wir arbeiten in einem vollkontinuierlichem 5-Schichtsystem mit 21 schichplanmässig eingeplanten Sommerurlaubstagen. Wenn ein Kollege nun schulpflichtige Kinder hat, laut Schichtplan aber z.B. schon im Mai Urlaub, muß der Arbeitgeber dann dafür sorgen, dass er in den Schulferien Urlaub hat?
Vielen Dank im Voraus!
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten