kann mir jemand eine Urteil mitteilen, worin die anfahrten und kostenübernahmeverpflichtung für fahrten zu betriebsratsitzungen mit dem privat pkw geregelt werden.
ich fahre immer ca 40 km mit meinem privat pkw zu betriebsratsitzungen und sehe keinen cent spritgeld, das soll nun mal ein ende haben.
vielen dank für eure antworten
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