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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf das der BR Vorsitzende??

K
Kobold77
Nov 2018 bearbeitet

Hallo! Ich habe bei der letzten Sitzung einen Betriebsratsinternen Brief an den Vorsitzenden geschrieben, wo ich mich über die Beisitzer des Betriebsrates der Einigungsstelle beschwert habe. Heute kommt eine Einladung zur kommenden Sitzung, wo als Tagesordnungspunkt über mein Brief gesprochen wird. Dabei hat der Vorsitzende die Anwesenheit der kritisierte Beisitzer angekündigt. Fragen: Als nicht öffentliche Sitzung (§30), kann der Vorsitzende einfach Betriebsfremde einladen (auch wenn es Berater des Betriebsrates sind)? Muss es nicht für die Hinzuziehung von Beratern und externen Personen für eine Sitzung einen Beschluss geben? Wenn ich auf den Brief schreibe "Betriebsratsinterner Brief", darf der Vorsitzende ohne meiner Einwilligung es einfach an andere weitergeben, auch wenn es "unsere" Berater sind?

Wie würdet Ihr reagieren?

Freue mich auf Hilfestellung! BG!

42201

Community-Antworten (1)

O
outofmemory

22.11.2018 um 09:13 Uhr

Ist doch super, dass es angesprochen und versucht wird, es zu lösen! Denn es kann doch alles sein, was zu deinem Brief geführt hat. Du hast recht, du hast was missverstanden, dir fehlen Informationen um es richtig beurteilen zu können etc. Und ja, der/die Vorsitzende kann immer Personen in eine Sitzung zu bestimmten Themen laden. Sie dürfen nur nicht die ganze Sitzung dabei sein und erst recht nicht bei Beschlüssen.

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