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Auslandsdienstreisen - darf AG verlangen, dafür Urlaubstage zu verwenden?

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Giraffe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Wir arbeiten bei einem Reiseveranstalter und es ist Gang und Gebe, dass Mitarbeiter aud sogenannte Inforeisen in verschiedene Zielgebiete geschickt werden, um diese kennenzulernen und dadurch besser verkaufen zu können. Es wird auch tatsächlich auf den Reisen gearbeitet und zum Teil bis zu 10 Hotels am Tag angeschaut. Jetzt ist es so, das unser AG den betroffenen MA im Nachhinein mitgeteilt hat, dass sie dafür Urlaubstage nehmen müssen. Darf der AG das? Im Gesetz hab ich dazu leider nichts gefunden. Danke

2.25107

Community-Antworten (7)

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ickederdicke

07.01.2016 um 08:22 Uhr

Ordnet der AG diese Reisen explizit an ( Dann wäre es eine Dienstreise ) oder laden die Reiseveranstalter dazu ein oder "verlosen" auf Events Gewinnreisen ( Das wäre dann Urlaub ) Wer trägt die steuerliche Seite ( Geldwerter Vorteil ) Hierrüber könnte man sich einer Lösung annähern.

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gironimo

07.01.2016 um 08:52 Uhr

Natürlich geht das nicht. Dann könnte man ja auch dem Reiseleiter Urlaubstage abziehen.

Angeordnete Reisen , die ja auch einen betrieblichen Zweck erfüllen, sind Arbeitszeit.

Frage doch mal den AG auf welche Rechtsgrundlage er sich beziehen will.

Als BR habt Ihr da ja genügend Ansatzpunkte; übrigens auch über den § 97 Abs. 2 BetrVG. Es handelt sich hier ja um eine Qualifizierungsmaßnahme.

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Pjöööng

07.01.2016 um 10:55 Uhr

Während des Urlaubes ist der Arbeitnehmer frei von jeglichen Weisungen des Arbeitgebers.

Andersherum: Wenn der Arbeitgeber in die Tagesgestaltung eingreift, dann ist es definitiv kein Urlaub...

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Pickel

07.01.2016 um 10:56 Uhr

Sind die Urlaubstage für Tage, an denen (komplett) gearbeitet wurde (Hotelbesichtigung, Anreise, Schulung), oder eher für Tage, an denen andere Aktivitäten angeboten wurden? Stadtbesichtigung, Freizeitpark etc....?

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Moreno

07.01.2016 um 11:18 Uhr

Ne Pickel es wird nicht besser mit Dir! ,,Wir arbeiten bei einem Reiseveranstalter und es ist Gang und Gebe, dass Mitarbeiter auf sogenannte Inforeisen in verschiedene Zielgebiete geschickt werden'' selbst wenn auf auf so einer Inforeisen es Tage gibt wo nicht gearbeitet wird ist dies kein Urlaubstag. Allein die Tatsache, dass der Arbeitgeber hier den Aufenthaltsort des Arbeitnehmers bestimmt lässt es nicht zu das hier Urlaubstage abgezogen werden.

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Pickel

07.01.2016 um 13:24 Uhr

Moreno. leider fehlt dir mal wieder jeder Einblick in attraktivere Berufsfelder als Deiner.

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Moreno

07.01.2016 um 14:38 Uhr

Ach Du findest es als attraktiv wenn Dein Arbeitgeber Dir unberechtigt Urlaubstage abzieht????

Aber scheinbar hast Du keine Ahnung vom Bundesurlaubsgesetz sondern nur wie kann ich hier völlig verblödete Antworten geben die immer zu Ungunsten des Arbeitnehmers sind!

Toller Betriebsrat!!!!!!!!

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