Wie läuft es in Betrieben des Öffentlichen Dienstes (Betrieb des Kreises als GmbH) die dem BAT angeglichen sind, nach der Umstellung auf TVÖD. In diesem Betrieb werden weiter alle nach BAT bezahlt. Gibt es Anspruch auf Umstellung? Und ist es ratsam?

Mfg Jupp 46