Hallo,

Wir arbeiten bei einem Reiseveranstalter und es ist Gang und Gebe, dass Mitarbeiter aud sogenannte Inforeisen in verschiedene Zielgebiete geschickt werden, um diese kennenzulernen und dadurch besser verkaufen zu können. Es wird auch tatsächlich auf den Reisen gearbeitet und zum Teil bis zu 10 Hotels am Tag angeschaut. Jetzt ist es so, das unser AG den betroffenen MA im Nachhinein mitgeteilt hat, dass sie dafür Urlaubstage nehmen müssen. Darf der AG das? Im Gesetz hab ich dazu leider nichts gefunden. Danke