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Auslandsdienstreisen - dafür Urlaubstage zu verwenden?

C
celestro
Jan 2018 bearbeitet

Mache eine neue Frage auf, weil ich in die alte nicht rein schreiben kann, aber auch keine Beschränkung auf 7 Antworten oder so angezeigt wird.

@ moreno

"Ach Du findest es als attraktiv wenn Dein Arbeitgeber Dir unberechtigt Urlaubstage abzieht????"

Da steht attraktivere Jobs ... nichts davon, daß es attraktiv sei, Urlaubstage abgezogen zu bekommen.

"Aber scheinbar hast Du keine Ahnung vom Bundesurlaubsgesetz sondern nur wie kann ich hier völlig verblödete Antworten geben die immer zu Ungunsten des Arbeitnehmers sind!"

Dann erkläre den Usern hier mal bitte, aus welchem § des Bundesurlaubsgesetz Du dies hier: "Allein die Tatsache, dass der Arbeitgeber hier den Aufenthaltsort des Arbeitnehmers bestimmt lässt es nicht zu das hier Urlaubstage abgezogen werden." ableiten willst.

Die Reise diente für mich zumindest der Arbeit, somit muß man da ganz vorsichtig sein. Wenn aber einige Tage praktisch "ohne Arbeit" verbracht worden sein sollten, sehe ich nicht, warum das der AG bezahlen sollte.

Ein Kollege von mir war vor kurzem in den USA. Er war dort über das Wochenende. Die Tage in der Woche wurden als Arbeit gezählt, da er am WE normalerweise nicht arbeitet, waren Sie für ihn dort auch frei. Er hat dafür zwar natürlich keinen Urlaub nehmen müssen, aber auch keinerlei Arbeitszeit angerechnet bekommen. Nach Deiner Definition hätte man die Tage ja als Arbeitstage rechnen müssen (inkl. WE-Zuschläge).

2.174019

Community-Antworten (19)

M
Moreno

08.01.2016 um 13:28 Uhr

@Celesto

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen.

Bestimmt bei Euch der AG wann Ihr Urlaub nehmen müsst? Dann solltet Ihr aber schleunigst einen Betriebsrat wählen! :-)

Warum sollte der AG die Zeit bezahlen wenn Tage ohne Arbeit verbracht werden? Weil es für ihn billiger ist den Tag zu bezahlen als den AN immer nach Hause reisen zu lassen? Wie Auslandsreisen vergütet werden dafür gibt's ja normalerweise Regelungen im Betrieb aber sicher darf der AG nicht sagen ah an dem Tag hattest Du keine Arbeit während einer Geschäftsreise da trag ich Urlaub ein.

A
AlterMann

08.01.2016 um 13:50 Uhr

Hallo, ich stelle hier nochmal die Frage von giraffe ein, damit hier neben Gezänk auch noch eine sachliche Diskussion möglich ist:

Hallo,

Wir arbeiten bei einem Reiseveranstalter und es ist Gang und Gebe, dass Mitarbeiter aud sogenannte Inforeisen in verschiedene Zielgebiete geschickt werden, um diese kennenzulernen und dadurch besser verkaufen zu können. Es wird auch tatsächlich auf den Reisen gearbeitet und zum Teil bis zu 10 Hotels am Tag angeschaut. Jetzt ist es so, das unser AG den betroffenen MA im Nachhinein mitgeteilt hat, dass sie dafür Urlaubstage nehmen müssen. Darf der AG das? Im Gesetz hab ich dazu leider nichts gefunden. Danke Erstellt am 06.01.2016 um 22:30 Uhr von Giraffe

Meine Antwort: Auf jeden Fall darf der AG nicht i m N a c h h i n e i n die Regel aufstellen, dafür müsse Urlaub genommen werden.

Ohne eine Betriebsvereinbarung muss der AG jeden Tag der Dienstreise als Arbeitstag werten und bezahlen.

P
Pjöööng

08.01.2016 um 14:45 Uhr

Zitat (AlterMann): "Ohne eine Betriebsvereinbarung muss der AG jeden Tag der Dienstreise als Arbeitstag werten und bezahlen."

Das wirst Du ja hoffentlich belegen können? Ich halte das für einen ausgemachten Unsinn!

C
celestro

08.01.2016 um 14:58 Uhr

"Bestimmt bei Euch der AG wann Ihr Urlaub nehmen müsst? Dann solltet Ihr aber schleunigst einen Betriebsrat wählen! :-)"

Bei uns nicht, aber ich nehme an, Dir sagt der Begriff "Betriebsferien" etwas ? Der AG kann unter Umständen also Einfluß auf den Urlaub des AN nehmen. Sagt ja auch schon das Gesetz: " Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn" und "es sei denn" zeigt ja deutlich, daß hier etwas möglich ist.

Da ich nächste Woche auf Seminar bin, werde ich mir das mal aufschreiben und sollte sich die Gelegenheit ergeben, werde ich den RA mal danach fragen.

K
Kölner

08.01.2016 um 16:08 Uhr

Gut, dass Du auf Seminar fährst. Puh.

M
Moreno

08.01.2016 um 18:34 Uhr

Dann viel Spass auf dem Seminar aber hoffentlich beschliesst der AG keinen Betriebsurlaub in dieser Zeit für Dich ;-)

C
celestro

11.01.2016 um 16:44 Uhr

@ Kölner

Wohl eher "schlecht", weil ich dann mit geballtem Wissen einigen Leuten Ihren Unsinn um die Ohren hauen kann. ;-)

@ Moreno

Der BR müßte einem Betriebsurlaub zustimmen. Dafür muß er rechtzeitig unterrichtet werden und dann eine Sitzung stattfinden. Seminar ist Freitag zu Ende ... bis dahin schafft der AG das nicht.

Abgesehen davon gibt es bei uns nur "geregelte" Überstunden, um damit Brückentage zu bekommen.

D
DummerHund

11.01.2016 um 17:52 Uhr

@Pjöööng Zitat (AlterMann): "Ohne eine Betriebsvereinbarung muss der AG jeden Tag der Dienstreise als Arbeitstag werten und bezahlen."

Das wirst Du ja hoffentlich belegen können? Ich halte das für einen ausgemachten Unsinn! Antwort 3 Erstellt am 08.01.2016 um 13:45 Uhr von Pjöööng

Ich Hoffe Du kannst es anderweitig belegen.

Nicht umsonst hat @ AlterMann die Eingangsfrage noch mal rein gestellt. In dieser steht unter Anderem " es wird tatsächlich gearbeitet" und" es werden bis zu 10 Hotels angeschaut- Ist das wirklich so schwer zu verstehen. Weist der AG an ist die Verütungspflichtig. Sind freie Tage dazwischen muss man schauen ob die evtl. ein normales Wochenende wäre, oder darüber hinaus Urlaub.

J
Jakarta

11.01.2016 um 22:56 Uhr

Avanciert das hier so langsam zu einem Verarschungsforum oder wird der Club der Nichtversteher hier immer größer?

Dass @pjöööng damit bestimmt auf die Unmöglichkeit, dieses überhaupt in einer BV Regeln zu können abstellt, scheint dir wohl zu entgehen.

Dass Gelesenes auch zu verstehen nicht immer so einfach zu sein scheint, bemerkt man hier ja des Öfteren. Dieses halb verstandene dann aber dadurch Kompensieren zu wollen, indem man das ganze dann zweimal liest um auf die 100 Prozent zu kommen, geht aber meistens - so wie hier jetzt - in die Hose.

Gleich beim ersten Lesen verstehen und dann nochmals nachlesen, erspart nicht nur das Rechnen, sondern auch ein sich entblößen.

D
DummerHund

12.01.2016 um 15:20 Uhr

Na viel Spass beim lesen damit du nicht naggisch rumlaufen musst

C
celestro

12.01.2016 um 17:40 Uhr

"Dass @pjöööng damit bestimmt auf die Unmöglichkeit, dieses überhaupt in einer BV Regeln zu können abstellt, scheint dir wohl zu entgehen."

Und aus welchen Worten genau, sollte man dies heraus lesen können ?

J
Jakarta

12.01.2016 um 19:50 Uhr

"Ohne eine Betriebsvereinbarung muss der AG jeden Tag der Dienstreise als Arbeitstag werten und bezahlen."

Dass hier eindeutig behauptet wird, dass durch eine BV bestimmt werden kann, was eine Dienstreise ist oder nicht, und ob diese bezahlt werden muss oder als Freizeit zu werten ist, dürfte eindeutiger kaum gehen und auch ein Blinder nicht übersehen können.

Und das ein Pjöööng - mag er ja sein, wie er will - aber bestimmt weder blind noch dämlich ist, sollten auch dumme Hunde schon bemerkt haben. Es sei denn, die Dummheit ist mittlerweile soweit fortgeschritten, dass dagegen ein normaler schon als Intelligenzbestie durchgeht.

Zitat pjöööng: „Das wirst Du ja hoffentlich belegen können? Ich halte das für einen ausgemachten Unsinn!“

Und da dieses wirklich ein hirnrissiger Unsinn ist, ist auch die von ihm hier vorgenommene Wertung korrekt. Einzig die Frage nach dem „Belegen können“, hätte man sich ev. schenken können. Denn das wird bestimmt NIEMAND können. Man kann sie aber auch als das dann Nachfolgende Unterstützende bzw. als Gate dazu ansehen, womit sie dann auch wieder einen Sinn bekommt.

Aber sei es, wie es ist. Eine viel hirnrissigerer Aussage wie diese zur BV, ist ja kaum zu treffen. Und da unterstellt man jedem Normalo erst mal, dass sich seine Aussage hierauf bezieht und nicht auf irgendwelche Fantasievorstellungen anderer.

@celestro Womit deine Frage auch beantwortet sein dürfte. Allerdings hätte einwenig logisches Nachdenken auch schon zu diesem Ergebnis führen müssen.

C
celestro

12.01.2016 um 20:12 Uhr

Nein, meine Frage wurde in keinster Weise beantwortet. Die Aussage: "Das wirst Du ja hoffentlich belegen können? Ich halte das für einen ausgemachten Unsinn!" ist relativ eindeutig. Aber in keinster Weise ist darin erkennbar, das man mit dieser Aussage deutlich machen will: "sowas kann man in einer BV gar nicht regeln". Und ja, ich würde auch sagen: "entweder ist etwas Arbeitszeit oder nicht", aber dafür braucht man es nicht in einer BV definieren.

P
Pjöööng

13.01.2016 um 20:15 Uhr

Ob eine BV hier etwas regeln könnte, darüber habe ich mir bisher gar keine Gedanken gemacht.

Es ging mir einzig und alleine um die grundsätzliche Aussage: "Ohne eine Betriebsvereinbarung muss der AG jeden Tag der Dienstreise als Arbeitstag werten und bezahlen."

"Jeden Tag" beinhaltet auch An- und Abreisetag, sowieso arbeitsfreie Sonn- und Feiertage, wie auch Tage an denen den Teilnehmern ihre Tagesgestaltung völlig frei gestellt wird. Ich bin der Auffassung dass bei einer mehrwöchigen Dienstreise die arbeitsfreien Wochenenden auch nicht zu vergüten sind.Wenn mir "AlterMann" das widerlegen kann, bin ich sehr dankbar.

C
celestro

15.01.2016 um 19:14 Uhr

Antwort des RA zu der Frage: "es kommt darauf an". Wie immer also. ;-)

Aber etwas näher betrachtet ... die Tage, an denen gearbeitet wird, sind selbstverständlich Arbeitstage (dort gibt es Arbeitszeiten, die zu vergüten sind). Die Tage, an denen NICHT gearbeitet wird, sind dementsprechend erst einmal KEINE Arbeitstage.

Wird an Wochenenden normalerweise nicht gearbeitet, dann entfällt an Wochenenden auch die Vergütungspflicht auf dieser Reise. Denn Freizeit ist Freizeit, egal wo auf der Welt der MA diese dann "verbringt". Und es hilft dem MA auch nicht, das er diese Freizeit lieber zu Hause gewesen wäre. Das muß er hinnehmen.

Für Tage, an denen normalerweise gearbeitet werden würde, auf der Reise aber nicht, ist Urlaub zu nehmen (alternativ unbezahlte Freistellung). Hier darf es der AG aber nicht übertreiben. Wenn die Reise 10 Tage dauert und Tag 1, Tag 5 und Tag 10 nur Arbeitstage, so ist das unverhältnismäßig, der AG müßte die Reise anders planen.

Über "was ist, wenn die Reise bereits vorbei ist" haben wir zwar nicht gesprochen. Aber hier dürfte der gleiche Grundsatz gelten. Also sofern es verhältnismäßig war (Dauer Urlaub zu Dauer Arbeit), dann haben die MA Pech. War es unverhältnismäßig, dann könnte der AG nur soviele Tage als Urlaub abziehen, wie noch verhältnismäßig wären. Wieviele das dann aber sind, müßte man notfalls per Gericht klären lassen.

P
Pjöööng

15.01.2016 um 20:23 Uhr

Hat dieser RA denn auch erklärt warum auf solch einer Reise der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers entfällt?

C
celestro

15.01.2016 um 20:44 Uhr

Wir haben zwar über den Beschäftigungsanspruch im Seminar gesprochen, aber nicht im Zusammenhang mit der Dienstreise.

Aber gut das Du nachfragst. Denn die AN dürften ja normalerweise keine 7 Tage-Woche haben. Wenn die Kollegen also normalerweise 5 Tage die Woche arbeiten, so hätten Sie 2 Tage "eh frei". Das diese beiden freien Tage während der Reise ausnahmsweise woanders liegen als sonst (sofern das überhaupt zutrifft), müßten die AN hinnehmen. Ist aber natürlich auch gut, denn da braucht man dann auch keinen Urlaub für zu nehmen.

Wenn man also alles betrachtet (Reise muß so kurz wie möglich sein und man hat jede Woche eh freie Tage), dann dürfte in der Praxis kaum noch ein Tag übrig bleiben, für den man Urlaub nehmen müßte.

P
Pjöööng

15.01.2016 um 21:09 Uhr

Auf welcher Rechtsgrundlage kann der Arbeitgeber denn hier einseitig Urlaub erteilen?

C
celestro

18.01.2016 um 15:30 Uhr

hab nochmal rückgefragt (auch wenn das Seminar vorbei ist). Habe da wohl was falsch verstanden und es gibt keinen Grund Urlaub dafür abzuziehen.

Reise muß so kurz wie möglich sein und wenn da ein WE rein fällt (und man hätte normalerweise dort frei), dann hat man auf der Reise eben auch frei, oder wenn nicht, muß der AG bezahlen.

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