Erstellt am 22.01.2016 um 10:00 Uhr von stehipp
Der Arbeitgeber darf den BR in der Ausübung seiner Tätigkeit, und dazu gehören auch die Teilnahme an den Sitzungen, behindern.
Insofern würde ich mal nachsehen, wie das Thema betriebliche Fahrten bei Euch im Betrieb geregelt ist. Normalerweise sollte es hierzu eine BV geben, in der geregelt ist, ob dienstliche Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten PKW gegen Zahlung, oder, oder.... vorzunehmen sind.
Diese Regelung gilt aus meiner Sicht auch für deine BR-Tätigkeit.
Vielleicht mal dem AG vorrechnen, was die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln kostet und zwar an Geld und vor allem auch an Zeit. Vielleicht denkt er dann zukünftig anders.
Erstellt am 22.01.2016 um 13:10 Uhr von celestro
"Der Arbeitgeber darf den BR in der Ausübung seiner Tätigkeit, und dazu gehören auch die Teilnahme an den Sitzungen, behindern."
Da fehlt aber ein ganz großes NICHT (also nicht behindern). ;-)
Bin grundsätzlich bei meinem Vorposter, würde aber durchaus auch in die Überlegung mit rein bringen, jedes Mal ein Taxi für hin und zurück zu nehmen. Quasi um zusätzlich Druck zu erzeugen (sprich entweder lange Zeit mit ÖPNV oder kurz aber teuer).
Erstellt am 22.01.2016 um 15:04 Uhr von AlterMann
Hallo BerndWalpert:
Naja, aus dem Geschriebenen kannst Du ja noch nicht schließen, dass Dir das Fahrzeug nicht zur Verfügung steht.
Ich würde also ganz zuerst den EL schriftlich und mit Begründung bitten, Dir das Fahrzeug für die Sitzungstermine freizuhalten.
Außerdem ist Deine Firma ja keine Klitsche. Da wird es üblicherweise ja sowas geben wie ein Buchungssystem für Dienstwagen, oder?
So, wie Du das Problem hier formulierst, bekomme ich den Eindruck, Dein EL nutzt den PKW eher als privaten Dienstwagen. Wenn die GL das so in Ordnung findet, soll sie halt schauen, dass noch ein Dienstfahrzeug zur Verfügung steht.
Auf jeden Fall muss sichergestellt werden, dass Du zur Sitzung kommen kannst und nicht auf irgendwelchen Kosten sitzen bleibst. Das solltest Du mit der GL unmissverständlich klären.
Nachtrag: Wenn BerndWolpert Dein richtiger Name ist, solltest Du Dir hier einen anderen Alias zulegen. Auch Deine Firma würde ich nicht im Klarnamen nennen.
Erstellt am 22.01.2016 um 15:29 Uhr von Globus
Meinst du als Hauptwerk Ludwigshafen? Wenn dem so sein sollte, kann ich mir nicht vorstellen, dass du da größere Probleme hast... Wo genau ist denn dein Standort? Also leider kenne ich dort keine BRM persönlich - nur einige VK, aber selbst die bekommen zu deren Sitzungen / Treffen Firmen KFZ zur Verfügung gestellt.
Die Nutzung vom öffentlichen Nahverkehr und auch Fernverkehr wird dort sehr häufig eingesetzt. Mit Tranfer zum Werkstor (hoffe das ist echt noch immer so), weiterhin wird für die Nutzung des privaten PKW sehr gut bezahlt.
Meines Wissens gibt es eine KBV (oder stand es sogar im HTV?), die die Nutzung von Firmen und privat KFZ so wie dem öffentlichen Nah und Fernverkehr regelt. Ich müßte da nochmal nachhaken ob dem noch immer so ist...
Vor ein paar Jahren gab es im Werk Ludwigshafen auch noch einen innerbetrieblichen bzw. Standort Bus Transfer - ist der etwa auch eingestellt?
Erstellt am 22.01.2016 um 17:16 Uhr von moreno
He wie sind hier denn einige drauf? Auch wenn der Betriebsrat Anspruch auf Fahrkostenerstattung hat oder es auch einen Fuhrpark gibt auf den er zurück greifen kann hat er lange noch kein Anspruch auf ein bestimmtes Auto nur weil dies zufällig viel unbenutzt auf dem Parkplatz steht! Oder hmmmm wenn ich es mir jetzt überleg der 7er BMW vom Chef steht auch grad unbenutzt rum den hol ich mir jetzt und klapper mal nen paar Zweigstellen ab ;-)
Erstellt am 22.01.2016 um 17:28 Uhr von Globus
puh, wie gut, dass du mich jetzt nciht meinst :-D
Erstellt am 22.01.2016 um 18:57 Uhr von alterMann
Moreno,
bisher bin ich davon ausgegangen, dass es in der Zweigstelle nur dieses eine geeignete Dienstfahrzeug gibt, sonst wäre schon die ganze Anfrage ein bisschen schräg.
Klar ist, dass das BRM praktisch jede Gurke nehmen muss, solange sie verkehrssicher ist. Das hatte ich hier als selbstverständlich vorausgesetzt.
Erstellt am 22.01.2016 um 19:16 Uhr von moreno
@AlterMann auch wenn es nur dies eine Fahrzeug gibt hat der BR kein Anspruch darauf! Wenn dem AG lieber ist das der Betriebsrat mit dem Taxi durch die Gegend fährt dann ist das so!
Erstellt am 22.01.2016 um 20:02 Uhr von alterMann
Bin ja ganz Deiner Meinung und hab auch nix anderes behauptet.
Erstellt am 22.01.2016 um 22:17 Uhr von DummerHund
Die erste vernünftige Handlung des Betroffenen sollte doch sein dies erst mal im Gremium zu bereden und schauen ob ihm es als Einzigsten so geht oder ob es im Allgemeinen der Umgang mit dem BR so ist.
Dann sollte als nächstes klar sein das hier nicht der Gesamteinsatzleiter der Ansprechpartner eines BRM geschweige denn des Gesamten BR´s zu diesem Thema ist, sonder der AG/GL-
Nicht zu vergessen ist es auch gerade in einem Weltunternehmen zuschauen wie es in den anderen Betrieben Deutschland oder auch Europaweit durch evtl. Regelabsprachen oder BV´s. Gerade in solchen Unternehmen kann man sich kaum vorstellen das eine solch Sache nicht von ganz oben her geregelt ist.