Hallo zusammen!

Ein Kollege erwartet ein Kind. Eine schöne Sache!
Es ist sein zweites Kind, und das erste ist knapp 2 Jahre alt. Also nicht schulpflichtig.
Jedoch ist der Stichtag mitten in der Ferienzeit im Sommer und nun haben 2 direkte Kollegen,
die beide jeweils zwei schulpflichtige Kinder im selben Bundesland mit selber Schließzeit vom Hort das Problem, dass sie keinen Urlaub nehmen dürfen. Es wurde eine Urlaubssperre ausgesprochen. Für den "schwangeren" Kollegen. 4 Wochen rund um den Stichtag.

Der Chef meinte, er ist bemüht Eltern mit schulpflichtigen Kindern vorzuziehen, aber in diesem Fall geht ihm der Kollege vor, der nach er Geburt des Kindes 2 Wochen Urlaub nehmen möchte.

Meine Idee dazu: Klar, die 2 Tage zur Geburt stehen dem Kollegen zu, aber er hat kein Anrecht darauf, anschliessend sofort 2 Wochen zu nehmen. Er kann auch zwei Wochen warten und dann nach der Urlaubszeit die Zeit nehmen. So schnell wächst ein Baby nicht.

Gibt es gesetzliche Regelungen für diesen Fall?

Viele Grüße
Stefan