Bewährungsaufstieg im TVöD?
Hallo an Alle. gibt es nach der Überleitung in den TVöD weiterhin den Bewährungsaufstieg ? Sozusagen als Bestandsschutz für langjährige Mitarbeiter.
Gruß Axel
Community-Antworten (2)
22.02.2007 um 11:48 Uhr
@Axel Es kommt auf die bereits erreichte "Erfahrungsstufe" an und die Entgeltgruppe... ...aber ein Bewährungsaufstieg im eigentlichen "BAT-Sinne" ist so nicht mehr gegeben.
22.02.2007 um 13:03 Uhr
Axel, nach TVöD nicht, nur noch nach TVÜ.
Die künftige Eingruppierungsordnung soll tätigkeitsbezogen "durchlässiger" werden als bisher nach BAT. Damit ergäbe sich bei veränderter Tätigkeit aufgrund von Weiterqualifizierung oder Erfahrung die Möglichkeit zur höheren Eingruppierung.
Der "Automatismus" des BAT ist aber eindeutig weg.
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