Hallo, wer muss die notwendige Schulung des Wahlvorstandes beschließen und beim Arbeitgeber beantragen, Wahlvorstand oder Betriebsrat? Grüße
Erstellt am 20.01.2014 um 11:05 Uhr von Kölner Der WV. Die Kostenübernahme ist in § 20 BetrVG geregelt. Den Bedarf beschließt der WV - fertig!