Entscheidend ist hier wohl eher, was ein BR da so treibt. Eine Entfernung ist mit Sicherheit nicht das entscheidende, sondern nur ein weiterer Baustein. Aber ein relativ kleiner!
Fast alle unserer Seminare, und das sind so einige im Jahr, liegen über 300 Kilometer vom Fimenstandort entfernt.
Auch bei allen hierzu bisher durchgeführten Verfahren, und auch das waren einige, war es der Fall und war nur eine Randnotiz für die Richter. Keinesfalls aber auch nur Ansatzweise ein Entscheidungskriterium.
Sorry, aber so langsam geht einem das hier präsentierte, und meist auch Sinnfreies geblubere, echt auf den Senkel.
Wenn es ein BR vernünftig anstellt, was hier ja wohl eher die Ausnahme zu sein scheint, dürfte es doch überhaupt keine Probleme geben.
Und wenn, was mittlerweile bei fast allen größeren Anbietern der Fall ist, man für 99 DB Euronen bundesweit von und zu Seminaren dackeln kann, spielt eine Entfernung nur noch eine nebensächliche Rolle.
Es ist auch falsch, was @Pickel hier wieder zum Besten gibt. Würde man sich auch einmal damit beschäftigen, was in Verbindung mit Seminarreisezeiten tatsächliche und ev. zusätzliche Arbeitszeiten sind, hätte man sich diesen Kommentar auch sparen können.
@ celestro
Die Antwort von @blackjack bezog sich bestimmt auf @Kölners vorher stehende Frage.
@Kölner
„dass man EXPLIZIT eine Kostenübernahmeerklärung im VORFELD einklagen kann (gibt es da Erfahrungen?).“
Ist das nicht eher die Regel?
Wenn man ein Seminar nicht auf den letzten Drücker durchpaukt und sich auch noch einwenig Luft dabei lässt, ist es sogar zwingend so.
Der AG erhält die Mitteilung über den Seminarbeschluss, und eine zweiwöchige Erklärungsfrist. Lässt er die verstreichen ohne sich zu äußern, ist das ja leider noch keine Zustimmung zu allem. Dadurch haben sich lediglich die Erfolgchancen auch vor Gericht bei den Hotelkosten zu obsiegen, wie es immer so schön heißt, einwenig erhöht.
Da er dem Seminar ja nicht widerspricht, die Kostenübernahme damit aber nicht automatisch auf alle hier entstehenden, sondern nur auf die des Seminaranbieters erklärt wird, bedarf es hier noch der Kostenübernahme für das Hotel.
Diese müssten dann in einem Beschlussverfahren, am besten in Verbindung mit einem Antrag zur einstweiligen Verfügung, durchgesetzt werden.
Macht er das nicht und fährt einfach zum Seminar, um dann im Nachhinein die Kostenübernahme einzuklagen, dürfte er schlechte Karten haben und ev. sogar auf den Kosten sitzen bleiben.
Anders würde es nur dann aussehen, wenn der BR sein Kostenübernahmerecht an den Anbieter abgetreten hat und dieser nach erfolgloser Geltendmachung, diese wieder an den BR zurückgegeben hat, was nicht selten der Fall ist. Die WAF könnte dazu bestimmt auch so einiges zu sagen.
Wegekosten und individuelle Arbeitskosten können zwar in einen Abwasch mit entschieden werden, machen aber das Verfahren für Fehler anfälliger und sollten daher getrennt eingefordert werden. Da dieses dann als Paket über den BR abgewickelt wird, erzeugt es durch die dann zusätzlich für einen AG entstehenden Kosten ev. ein Überdenken seines aktuellen Gedankengutes.
Da dieser Anspruch ja auch nicht verloren geht, kann dieses aber nicht Antragsinhalt bei einer einstweiligen Anordnung sein.
Du fragst auch, ob es hierzu div. Erfahrungen gibt. Ja, die gibt es leider!
Da wir ein etwas größerer Betrieb und Seminarbesuche bei uns gang und gäbe sind, unser Chefe aber auch so einigen Stimmungsschwankungen unterliegt und gerne testet, war das in dieser Periode bereits viermal der Fall.
Sie sind für ihn aber alle wie das Hornberger Schießen ausgegangen.
Liest sich in den GW-News auch immer wieder gut, wenn dort wieder einmal vermeldet wird, dass der BR von ...........wieder in der Sache obsiegt hat.
Ist halt alles eine Sache der Vorbereitung und der richtigen Argumente.
Und noch etwas zu den Entfernungen. Dass man für 99 Euronen ja bereits das ganze Bundesgebiet bereisen kann, habe ich ja schon angegeben.
Wir, tiefster Norden, waren so frech und sind im letzten Oktober mit vier Persönchen, drei BRM und das zweite EMG, zu drei Spezialseminaren und einem Grundlagenseminar für das EMG nach Füssen gefahren. Kosten? Naja, etwas zu hoch! Was aber eine sehr gute Begründung wieder ausgleicht.
Auch hier hat sich der Chefe anfangs gesträubt und alles mögliche an Gegenargumenten vorgebracht. Als er aber unsere Vorfreude auf ein erneutes Verfahren wahrnahm, kahm es zu einem letzten Aufschrei und er zog grummelnd von dannen.
Gut gehört jetzt nicht hierher, aber einwenig Spaß muss auch mal sein.