W.A.F. LogoSeminare

Darf der BR...?

J
januwe
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, Hab da mal eine Frage: Rein rechtlich gesehen: Darf der "zukünftige" BR vor meiner Neueinstellung bei "meinem" jetzigen BR Erkundigungen über mich einholen? Vielen Dank im voraus und ein geruhsames Osterfest mfG januwe

5.163012

Community-Antworten (12)

P
pirat

18.03.2008 um 08:56 Uhr

@ januwe was legst du uns denn für ein EI ins Nest?... Natürlich nicht! Warum sollte er?

B
BRV4U

18.03.2008 um 09:22 Uhr

...es sei denn, du bewirbst dich als Geschäftsführer, dann sollte ein BR das unbedingt tun ;-)

W
Waschbär

18.03.2008 um 09:36 Uhr

@januwe, alles was nicht verboten ist ist doch erlaub und wo ein kläger da kein richter bla bla....

Der BR ... drüfte schon.

Moral , sinn ?

P
pirat

18.03.2008 um 10:04 Uhr

Ahoi, du Moral.. bär .-) .... alles erlaubt? tztz!

C
CalicoJack

18.03.2008 um 10:09 Uhr

Soviel ich weis darf ein AG sich nicht bei dem vorherigen AG erkundigen. Wieso sollte dieses für Betriebsräte anders sein?

W
Waschbär

18.03.2008 um 11:30 Uhr

@Pirat, Ja, in der BRD ist alles Erlaubt was nicht ausdrücklich Verboten ist :-)

Durch Gesetze,Schilder oder andere Regelungen z.B

Ausser in der EDV bzw beim Datenschutz. Dort ist alles Verboten, ausser es ist ausdrücklich Erlaubt ..... Muckele was los bist doch sonst nicht auf dem Kopf gefallen .-)))

P
pirat

18.03.2008 um 11:40 Uhr

Ahoi,WB du propagierst den... "Nix-ist-verboten-Tag! cool.-)

W
Waschbär

18.03.2008 um 12:00 Uhr

Aloa he -pirat, guckst du mal deine mail durch ??? .-)

ich propagiere nicht das ist nur was für ferkel, ich Lebe es einfach :-) Freiheit für die waschbären Nieder mit den Kasseler Bergen ! Und Dachböden mit Fussbodenheizung !

J
januwe

18.03.2008 um 12:08 Uhr

Besagter Betriebsrat hat sich ja schon über meine Person erkundigt... ...zu Allem Überfluss waren zu der Zeit einige Kollegen im BR-Büro anwesend, die es mit der Verschwiegenheit nicht ganz so genau nehmen... ...Das bekam ich dann natürlich am anderen Tag von allen Seiten zu hören...

P
pirat

18.03.2008 um 12:12 Uhr

Ahoi, WB dann stell mal deine Antennen auf Empfang gelle! .-))

W
Waschbär

18.03.2008 um 15:22 Uhr

@pirat, bin voll empfänglich .-()

habe meine Salatschüssel nach Alstrall 08/15 ausgerichtet. Kabel TV musste ich kappen wegen der Stolper gefahr .-)

E
Efaienaerbeer

19.03.2008 um 00:40 Uhr

Warum sollte der neue BR nicht fragen dürfen. Fragen kost' nix. Für den neuen BR gibt es übrigens durchaus Gründe, sich zu erkundigen, denn es gibt ja den Ablehnungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG. Wenn du z.B. ein sexueller Belästiger bist, dann wäre das für den BR schon interessant, das vorher zu erfahren.

Eine andere Frage ist, was der alte BR einem Betriebsfremden alles erzählen darf...

Ihre Antwort