Ein Kollege kommt zu mir mit folgendem Anliegen: Er ist geschieden und hat 2 schulpflichtige Kinder. Die Kinder sind an einem Tag in der Woche ihm. In den Osterferien die erste Woche und in den Sommerferien die ersten 3 Wochen. Diese Vereinbarung ist gerichtlich geregelt, da es wohl immer "Streß" mit der Mutter bzw. Exfrau gab. Der Kollege hat dieses bereits im vergangenen Jahr seiner Abteilungsleitung mitgeteilt. Nun kommt der Arbeitsplan und der Kollege muß in der ersten Osterferienwoche arbeiten, da eine andere Kollegin bereits Urlaub gebucht hat. (Diese Kollegin hatte im letzten Jahr schon verzichtet und soll nun nach Aussage des Abteilungsleiters bevorzugt werden) Auch in diesem Jahr würde eine Kollegin ihren Urlaub tauschen (Azubi), dass möchte aber der Abteilungsleiter nicht, da man Azubi und Fachkraft nicht vergleichen kann. Selbst wenn beide Urlaub hätten, wären noch 6 MA anwesend.
Der Kollege hätte aber niemanden der die Kinder nun hüten kann, wenn er arbeiten muß. Er müßte sich eine Tagesmutter nehmen, die er natürlich bezahlen muß. (mit der Exfrau ist angeblich nicht zu reden)
Habe bereits mit der Abteilungsleitung Kontakt aufgenommen. Komme aber nicht weiter.
Hat irgend jemand eine "zündende" Idee, damit alle glücklich werden ??