Erstellt am 30.01.2014 um 21:24 Uhr von Kölner
Macht z.B. die Sana regelmäßig. Die kündigen und dann war's das.
Wenn man nicht mit einer Gewerkschaft im Nacken bereit ist, ein Fass aufzumachen, ist der bisherige TV in Nachwirkung - zu den Konditionen des Kündigungszeitpunktes.
Das hat in manchen Betrieben dazu geführt, dass immer noch der BAT zur Kündigung (z.B. 2004) gilt.