Erstellt am 21.12.2006 um 14:30 Uhr von Konrad
Hallo
Klares Nein! Ihr teilt Eurem AG lediglich mit das BR-Mitglied xxy BR Arbeit macht, also An- und Abmelden. Wenn Ihr feste
Zeiten für Sitzungen habt (14 tägig), dies dem AG am besten schriftlich mitteilen, dann kann AG auch planen.
Die Verhinderungsgründe sind für Ihn tabu.
Grüße Konrad
Erstellt am 21.12.2006 um 14:42 Uhr von birwein
Danke für deine schnelle Antwort, aber worauf kann ich mich berufen? Im § 30 BetrVG steht lediglich, das der AG über den Zeitpunkt der BR-Sitzungen zu unterrichten ist, heisst das dann auch, das er nicht mehr erfahren darf? Meine jetzt wegen den Verhinderungsfällen
Gruß birwein
Erstellt am 21.12.2006 um 15:19 Uhr von Konrad
Also die BR Sitzungen sind nach §30 BetrVG nicht öffentlich, aber daraus ergibt sich keine generelle Verschwiegensheitspflicht der BR Mitglieder. Warum wollt Ihr dem AG den Inhalt eurer Sitzung mitteilen ?
Es steht auch drin, dass der BR die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichten hat. Aber gebt gerade wegen den möglichen "Verhinderungsfällen" die Entscheidung wann und wieviel BR Arbeit nicht aus der Hand.
Das hat nicht der AG abzuwägen sondern allein der BR! Vertrauensvolle Zusammenarbeit ist auch wenn sich der AG
an diese gesetzlichen Regeln hält. Gruß Konrad
Erstellt am 21.12.2006 um 15:20 Uhr von bernd
birwein,
was heißt "...erfahren darf", die Sache ist, Ihr braucht Ihm nicht mehr sagen!
Erstellt am 21.12.2006 um 17:32 Uhr von Fayence
birwein,
ich verstehe den Ansatz Deiner Frage nicht! Was spricht dagegen, dem AG ganz klar aufzuzeigen, in welchen Fällen ein BRM verhindert ist? Denn nur bei "echter" Verhinderung darf ein Ersatzmitglied geladen werden. Oder möchte Euer AG auf diese Art und Weise hinterfragen, in welchen Fällen Ihr ein Ersatzmitglied einladen dürft und wann nicht??? Nachtigall, ich hör Dir trapsen...
Auch für Dich einmal ein guter Überblick aus der Zeitschrift AiB: Ladung Ersatzmitglieder
http://www.aib-web.de/aib/Ausgabe-10-06/Zusatzinfos/Ersatzmitglieder.pdf?PHPSESSID=9d5054588fdb65e6fc9d1ea5d27e309d&PHPSESSID=b87566eee05427d9af46dfaa19084793&PHPSESSID=d87cd77e8c1dc07fc520031108161caf
Erstellt am 22.12.2006 um 13:25 Uhr von betriebsratten
Im übrigen noch etwas zum Thema "Notfall als Verhinderungsgrund"
Tatsächlich kennt die Rechtsprechung diesen als Verhinderungsgrund, also als Gefahr für Leib und Leben, Brand, Überschwemmung, wenn das Betriebsergebnis zu verderben droht etc.
ABER: Wenn bei uns ein Unfall passiert ist es ein Notfall.
Wenn im Krankenhaus ein Notfall kommt, ist es kein Not-, sondern der NORMALFALL...denn darauf ist der ganze Betrieb ja ausgelegt. Wenn die Sitzungen also rechtzeitig vorher etc. pp. dann muss der Arbeitgeber dafür sorgen dass die normalen Arbeiten eben weitergehen können, durch Dienstplangestaltung un so weiter.
Erstellt am 23.12.2006 um 22:15 Uhr von birwein
Danke euch allen, so hab ich das in meiner Schulung auch gelernt. Ab nächstem Jahr tagen wir ganztägig, so soll verhindert werden, das die BR-Mitglieder um 11 Uhr auf Kohlen hocken, weil Sie wieder an ihre Dienststelle müssen. Ghet ja schon fast nicht in die Köpfe unsere BR-Mitgleider rein. Haben nicht alle die Schulung,manche sind schon länger dabei, allerdings ohne Schulung. Der AG wollte die Verhinderungsgründe wissen, hoff ich mal aus dem Grund, dass er sich informieren will, warum die BR-Mitglieder nicht können. Ob da dienstliche Gründe sind, die er abschaffen könnte. So richtig glauben tu ich das allerdings nicht. Sind momentan auf Kriegsfuss mit Ihm.
Wünsche euch noch Frohe Weihnachten und vielen Dank für eure Antworten, birwein