W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bewährungsaufstieg im TVöD?

L
lolus
Okt 2021 bearbeitet

Hallo an Alle. gibt es nach der Überleitung in den TVöD weiterhin den Bewährungsaufstieg ? Sozusagen als Bestandsschutz für langjährige Mitarbeiter.

Gruß Axel

5.08202

Community-Antworten (2)

K
Kölner

22.02.2007 um 11:48 Uhr

@Axel Es kommt auf die bereits erreichte "Erfahrungsstufe" an und die Entgeltgruppe... ...aber ein Bewährungsaufstieg im eigentlichen "BAT-Sinne" ist so nicht mehr gegeben.

W
w-j-l

22.02.2007 um 13:03 Uhr

Axel, nach TVöD nicht, nur noch nach TVÜ.

Die künftige Eingruppierungsordnung soll tätigkeitsbezogen "durchlässiger" werden als bisher nach BAT. Damit ergäbe sich bei veränderter Tätigkeit aufgrund von Weiterqualifizierung oder Erfahrung die Möglichkeit zur höheren Eingruppierung.

Der "Automatismus" des BAT ist aber eindeutig weg.

Ihre Antwort