Erstellt am 23.01.2016 um 17:27 Uhr von gironimo
Naja - erst stellt sich doch die Frage, was macht der BR?
Der sollte die Zustimmung zur Versetzung verweigern (§ 99 Abs. 2 Nr 4 BetrVG). Es entstehen ja Nachteile - nämlich weniger Geld (auch wenn die Zulage ggf. berechtigter Weise wegfällt).
Und dann klärt man das. Und so lange das O.k. des BR fehlt (oder ein Gericht die fehlende Zustimmung ersetzt hat), findet die Versetzung nicht statt.
Warum denn überhaupt die Versetzung? Auf Wunsch des AN oder AG?
.
Erstellt am 23.01.2016 um 17:41 Uhr von Brösel
Der Kollege kann die schwere Arbeit gesundheitlich bei der Müllabfuhr nicht mehr
ausüben. Kann man nun ohne weiteres ihm seinen Erschwerniszuschlag streichen ?
Weiß das jemand bitte.
Erstellt am 23.01.2016 um 17:54 Uhr von Kölner
Er hat doch keine Erschwernis mehr...
Erstellt am 23.01.2016 um 18:25 Uhr von Brösel
Aber doch einen Besitzstand laut TVÖD oder nicht ?
Erstellt am 23.01.2016 um 18:41 Uhr von Kölner
E hat keine Erschwernis mehr...?..was ist denn daran nicht zu verstehen?
Erstellt am 23.01.2016 um 19:43 Uhr von jorojo
Hallo Brösel
Ist die Arbeit in der Strassenreinigung nicht so schwer wie als LKW Fahrer, oder meinst du Büro Abt. Strassenreinigung ? Innerbetrieblich kann auch bedeuten das er nun eine Kehrmaschiene fährt unsw.
Beim Büro gibt es natürlich keine Erschwerniszulage.
Wenn es natürlich laut TVÖD einen Besitzstand nach 23 Jahren gibt, kann er diesen beanspruchen. (Kenne mich da nicht aus)
Aber dies war offensichtlich ja auch nicht bei der Entgeldgruppe der Fall, wenn der BR dies durchsetzen musste.
In der freien Wirschaft wirst du laut ERA für das bezahlt was du arbeitest nicht nach deiner
Ausbildung.
Gruß jorojo
Erstellt am 24.01.2016 um 12:15 Uhr von Hoppel
@ Brösel
"Man streicht ihm aber seinen Erschwerniszuschlag. Ich halte dieses nicht für gerechtfertigt.
Fällt dieses nicht auch unter die Besitzstandsregelung im TVÖD ? "
Ich gehe davon aus, dass der TVöD-E greift.
Liest man den § 19, gibt es keinerlei Grund annehmen zu können, dass die Erschwerniszulage unter die Besitzstandsregelung im TVÖD fällt!
Erstellt am 19.02.2016 um 11:18 Uhr von brverdi
Hallo BRs, damit ihr mehr rechtsicherheit habt, fragt doch bei der zuständigen Gewerkschaft -Rechtsabteilung- nach.Damit ist dann allen geholfen.