Hallo, ein Kollege arbeitet in Vollzeit nach erfolgreicher Wiedereingliederung -Hamburger Modell- 03.08.2009. Er möchte seinen Urlaub antrten zum 05.10.2009,kann der AG eine längere Zeitspanne der Arbeitstätigkeit verlangen?
Gibt es eine Urlaubssperrfrist zwischen Arbeitsantritt nach HM und Urlaub?