Erstellt am 12.09.2010 um 11:08 Uhr von mainpower
Hallo,
warum einenTag Urlaub abziehen ??
Versteh ich nicht.
Erstellt am 12.09.2010 um 11:14 Uhr von nicoline
gisgroeg,
Gegenfrage: Gibt es einen BR?
*Es wurde mal im Bereich Teigmacherei vereinbart.*
Wer hat das mit wem vereinbart? Mündlich oder schriftlich?
*Das die Kollegen in der Woche einen Tag frei machen können (wenn es geht) um dafür am Wochenende zuarbeiten.*
Das müsste eigentlich so heißen: wenn am Sonntag Arbeit notwendig ist, gibt es dafür einen freien Tag in der Woche davor oder danach.
Hier sollte einmal geklärt werden, ob im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag Sonntagsarbeit überhaupt vereinbart ist und beim AG eine Genehmigung hierfür vorliegt!
*Nun wird ja dann praktisch das frei Wochenende vorgezogen.*
So denn im Vorwege schon Ausgleich genommen wird.
*Es werden den Kollegen ein Tag Urlaub abgezogen!*
Grundsätzlich ist es so, dass nur für die Tage Urlaub genommen werden muss und angerechnet werden kann, an denen auch gearbeitet worden wäre. Aus der Formulierung: "einen Tag frei machen können (wenn es geht)" meine ich entnehmen zu können, dass es keinen Dienstplan/Arbeitsplan/Schichtplan/ gibt, in dem diese freien Tage dokumentiert sind. Wenn es diesen geben würde, dann wäre es nicht statthaft, für onehin freie Tage Urlaub einzutragen. So, wie es jetzt zu sein scheint..........
Hier noch ein Link für Dich: => kopieren und einfügen und dann mal durchblättern
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/urlaub1.htm
Erstellt am 12.09.2010 um 18:15 Uhr von gisgroeg
Hallo,
war ein bischen wenig info sorry.
Wir sind ein Betrieb an dem 5 tage Mo_ Freitag in 2 bei bedarf 3 schichten gearbeitet wird.
Samstags ist freiwillig. Wenn ab juni/ Juli Weihnachtsartikel produziert werden machen wir alle 10 / 12 Samstage zusätzlich ist in einer Btrvereinbarung geregelt.
Sonntags ist freiwillig.
Diese vereinbahrung( mündlich ) ist mit Schichtleitern /BR / Gescäftsleitung abgesprochen worden.
Ist nicht im arbeitsvertrag oder tarif geregelt.
Alles auf freiwilliger basis.
eigentlich hatte der kollege ja sonntags frei.
LG Gisela
Erstellt am 12.09.2010 um 18:49 Uhr von nicoline
gisgroeg,
nun, es gibt 2 Möglichkeiten:
1. Am Montag wird der freie Tag genommen und der Urlaubsantrag wird erst ab Dienstag gestellt und beginnt auch erst am Dienstag.
2. Der Urlaub beginnt am Montag und der zusätzlich gearbeitete Tag wir dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben und an einem anderen Tag in Freizeit ausgeglichen.
Und Eurem BR ist anzuraten über diese ganzen Angelegenheiten eine gute Betriebsvereinbarung abzuschließen, oder die alte zu ergänzen, damit etwas Schriftliches und für Euch Gutes vorliegt!
Erstellt am 13.09.2010 um 19:02 Uhr von gisgroeg
Hallo Nicoline,
danke erst mal für den link der ist echt klasse. Dort war ja ganz klar wenn sonntags gearbeitet wir muß freizeitausgleich als bald an einem andern Tag frei gegen.
Denke das dann kein Urlaubstag abgezogen werden.
Die Antworten hier werde ich meinen Kollegen bei der nächsten sitzunng zeigen.
LG Gisela
Erstellt am 14.09.2010 um 09:02 Uhr von Angie
Hallo Gisgroeg,
§ 11 Abs. 3 ArbZG
"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigtm müssen Sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von 2 Wochen zu gewähren ist. "
Lg
Angie
Erstellt am 14.09.2010 um 11:07 Uhr von nicoline
Hallo Angie,
das, was Du angegeben hast, ist zwar richtig, dieser Ersatzruhetag aus dem ArbZG kann aber auch ein Samstag sein, der sowieso frei ist. Hier ging es aber um den Montag. ;-))