BAT oder TVÖD?
Wie läuft es in Betrieben des Öffentlichen Dienstes (Betrieb des Kreises als GmbH) die dem BAT angeglichen sind, nach der Umstellung auf TVÖD. In diesem Betrieb werden weiter alle nach BAT bezahlt. Gibt es Anspruch auf Umstellung? Und ist es ratsam?
Mfg Jupp 46
Community-Antworten (4)
10.05.2007 um 00:18 Uhr
@Jupp 46 Das ist ein Thema für ein "ein-Tages-Seminar"! Wenn eMail-Adresse dann Infos...?
10.05.2007 um 00:33 Uhr
Hallo Jupp46
der TVoeD verspricht gegenueber den Beschaeftigten keine Vorteile. Das Senioritaetsprinzip wurde zwar aufgegeben und damit gibt es bei der Ueberleitung zumindest fuer die "mittleren" Jahrgaenge Nachteile.
Koelner hat recht, wenn er sagt, dass fuer eine Entscheidungsfindung weitere Informationen erforderlich sind. Der BAT mag zwar verworren und unuebersichtlich sein, aber er birgt meiner Meinung nach viele Vorteile fuer die Beschaeftigten!
Mit kollegialen Gruessen Joachim
10.05.2007 um 01:57 Uhr
Ich war in der Annahme das auch diese Betriebe automatisch mit übergeleitet werden! Oder gibt es jetzt 2 Klassen von Öffentlichen Diensten Mfg jupp 46
10.05.2007 um 02:12 Uhr
@jupp 46 Automatisch läuft das nur bei tarifgebundenen AG. Der BAT ist auch nicht gekündigt. Er wird halt nur nicht mehr "gepflegt".
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