Darf der AG die Verhinderungsgründe der BR-Mitglieder zur BR-Sitzung einfordern?
Hallo Zusammen, unser AG möchte von uns nun die Verhinderungsgründe der einzelnen BR-Mitglieder mitgeteilt bekommen., im Rahmen der Vertrauensvollen Zusammenarbeit. Vorgeschichte ist die: Wir haben den AG mitgeteilt, das wir jetzt 14-tägig einen ganzen Tag BR-Arbeit planen und die BR-Mitglieder, sowie evtl. die Ersatzmitglieder dafür freistellen lassen möchten ( für BR-Sitzungen, Ausschussarbeit etc.). Bisher war es teilweise schwierig die BR-Mitglieder für die 14-tägig stattfindenen und vorher bekannt gewesenen BR-Sitzungen freizustellen. Besonders betroffen sind die Ärzte und die Pflegekräfte der Anästhesie. Waren immer Notfallsituationen da. Meine Frage nun, kann der AG die Nennung der Verhinderungsgründe einfordern? Liebe Grüße Birwein
Community-Antworten (7)
21.12.2006 um 15:30 Uhr
Hallo
Klares Nein! Ihr teilt Eurem AG lediglich mit das BR-Mitglied xxy BR Arbeit macht, also An- und Abmelden. Wenn Ihr feste
Zeiten für Sitzungen habt (14 tägig), dies dem AG am besten schriftlich mitteilen, dann kann AG auch planen.
Die Verhinderungsgründe sind für Ihn tabu.
Grüße Konrad
21.12.2006 um 15:42 Uhr
Danke für deine schnelle Antwort, aber worauf kann ich mich berufen? Im § 30 BetrVG steht lediglich, das der AG über den Zeitpunkt der BR-Sitzungen zu unterrichten ist, heisst das dann auch, das er nicht mehr erfahren darf? Meine jetzt wegen den Verhinderungsfällen Gruß birwein
21.12.2006 um 16:19 Uhr
Also die BR Sitzungen sind nach §30 BetrVG nicht öffentlich, aber daraus ergibt sich keine generelle Verschwiegensheitspflicht der BR Mitglieder. Warum wollt Ihr dem AG den Inhalt eurer Sitzung mitteilen ?
Es steht auch drin, dass der BR die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichten hat. Aber gebt gerade wegen den möglichen "Verhinderungsfällen" die Entscheidung wann und wieviel BR Arbeit nicht aus der Hand.
Das hat nicht der AG abzuwägen sondern allein der BR! Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist auch wenn sich der AG
an diese gesetzlichen Regeln hält. Gruß Konrad
21.12.2006 um 16:20 Uhr
birwein, was heißt "...erfahren darf", die Sache ist, Ihr braucht Ihm nicht mehr sagen!
21.12.2006 um 18:32 Uhr
birwein,
ich verstehe den Ansatz Deiner Frage nicht! Was spricht dagegen, dem AG ganz klar aufzuzeigen, in welchen Fällen ein BRM verhindert ist? Denn nur bei "echter" Verhinderung darf ein Ersatzmitglied geladen werden. Oder möchte Euer AG auf diese Art und Weise hinterfragen, in welchen Fällen Ihr ein Ersatzmitglied einladen dürft und wann nicht??? Nachtigall, ich hör Dir trapsen...
Auch für Dich einmal ein guter Überblick aus der Zeitschrift AiB: Ladung Ersatzmitglieder
22.12.2006 um 14:25 Uhr
Im übrigen noch etwas zum Thema "Notfall als Verhinderungsgrund" Tatsächlich kennt die Rechtsprechung diesen als Verhinderungsgrund, also als Gefahr für Leib und Leben, Brand, Überschwemmung, wenn das Betriebsergebnis zu verderben droht etc.
ABER: Wenn bei uns ein Unfall passiert ist es ein Notfall.
Wenn im Krankenhaus ein Notfall kommt, ist es kein Not-, sondern der NORMALFALL...denn darauf ist der ganze Betrieb ja ausgelegt. Wenn die Sitzungen also rechtzeitig vorher etc. pp. dann muss der Arbeitgeber dafür sorgen dass die normalen Arbeiten eben weitergehen können, durch Dienstplangestaltung un so weiter.
23.12.2006 um 23:15 Uhr
Danke euch allen, so hab ich das in meiner Schulung auch gelernt. Ab nächstem Jahr tagen wir ganztägig, so soll verhindert werden, das die BR-Mitglieder um 11 Uhr auf Kohlen hocken, weil Sie wieder an ihre Dienststelle müssen. Ghet ja schon fast nicht in die Köpfe unsere BR-Mitgleider rein. Haben nicht alle die Schulung,manche sind schon länger dabei, allerdings ohne Schulung. Der AG wollte die Verhinderungsgründe wissen, hoff ich mal aus dem Grund, dass er sich informieren will, warum die BR-Mitglieder nicht können. Ob da dienstliche Gründe sind, die er abschaffen könnte. So richtig glauben tu ich das allerdings nicht. Sind momentan auf Kriegsfuss mit Ihm. Wünsche euch noch Frohe Weihnachten und vielen Dank für eure Antworten, birwein
Verwandte Themen
BR-Sitzung - Wer kann mir die "gesetzlichen Verhinderungsgründe" nennen?
Hallo Forum, wir haben folgendes Problem: Mehrere Betriebsratsmitglieder nehmen nicht an den Sitzungen teil. Die angeblichen Gründe sind: andere Schicht, viel Arbeit, Außendienst Nach meiner Auff
Verhinderungsgründe zur Teilnahme an der BR-Sitzung
Hallo zusammen, was sind Verhinderungsgründe, damit man ein Ersatzmitglied laden kann? In unserer BV Arbeitszeit ist es so geregelt, dass wir Mehrarbeitsstunden sammeln und auch als kompletten Tag a
Welche Verhinderungsgründe zur Teilnahme an BR-Sitzungen gibt es?
Wir beschäftigen uns z.Zt. im BR mit der Frage "Rechte/Pflichten des Betriebsrats (Freistellung). Es scheiden sich die Geister an der Definierung "Welche Verhinderungsgründe zur Teilnahme an BR-Sitzu
Kann ein BR-Mitglied die Behandlung eines Themas bei der nächsten BR-Sitzung einfordern?
Wir sind ein 11-BR-Gremium und ich möchte, dass unser BR-Vorsitzender für die Donnerstagssitzung ein bestimmtes Thema auf die Tagesordnung setzt. Der BR-V meinte, er erstellt die TO und nur ein Mehrhe
Zweite konstituierende Sitzung zulässig?
Wir sind ein neu gewähltes Gremium mit 9 Mitgliedern und ich bin eines von 6 neuen Mitgliedern. Unser Wahlvorstandsvorsitzender ist eines der aktuell nicht mehr festen Mitglieder. Er hat geladen und