Unser Betrieb ist Gesplittet in mehrere Abteilungen inerhalb der BASF und damit weitläufig
verstreut. Da ich außerhalb des Hauptwerkes arbeite und unsere BR Sitzungen innerhalb des Hauptwerkes stattfinden , benötige ich ein Fahrzeug um zur BRS zu gelangen.
unser Vorarbeiter hat ein Fahrzeug auf dem Hof stehen, was in den seltensten Fällen
für Betriebliche Belange gebraucht wird.Unser Gesamteinsatzleiter verbot mir das Geschäftsauto zu nutzen,( mit fadenscheinigen Gründen) was aber in den vorangegangenen
18 Monaten keine Rolle spielte. Bei unserem letzten GL Gespräch, erläuterte ich die Sachlage
unserer Geschäftsleitung, die keine Bedenken sah, solange keine Betrieblichen Gründe vorhanden sind. Nun kam eine schriftliche Stellungnahme seitens der GL. Darin heist es:
Grundsätzlichentscheidet der EL über die nutzung der Dienstfahrzeuge. Alternativ kann der EL auch eine zeitliche Verfügungsgewalt anordnen. Was kann ich tun?