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Nutzung Tablet als BR - Betriebsvereinbarung - Datenschutz

H
hrob2000
Mrz 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, eine Frage bezüglich der Nutzung von einem privaten Tablet. Dieses Tablet soll als Notizblock genutzt werden. Bei uns gibt es eine Betriebsvereinbarung, die die Nutzung von privaten Geräten, USB Sticks usw. nicht erlaubt. Als "normaler" Angestellter des Betriebes dürfte ich mein privates Tablet in Sitzungen zum Aufschreiben von Notizen nicht nutzen, aber wie verhält es sich als Betriebsratsmitglied?

Als BR muss ich dafür sorge tragen, dass die Daten gemäß Betriebsverfassungsgesetz vor Dritte geschützt werden, d.h., weisungsbefugt wäre der AG mir nicht bzw. die BV würde bei mir nicht gelten, oder doch? Solange ich nicht im Firmennetzwerk bin ist es in meiner Verantwortung? Oder spricht doch etwas dagegen?

Hat jemand schon Erfahrungen und kann mir etwas mehr Sicherheit geben? Dankeschön.

92005

Community-Antworten (5)

O
Ostseeküste

15.03.2018 um 21:17 Uhr

Habe beim ArbG einen formlosen Antrag zur Nutzung eines Laptop (Angabe Marke, Gerätenummer,usw) zur Nutzung für die Betriebsratsarbeit während der Sitzungen beantragt.

C
celestro

15.03.2018 um 21:35 Uhr

Eine Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer. Als Mitglied des BR mußt Du wohl auch einer sein, oder nicht ?

A
Anonym

16.03.2018 um 09:23 Uhr

Wie wärs mit einem firmeneigenen Tablet für den BR? Da hättet ihr keine Probleme. Dass man sich als BR als über den Dingen stehend sieht ist bekannt...

M
Matze

16.03.2018 um 15:55 Uhr

Berufliches und Privates mischen ist schon ein Problem. Betriebsrat und Privates vermengen ist regelrecht sträflich. Du machst Dich angreifbar. Allein der Unterstellung, Du würdest Betriebsgeheimnisse aus dem Haus tragen, würdest Du Tür und Tor öffnen. Bordellbesuch in Brasilien oder Joint in Shashemene auf Betriebskosten wären da fast Kavaliersdelikte. §40 BetrVG, Basiskommentar (Klebe et. al.) sollte Dir bei der Beantragung helfen.

H
hrob2000

16.03.2018 um 19:06 Uhr

Erst einmal vielen lieben Dank für die zahlreichen Antworten. Dass das Thema kein leichtes wird hab ich mir bereits gedacht.

Da ich neu in meinem Amt bin wollte ich bestimmt nicht mit meinem Beitrag zum Ausdruck bringen, dass der BR über irgendjemanden steht, wie "Anonym" schrieb, sondern ich habe gedacht, dass der BR gemäß BetrVG eine andere und autarke Rolle im Betrieb hat. Wie Du,Matze, schriebst ist natürlich auf einer Seite für mich verständlich und auf der anderen Seite schreiben wir doch in einem konventioneller Schreibblock auch Notizen, die wir zum Termin zu Termin mitnehmen und vielleicht sogar, wenn es verschiedene Standorte sind, mit im Auto haben. Das Einzige, dem ich noch nichts entgegenzusetzen habe ist, dass die Notizen auf dem (privaten) Tablet in einer virtuellen Umgebung sind, die von Dritten zugänglich sind, z.B. Samsung-Cloud, google Konto usw. Wobei was ist, wenn ich gemäß BetrVG die Daten in Rahmen meiner Möglichkeiten schütze, d.h., die Dateien natürlich mit einem separaten Passwort schütze? Wie bereits erwähnt auch Notizen, die auf Blätter geschrieben werden, sind nicht grundsätzlich vor Dritten geschützt...

Oh je, wahrscheinlich ist das Thema eindeutig, aber für mich doch noch etwas zu neu, weil ein BR einen anderen Blickwinkel einnehmen muss,damit er nicht angreifbar wird. Deswegen freu ich mich das es so ein Forum gibt!

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