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Fahrten mit Privat Pkw zu BR Sitzungen - Anspruch auf Kostenerstattung?

M
mekuzio69
Jan 2018 bearbeitet

hallo liebe br kollegen und kolleginnen kann mir jemand eine Urteil mitteilen, worin die anfahrten und kostenübernahmeverpflichtung für fahrten zu betriebsratsitzungen mit dem privat pkw geregelt werden. ich fahre immer ca 40 km mit meinem privat pkw zu betriebsratsitzungen und sehe keinen cent spritgeld, das soll nun mal ein ende haben. vielen dank für eure antworten

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Community-Antworten (3)

H
Hasan

12.06.2008 um 15:43 Uhr

Fährt ein BR-Mitglied zu einer BR-Sitzung, die, z. B. wegen Schichtdienst, außerhalb seiner Arbeitszeit, aber innerhalb der üblichen Arbeitszeit der meisten BR-Mitglieder liegt, sind die aufgewendeten Fahrtkosten zu erstatten (BAG 18. 1. 89, AP Nr. 28 zu § 40 BetrVG 1972; ebenso GK-Weber, Rn. 77).

R
Rapunzel

13.06.2008 um 11:46 Uhr

Hallo,

wichtig ist auch wie bei euch sonstige Dienstreisen oder Dienstfahrten abgerechnet werden. Wenn üblicher Weise nur für Reisen mit "öffis " gezahlt wird, kannst du nur so viel fordern. Wichtig Tarif- oder Arbeitsvertrag.

P
pirat

13.06.2008 um 11:51 Uhr

@all ergänzend ....oder wie das in einer innerbetriebl. Reisekostenabrechnung (falls vorhanden) geregelt ist!

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