Erstellt am 23.01.2015 um 07:13 Uhr von ickederdicke
Da sich Ungeborene oft nicht an Wunschtermine halten und meist weitere Familienangehörige vor Ort sein können um zuhause zu unterstützen, würde ich es ohne gesetzliche Regelung abwarten und den Koll. mit schulpflichtigen Kindern den Urlaub lassen.
Erstellt am 23.01.2015 um 07:55 Uhr von Hartmut
Hallo BRStefan, kannst du uns bitte noch sagen, ob es bei euch im Betrieb einen BR gibt?
Denn was Urlaub angeht, auch für einzelne Arbeitnehmer, wäre dieser dann voll in der Mitbestimmung.
Erstellt am 23.01.2015 um 09:28 Uhr von gironimo
BRStefan (der Name deutet auf BR)
der Chef kann nicht einseitig Urlaubssperren erlassen. Bei Urlaubsgrundsätzen und strittigen Fragen im Einzelfall ist der BR in der Mitbestimmung aus dem § 87 BetrVG.
Ihr solltet Euch also überlegen, wie Ihr als BR das Problem lösen würdet. Dann teilt Ihr dem AG mit, er möge es unterlassen, ohne Beteiligung des BR Urlaubssperren zu verhängen und schlagt Euren Lösungsvorschlag zur Verhandlung vor (Einigungsstellenfähig).
Erstellt am 23.01.2015 um 11:22 Uhr von HamburgerEBRM
Hallo BRStefan.
Es wäre gut, wenn ihr im neuen Jahrtausend ankommen würdet. Die Haltung ala "2 Tage gerade so, mehr muss nicht" finde ich ehrlich gesagt daneben.
Rechtlich gesehen könnte er statt Urlaub ja auch Elternzeit (für einen dann längeren Zeitraum als 2 Wochen) beantragen. In einer Firma, wo schon der BR eine solche Haltung hat, wäre das dann aber wohl sein Ende.
Einfach nur Traurig :(
Viele Grüße
HamburgerEBRM
Erstellt am 23.01.2015 um 14:07 Uhr von Pjöööng
Zitat (ickederdicke):
"... meist weitere Familienangehörige vor Ort sein können um zuhause zu unterstützen, ..."
Der Herr hüte uns vor Betriebsratsmitgliedern, die auf Grund solcher Überlegungen ihre Entscheidungen treffen!
Zuerst einmal muss man sich in dieser Situation vor Augen führen, dass jede "von oben" getroffene Entscheidung hier vor Allem Verlierer produziert.
Da sind drei Arbeitnehmer die vermutlich jeden Tag miteinander arbeiten, sich gegenseitig vertreten und auch mal persönlich miteinander reden. Da muss es doch möglich sein, die drei mal an einen Tisch zu bekommen und das Problem offen zu besprechen um vielleicht gemeinsam eine Lösung zu finden. Diese Lösung muss ja nicht nur diesen Urlaub betreffen, sondern kann auch die zukünftigen Urlaube betreffen.
Eine "per order Mufti" Entscheidung sollte hier nur das letzte Mittel sein.
Ach ja, die "meist weiteren Familienangehörigen vor Ort", warum gibt es die eigentlich nur kurz nach der Feburt?
Erstellt am 23.01.2015 um 17:01 Uhr von BRStefan
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Antworten.
Ja, ich bin im Betriebsrat und ich fühle mich den beiden Familienvätern, die echt Probleme haben, die Kinder unter zu bringen mehr zugeneigt, als dem Kollegen, der SOFORT nach der Geburt 2 Wochen frei nehmen möchte und dies in einer unkollegialen Art fordert, ohne auf die Kollegen Rücksicht zu nehmen. Ich habe selbst Kinder und es spricht wohl nichts dagegen, die 2 Wochen erst NACH zwei Wochen zu nehmen.
Und der Hinweis auf die Elternzeit ist quatsch, da so etwas ja ganz anders geplant werden muss und dann würde auch ein Ersatz aus anderen Abteilungen o.ä. geholt werden müssen.
Aber der Hinweis von Gironimo war super. Es gab heute einen runden Tisch und ich habe klar gemacht, dass Urlaubssperre ja überhaupt nicht geht, ohne uns zu informieren. Tja.... man hat sich dann geeinigt. Der Kollege in anderen Umständen bekommt 1 Woche fest in dem geplanten Zeitraum frei und den Rest dürfen die beiden anderen Kollegen aufteilen.
Finde ich ok. So bekommt jeder sein Recht, aber jeder muss auch einen Schritt auf den anderen zugehen. Alles sind zufrieden, ohne dass wir böse werden mussten.
Gruß
BRStefan
Erstellt am 23.01.2015 um 17:30 Uhr von HamburgerEBRM
Eine einvernehmliche Lösung ist natürlich immer gut.
Aber eineige Fragen hätte ich: Feste Woche ohne Berücksichtigung des Geburtstermins? Wenn es anders läuft hat er halt Pech? War er wirklich zufrieden, oder hat er sich nur gefügt? Als BR sollte man immer die Interessen aller Kollegen vertreten. Wenn du schreibst, bei Elternzeit wäre Ersatz möglich, wäre meiner Meinung nach auch für den beschriebenen Fall mehr möglich gewesen.
Erstellt am 23.01.2015 um 20:05 Uhr von BRStefan
Hallo. Von der Elternzeit komme ich jetzt mal weg, da es ja kein Thema war und aus Erfahrung, (war selbst ein Hauspapa) weiß ich, dass es doch relativ selten ist, dass der Mann sofort geht, weil die Frau ja doch etwas länger braucht, bis sie wieder fit ist.
Aber zurück zum Thema. Er fand es OK. Er hat eingesehen, dass es ungerecht den beidem Kollegen gegenüber wäre, wenn er auf zwei Wochen bestehen würde, wofür es ja keine rechtliche Grundlagen gibt. Wann das Kind jetzt kommt, spielt also quasi keine Rolle mehr.
Die anderen Väter gehen nun getrennt in Urlaub und einer unterbricht seine 3 Wochen und kommt zwischendurch eine Woche zur Arbeit. Klar, alles nicht perfekt, aber damit scheint jeder Leben zu können.
Erstellt am 23.01.2015 um 21:14 Uhr von seesee
Hilfe! BRStefan! In welcher Zeit lebst Du denn? In unserem Betrieb ist es inzwischen üblich, dass die Papas direkt nach der Geburt des Kindes zuhause bleiben, und zwar in Elternzeit. Habt Ihr den werdenden Papa überhaupt über diese Möglichkeit informirrt? Es sträuben sich mir die Haare, wenn ich lese, was du schreibst! Ich hoffe, du hast dich nur unglücklich ausgedrückt. ..
Erstellt am 24.01.2015 um 17:51 Uhr von DRMaster
Hi seesee,
wenn eine Lösung gefunden wurde wo alle 3 zufrieden sind ist es doch OK, ich denke auch daß so eine Lösung die wohl einzig "gerechte" ist.
Allen 3 Recht 100% machen... pfff unmöglich, aber 95% kann man für alle 3 erreichen.
Wenn es bei Ihnen im Betrieb, in der Region oder sonst warum und wieso unüblich ist, daß die Papa´s in Elternzeit gehen, dann ist das halt so.
Wenns bei Euch anders ist, ist auch so. Das hat doch mit dem Jahrhundert nix zu tun in dem wir leben.
Erstellt am 24.01.2015 um 17:54 Uhr von Kölner
Es kann aber nicht sein, dass der Urlaub der AN vom Kinderkriegen abhängig gemacht wird. Das ist sehr schwach, wenn ein BR sich hier auf eine Diskussion einlässt. Ganz schwach!
Erstellt am 25.01.2015 um 11:17 Uhr von BRStefan
Ich sehe die Aufgabe des BR nicht darin, sofort mit dem Gesetzbuch zu winken und Anti-Arbeitgeber eingestellt zu sein. Sondern ich sehe es eher so, dass wir Vermittler zwischen AN und AG sind und unser Ziel muss es sein, eine Mitte zu finden. Und wenn jeder zufrieden ist, ohne dass man böse werden oder mit irgendwelchen Gesetzestexten antanzen musste, finde ich, dass wir unser Aufgabe zu 100 % erfüllt habe .
Erstellt am 25.01.2015 um 12:17 Uhr von Kölner
Ne. Das hast Du nicht. Ihr habt den Kollegen, der ein Kind erwartet unter Druck gesetzt und ihn gegen die anderen AN ausgespielt.
Lieber mal ans Gesetz halten, dem AG mal den Leviten lesen und ihm die MBR mitteilen, als zu kuschen und formvollendet Mitarbeiter gegeneinander auszuspielen.
Leider sehr unsäglich und zu 100% falsch!
Erstellt am 25.01.2015 um 12:52 Uhr von Hoppel
@ BRStefan
Aktuell ist das Problem ja geregelt, trotzdem habe auch ich ein Problem mit Eurer Lösung!
Ein ganz fauler Kompromiss ist für mich, dass jetzt ein Kollege seinen ursprünglich für drei Wochen geplanten Urlaub unterbricht. Darf man hoffen, dass dieser Kollege zu einem anderen Zeitpunkt mind. zwei Wochen Urlaub am Stück machen kann?? Wenn nicht, steht die jetzige Lösung definitiv nicht im Einklang mit dem BUrlG!
"Meine Idee dazu: Klar, die 2 Tage zur Geburt stehen dem Kollegen zu, aber er hat kein Anrecht darauf, anschliessend sofort 2 Wochen zu nehmen. Er kann auch zwei Wochen warten und dann nach der Urlaubszeit die Zeit nehmen. So schnell wächst ein Baby nicht."
Hallo? Dem Neugeborenen wird es ziemlich egal sein, ob der Vater in den ersten zwei Wochen zu Hause ist oder nicht. Aber dass die Anwesenheit des Vaters für das erstgeborene Kind wirklich wichtig sein kann, kommt Dir wohl nicht in den Sinn!
Und was wäre denn passiert, wenn der AG den zwei Kollegen den Urlaub wie gewünscht bewilligt hätte und Kollege Nr.3 wäre in dem Zeitraum nicht Vater geworden sondern einfach mehrere Wochen arbeitsunfähig krank?
Nebenbei angemerkt ... ich kenne keinen Hort, der während der Ferienzeit keine alternative Betreuungsmöglichkeit anbietet. Will sagen, dass man nicht unbedingt gezwungen ist, seinen Urlaub deckungsgleich mit der Schließung eines Horts nehmen zu müssen! Außerdem bietet wohl jede Stadt/Gemeinde während der Sommerferien eine Ferienbetreuung an.
Selbst AG organisieren / fördern solche Freizeitprogramme!
Falls es bei Euch viele KollegInnen mit Kindern gibt, wäre das für einen BR ein wunderbare Möglichkeit, die Interessen des AG & der KollegInnen unter einen Hut bringen zu können! Dann müsste man womöglich überhaupt nicht über solche Konflikte reden ...
Erstellt am 25.01.2015 um 16:30 Uhr von BrStefam
Hallo, also ich kann dir auch persönlicher Erfahrung "unseren" Hort nennen. Der macht im Sommer drei Wochen und wer keinen Urlaub, Oma, Opa oder Geld für eine Ferienfreizeit hat, der hat ein Problem.
Rechtlich ist da, meiner Meinung nach, nicht viel zu regeln. Der schwangere Papa hat das recht auf die zwei Tage zur Geburt. Mehr nicht. Die andern Väter haben das recht auf mind. 2 Wochen am Stück, aber nicht unbedingt in der Ferienzeit.
Also sehe ich hier rechtlich keine Chance.... Ok, der Chef hat ohne uns zu fragen eine Urlaubssperre verhängt. Den Fehler hat er schnell eingesehen und diese zurück gezogen.
Rechtlich ist der Fall nicht zu klären.
Menschlich aber schon! Was ist als wichtiger zu betrachten?
Der schwangere Papa, der sofort nach der Geburt 2 Wochen zu Hause bleiben will, obwohl es auch zwei Wochen später wohl kein Problem ist
oder die beiden Familienväter, die große Probleme haben, ihre Kinder zu betreuen, wenn der Urlaub nicht genehmigt wird? Das geht es um Familien, die kein Geld für Ferienfreizeit o.ä. haben und auch keine Verwandtschaft, die die Kinder betreuen können.
Klar, hier kann jeder anders entscheiden. Wir haben uns für die menschliche Lösung entschieden und konnten am runden Tisch zufriedene Kollegen erreichen.