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AG will Geschäftsordnug des BR sehen - darf er?

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Gizmo
Jan 2018 bearbeitet

Müssen wir unserem AG auf verlangen unsere GO aushändigen??

Danke für die Antwort

3.19004

Community-Antworten (4)

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Mona-Lisa

18.04.2008 um 21:24 Uhr

@Gizmo, nein! Verlangen kann der AG sie nicht. Auch eine Bekanntmachung im Betrieb ist nicht notwendig. Ausser jedem Betriebsratsmitglied braucht ihr sie keinem aushändigen. Ich frag mich nur, für was ihr eine GO braucht....... Das BetrVG regelt, was zu regeln ist! Na gut, wenn man festlegen will, wer der Stellvertreter vom BRV - Stellvertreter ist.....

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Immie

18.04.2008 um 21:40 Uhr

Und selbst dafür reicht ein Beschluss.:-)

G
Gizmo

18.04.2008 um 21:47 Uhr

Habt ihr keine GO Mona Lisa?? Unsere GW hat gemeint das ist das erste was wir machen sollten

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Mona-Lisa

18.04.2008 um 22:03 Uhr

@Gizmo, nein! Nach den letzten Wahlen wollten einige BR-Mitglieder so eine GO, wurde aber abgelehnt! Die Gewerkschaft kann vorschlagen eine zu machen, aber zwingen kann euch niemand!

Mit diesen leidigen GO's bremst ihr euch nur selber aus!

Hast du den § 36 BetrVG - III. Erlass und Wirkung der Geschäftsordnung schon mal richtig durchgelesen?

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