W.A.F. LogoSeminare

Schulpflichtige Kinder und Urlaubsgesetz

M
mamoulian
Dez 2020 bearbeitet

Moin.

Wir sind gerade am diskutieren, ob eine alte BV von uns gegen das Gesetz verstößt. Wir haben eine alte BV, die besagt, dass MA mit Kinder Vorrang gegenüber andere Kollegen haben. Nun, laut Gesetz haben Mitarbeiter mit Kindern nicht immer Vorrang. Verstößt die BV gegen d. Gesetz?

Grüße, mamoulian.

42303

Community-Antworten (3)

M
Moreno

11.12.2020 um 13:35 Uhr

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. BUrlG §7

Bei euch haben BR und AG Urlaubsgrundsätze festgelegt. Ich sehe kein Verstoß gegen das Gesetz!

A
AlterMann

12.12.2020 um 20:30 Uhr

So ganz sehe ich das nicht wie Moreno. Wenn Ihr in Eurer BV ausschließlich den Vorrang von AN mit Kindern geregelt habt, kämen die anderen sozialen Gesichtspunkte zu kurz. Aber um das beurteilen zu können, müsste man die ganze BV kennen.

M
Moreno

12.12.2020 um 23:29 Uhr

AlterMann hier war die Frage ob die BV gegen ein Gesetz verstößt und das ist nicht der Fall, dass ich die BV gut finde hab ich nicht gesagt!

Ihre Antwort