Jawoll, ich reihe mich mal ein und breche eine Lanze für das BetrVG!
Mir stehen die Haare zu berge, wenn betriebsratslose AN von den Zuständen in ihren Betrieben berichten! Ich erwähne dann meistens diese zwei Punkte, die MIR am wichtigsten erscheinen:
1. BetrVG § 80 Allgemeine Aufgaben
...darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden...
M. E. der wichtigste Satz im ganzen BetrVG, der alle Vorteile eines AN mit BR auf den Punkt bringt!
Wir haben zwar in D die tollsten Gesetzte und Verordnungen, von der Arbeitstättenverordnung, dem Arbeitsschutzgesetz, dem Arbeitszeitgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz, dem Entgeltfortzahlungsgesetz bis zu den Unfallverhütungsvorschriften. Aber gegen all diese Gesetze wird in betriebsratslosen Unternehmen eigentlich immer verstoßen und dem ausgelieferten AN bleibt nichts übrig, als es hinzunehmen oder vors Arbeitsgericht zu ziehen. Eine Hemmschwelle, die nur sehr wenige überschreiten, und für diese wenigen meist anschließend den Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet.
Hat man hingegen einen BR, ist er gesetzlich verpflichtet, solche Verstöße zu unterbinden und der AN ist aus dem Risiko einer Auseinandersetzung mit dem AG raus!
Punkt 2 dann natürlich die Mitbestimmung!
M. E. in der Praxis am wichtigtsten:
§ 87 Mitbestimmungsrechte (1) 2. und 3., Arbeitszeit! Betriebsratslose AN sind hier der ganzen Willkür ihres Chefs ausgesetzt, mit BR gibt es keine Überstunden und kein Dienstplan ohne Zustimmung!
Wenn man das so erzählt, heißt es immer, wie schön das dann doch wäre, wenn man einen BR hätte, und dass das ja fast schon Demokratie wäre (LOL).
Trotzdem ist es mir immer noch nicht gelungen, jemanden wirklich dazu zu bewegen eine BR-Wahl in seinem Betrieb anzustoßen.
Frustrierend, aber ich werde nicht aufgeben und mich für das BetrVG, wo immer ich kann, stark machen und dafür werben!