Erstellt am 22.02.2007 um 10:48 Uhr von Kölner
@Axel
Es kommt auf die bereits erreichte "Erfahrungsstufe" an und die Entgeltgruppe...
...aber ein Bewährungsaufstieg im eigentlichen "BAT-Sinne" ist so nicht mehr gegeben.
Erstellt am 22.02.2007 um 12:03 Uhr von w-j-l
Axel,
nach TVöD nicht, nur noch nach TVÜ.
Die künftige Eingruppierungsordnung soll tätigkeitsbezogen "durchlässiger" werden als bisher nach BAT. Damit ergäbe sich bei veränderter Tätigkeit aufgrund von Weiterqualifizierung oder Erfahrung die Möglichkeit zur höheren Eingruppierung.
Der "Automatismus" des BAT ist aber eindeutig weg.