Erstellt am 18.03.2008 um 07:56 Uhr von pirat
@ januwe
was legst du uns denn für ein *EI* ins Nest?... Natürlich nicht! Warum sollte er?
Erstellt am 18.03.2008 um 08:22 Uhr von BRV4U
...es sei denn, du bewirbst dich als Geschäftsführer, dann sollte ein BR das unbedingt tun ;-)
Erstellt am 18.03.2008 um 08:36 Uhr von waschbär
@januwe,
alles was nicht verboten ist ist doch erlaub und wo ein kläger da kein richter bla bla....
Der BR ... drüfte schon.
Moral , sinn ?
Erstellt am 18.03.2008 um 09:04 Uhr von pirat
Ahoi,
du *Moral.. bär* .-) .... alles erlaubt? tztz!
Erstellt am 18.03.2008 um 09:09 Uhr von CalicoJack
Soviel ich weis darf ein AG sich nicht bei dem vorherigen AG erkundigen. Wieso sollte dieses für Betriebsräte anders sein?
Erstellt am 18.03.2008 um 10:30 Uhr von waschbär
@Pirat,
*Ja*, in der BRD ist alles Erlaubt was nicht ausdrücklich Verboten ist :-)
> Durch Gesetze,Schilder oder andere Regelungen z.B
Ausser in der EDV bzw beim Datenschutz. Dort ist alles Verboten, ausser es ist ausdrücklich Erlaubt ..... Muckele was los bist doch sonst nicht auf dem Kopf gefallen .-)))
Erstellt am 18.03.2008 um 10:40 Uhr von pirat
Ahoi,WB
du propagierst den...
"Nix-ist-verboten-Tag! cool.-)
Erstellt am 18.03.2008 um 11:00 Uhr von waschbär
Aloa he -pirat,
guckst du mal deine mail durch ??? .-)
ich propagiere nicht das ist nur was für *ferkel*, ich Lebe es einfach :-)
Freiheit für die waschbären Nieder mit den Kasseler Bergen ! Und Dachböden mit Fussbodenheizung !
Erstellt am 18.03.2008 um 11:08 Uhr von januwe
Besagter Betriebsrat hat sich ja schon über meine Person erkundigt...
...zu Allem Überfluss waren zu der Zeit einige Kollegen im BR-Büro anwesend,
die es mit der Verschwiegenheit nicht ganz so genau nehmen...
...Das bekam ich dann natürlich am anderen Tag von allen Seiten zu hören...
Erstellt am 18.03.2008 um 11:12 Uhr von pirat
Ahoi, WB
dann stell mal deine Antennen auf *Empfang* gelle! .-))
Erstellt am 18.03.2008 um 14:22 Uhr von waschbär
@pirat,
bin voll empfänglich .-()
habe meine Salatschüssel nach Alstrall 08/15 ausgerichtet. Kabel TV musste ich kappen wegen der Stolper gefahr .-)
Erstellt am 18.03.2008 um 23:40 Uhr von Efaienaerbeer
Warum sollte der neue BR nicht fragen dürfen. Fragen kost' nix.
Für den neuen BR gibt es übrigens durchaus Gründe, sich zu erkundigen, denn es gibt ja den Ablehnungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG. Wenn du z.B. ein sexueller Belästiger bist, dann wäre das für den BR schon interessant, das vorher zu erfahren.
Eine andere Frage ist, was der alte BR einem Betriebsfremden alles erzählen darf...