Erstellt am 29.05.2007 um 12:37 Uhr von waschbär
Meinst sowas in dieser Richtung ???
Betriebsrats-Kosten dürfen nicht budgetiert werden
Der Betriebsrat braucht einer Budgetierung der durch ihn verursachten Kosten nicht zuzustimmen.
Er macht sich sogar einer Pflichtverletzung schuldig, wenn er (aufgrund vom Arbeitgeber festgelegter Budgets) Maßnahmen nicht ergreift, die er ergreifen müsste, um seine gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.
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Schulungsanspruch nach Tätigkeitsbereichen
Mitglieder im Wirtschaftsausschuss
Mitglieder im Aufsichtsrat
Rhethorik-Seminare
Seminare für die Schwerbehindertenvertretung
EDV-Seminare
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Erforderlichkeit von Schulungsmaßnahmen
Pflicht des Betriebsrats zur Teilnahme an Schulungen
Gesetzliche Grundlage: § 37 Abs. 6 BetrVG
Wann ist ein Schulungsbesuch i.S.v. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich?
Was tun, wenn Arbeitgeber sagt, das Seminar sei zu teuer?
Was tun, wenn Arbeitgeber sagt, Seminarort ist zu weit weg?
Schulungsanspruch des Betriebsrats bei Grundlagenseminaren
Schulungsanspruch des Betriebsrats bei Spezialseminaren
Schulungsanspruch für Ersatzmitglieder
Beurteilungsspielraum des Betriebsrats
Rücksicht des Betriebsrats auf "betriebliche Notwendigkeiten"
Verhältnismäßigkeit von Schulungsmaßnahmen
Häufigkeit von Seminarbesuchen
Streitigkeiten über Seminarbesuche
Erstellt am 29.05.2007 um 15:28 Uhr von SSGG
Moin Jumbo,
die §§ 37 und 40 BetrVG geben Dir/Euch Auskunft.