Urlaubstage
Das Thema ist Urlaub. Da ich in Elternzeit bin, werde ich bald wieder arbeiten gehen. Ich werde insgesamt 2 Tage die Woche arbeiten, zunächst 7,7 Stunden am Tag. Ich habe meinen Urlaubsplan an meine Chefin geschickt und jetzt beginnt mein Problem, denn wenn ich einen ganzen Monat Urlaub machen möchte, müsste ich laut ihr 20 Urlaubstage einplanen, da mein Urlaubstag nur 3,08 Stunden wert ist. Das liegt daran, dass ich 8 Tage Urlaub (2 Tage pro Woche) geplant habe, sodass ich den Monat frei hätte. Aber ich habe Urlaubstage aus der Zeit vor meiner Schwangerschaft, als ich noch Vollzeit gearbeitet habe. Was die Urlaubstage 2024 betrifft, ist es mir noch unklar, da der Vertrag nur in Bezug auf die Wochenarbeitszeit aktualisiert wurde und die zuständige Abteilung noch nicht reagiert hat. Also plante ich zunächst meine alten angesammelten Urlaube aus meiner Vollzeitbeschäftigung. In diesem Fall erfuhren meine Urlaubstage eine Abwertung, da jeder Urlaubtag 7,7 Stunden wert war. Ich bitte um Hilfe, das ist sehr verwirrend und in meiner Meinung nach unfair. Vielen Dank im Voraus
Community-Antworten (5)
12.12.2023 um 09:46 Uhr
Die Umrechnung von Urlaubstagen in Stunden ist so nicht zulässig. Vorrangig ist das, was in deinem Arbeitsvertrag steht.
Wenn man die für 2 Tage die Woche Arbeit 30 Tage Urlaub gönnt, ist das sehr großzügig. Grob überschlagen müssten es nur 10 sein.
12.12.2023 um 11:55 Uhr
Die Frage ist jetzt was man als 40% Stelle annimmt. Das kann 2 Tage die Woche Vollzeit oder auch 5 Tage die Woche 3,08 Stunden. Bei ersterer Variante hätte sie nur 12 Tage Urlaub und bei 2. Variante 30 und da würde auch die Aussage der Chefin stimmen. Problematisch ist hier noch das ein Teil des Urlaubs aus einer Zeit stammt als sie noch Vollzeit gearbeitet hat. Da weiß ich beim besten Willen nicht wie damit umzugehen ist.
12.12.2023 um 12:02 Uhr
@Meph1977 wie damit umzugehen ist kann man ganz gut hier nachlesen:
https://naegele-arbeitsrecht.eu/urlaubsanspruch-beim-wechsel-von-vollzeit-in-teilzeit/
Gruß Galaxy
12.12.2023 um 16:17 Uhr
Der Urlaubsanspruch aus der Vergangenheit besteht in ungeminderten Form, denn der Anspruch beruht auf die zu dem Zeitpunkt geleistete Arbeit.
Wer vertraglich an 2 Tage der Woche arbeitet, baut damit (bei ein 5 Tage Woche!) ein Anspruch von 2/5 des bei Vollzeitarbeit entstehenden Urlaubsanspruchs auf.
Sind 30 Tage Jahresurlaub bei Vollzeit vorgesehen, so entsteht ein anspruch von 12 Tage Urlaub. Das entspricht, wie beim Vollzeitbeschäftigten, dann 6 Wochen Urlaub.
(NB: Kein Anwalt, also auch kein Rechtsberatung, sondern meiner Meinung aufgrund der mir bekannte Gesetze, Verordnungen und Rechtsprechung. Für ein Rechtsberatung wendet man sich an seine Gewerkschaft, die Arbeitnehmerkammer (falls vorhanden) oder ein Anwalt.)
13.12.2023 um 11:03 Uhr
Ich bedanke mich wirklich an alle! Sie haben sehr geholfen.
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