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Schulung abgelehnt

Q
quaddriver
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe im April 2010 BetrVG I belegt, nun möchte ich zeitnah Teil II belegen. einen Beschluss haben wir im BR gefasst. Unser AG lehnt jedoch ab, mit der Begründung, das es zu früh sei, da ich ja erst vor kurzem gewählt worden bin und das im Herbst ein Seminar in unserer Nähe stattfindet. Ich persönlich habe den Eindruck, das es sich da speziell um meine Person handelt, die nicht in den Genuß einer Schulung kommen soll. Zumal der AG schon beim ersten mokierte, das es ein Seminar eines anderen Anbieters zeitgleich in unserer Nähe stattgefunden hätte und wir sollten alternative Anbieter wählen. Wir sind jedoch mit dem Anbieter SEHR zufrieden und wollen keinen anderen.

das 2. Seminar soll am 31.5.10 beginnen.

der AG hat folgendes geschrieben:

....

ich bedauere ausserordentlich Ihnen mitteilen zu müssen, das dies aus betrieblicher Sicht leider nicht möglich ist. Falls es zwingend erforderlich ist, das Herr ... kurzfristig nach seiner Wahl auch schon ein Seminar zum 2 Teil der Themas BetrVG besuchen muß, so sollte dies frühestens im Herbst diesen Jahres erfolgen. Hierzu bietet der Veranstallter verschiedene Termine in der Region an.

Für eine Detailabstimmung stehe ich zur Verfügung.

....

soweit das Anschreiben des AG

2.093018

Community-Antworten (18)

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Waschbär

14.05.2010 um 16:40 Uhr

@quaddriver, Das Schöne an WAF Senminaren ist, das man (n) immer genug futter hat um wieder zu kommen, egal wie schön billig die mitbewerber sind..... und egal wie schnell und wie weit !!!!!! Einwand:

"Die ganze Firma muss Kosten sparen"

Argumente:

Jedes Betriebsrats-Mitglied ist nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, sich die notwendigen Grundkenntnisse für die Betriebsrats-Arbeit anzueignen (BAG, 21. 4. 1983, 6 ABR 70/82). Außerdem zeigt die aktuelle politische Diskussion, wie wichtig eine gute Ausbildung für den Wirtschaftsstandort ist. Das gilt auch für Betriebsräte - nur ein gut ausgebildeter Betriebsrat ist ein wertvoller Gesprächspartner für den Arbeitgeber!

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Einwand:

"Ein Seminar im Jahr pro Betriebsrats-Mitglied reicht!"

Argumente:

Die Arbeitswelt wird immer komplexer. Ein guter Betriebsrat muss daher eine solide Grundlagenausbildung für alle Mitglieder gewährleisten und zusätzlich arbeitsteilig wichtige Problemfelder im Betrieb bearbeiten. Schon daraus ergibt sich, dass generell eine Seminarwoche pro Jahr gar nicht ausreichen kann. Der Betriebsrat benötigt einen hohen Informationsstand (BAG, 11. 7. 72, AP Nr. 1 1972).

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Einwand:

"Es soll immer nur ein Betriebsrats-Mitglied zur selben Zeit zum Seminar fahren."

Argumente:

Das ist nicht unbedingt sinnvoll, da es gerade bei komplizierten betrieblichen Sachverhalten sinnvoll ist, gemeinsam ein Seminar zu belegen, anstatt den Seminarbesuch zeitlich zu strecken. Zudem lassen sich so Fahrtkosten sparen. Der Arbeitgeber hat bei Meinungsverschiedenheiten über den Seminartermin die Möglichkeit, die Einigungsstelle zu kontaktieren.

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Einwand:

"Am Ende der Amtszeit ist der Seminarbesuch nicht mehr erforderlich"

Argumente:

Dem stimmt die Rechtsprechung zu - es sei denn es besteht ein akutes betriebliches Problem. Gemeint ist damit der Zeitraum ab Mitte Dezember 2009, sofern die Neuwahl im gesetzlich vorgesehenen Wahlzeitraum von März bis Mai 2010 stattfindet. Dies gilt entsprechend auch für künftige Wahlperioden. Wahlvorstandsschulungen sind davon selbstverständlich ausgenommen.

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Einwand:

"Das Betriebsratsmitglied kann in einer Amtszeit nur drei, maximal vier Wochenseminare besuchen"

Argumente:

Das ist ein Missverständnis: Diese Regelung gilt für den Seminarbesuch nach § 37 Abs. 7, also für Seminare, die für die Betriebsratsarbeit nicht erforderlich, sondern lediglich geeignet sind. Bei diesen Seminaren muss der Arbeitgeber auch nicht die Seminarkosten tragen. Es handelt sich also um zusätzliche Seminare mit einer ganz anderen Rechtsgrundlage. Bei Seminaren nach § 37 Abs. 6 BetrVG entscheidet das Betriebsratsgremium im Rahmen der Rechtsprechung selbst, wie viele Seminare es in der momentanen Situation für erforderlich hält.

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Einwand:

"Das Hotel ist zu teuer"

Argumente:

W.A.F.-Seminare haben im Vorfeld in den Hotels günstige Preise ausgehandelt, von denen der Arbeitgeber profitiert! Ansonsten trägt ein angenehmer Rahmen sicher zum Seminarerfolg bei. Das wird bei Management-Seminaren genauso gehandhabt.

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Einwand:

"Das Seminar ist zu teuer"

Argumente:

Selbstverständlich muss der Betriebsrat die Verhältnismäßigkeit der Kosten im Auge behalten. Der Betriebsrat hat aber auch eine Verantwortung gegenüber den Arbeitnehmern. Deshalb muss er sich fachlich qualifizieren, um die Arbeitnehmerinteressen wirkungsvoll vertreten zu können.

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Einwand:

"Wenn der Betriebsrat hohe Bildungskosten verursacht, bleibt kein Geld mehr für andere innerbetriebliche Bildungsmaßnahmen oder andere Veranstaltungen für die Arbeitnehmer"

Argumente:

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun - für den Seminarbesuch des Betriebsrats gibt es einen eigenständigen Rechtsanspruch nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

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Einwand:

"Betriebsrats-Mitglieder fahren weniger wegen der Seminarinhalte zum Seminar, sondern weil sie der Freizeitwert des Seminarortes interessiert"

Argumente:

Es ist harte Arbeit, sich den ganzen Tag über theoretisch mit neuen Lernfeldern auseinander zu setzen! Ein angenehmer Rahmen als Ausgleich wirkt wie ein Katalysator und trägt nachweislich zum Lernerfolg bei. Trotzdem - das Seminar steht im Vordergrund!

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Einwand:

"Seminare des Arbeitgeberverbandes werden für den Arbeitgeber kostenfrei angeboten und sollen deshalb vom Betriebsrat bevorzugt besucht werden"

Argumente:

Welche Seminare die Betriebsrats-Mitglieder besuchen, entscheidet der Betriebsrat. Er muss dabei zwar auf die Verhältnismäßigkeit der Kosten achten, aber in erster Linie ist die Beurteilung des Seminars und die Frage, ob dieses Seminar das Richtige ist, um dem Betriebsrat bei der Bewältigung seiner Aufgaben zu helfen, das entscheidende Auswahlkriterium. Der Betriebsrat ist nicht verpflichtet, preisgünstigere oder gar kostenlose Seminare der Arbeitgeberverbände oder ihnen nahe stehender Bildungseinrichtungen zu besuchen, sondern hat Anspruch auf neutrale Informationen.

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Einwand:

"Seminarbesuche sind bei Personalmangel nicht möglich"

Argumente:

Klar, dass während der betrieblichen Saisonspitze und der Urlaubszeit die Betriebsratsmitglieder nur in begründeten Ausnahmefällen zum Seminar fahren - z. B. im Einzelhandel im Weihnachtsgeschäft. Ansonsten entscheidet der Betriebsrat über die zeitliche Lage des Seminars. Der Arbeitgeber hat bei Meinungsverschiedenheiten die Möglichkeit, die Einigungsstelle anzurufen.

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Einwand:

"Ein Seminar am Firmenort würde die Hotelübernachtung überflüssig machen und außerdem Fahrtkosten sparen"

Argumente:

Ein solches Seminar muss erst mal konkret angeboten werden, und es muss dort freie Plätze geben. Darüber hinaus müssen die Seminarinhalte und die Seminarqualität vergleichbar sein. Das beurteilt der Betriebsrat. Und: Ein Seminar vor Ort ohne Übernachtung würde den Seminarerfolg nicht unerheblich schmälern, da der sehr wichtige Erfahrungsaustausch mit Betriebsratskollegen aus anderen Bereichen außerhalb der offiziellen Arbeitszeiten entfiele! Zudem gewinnt der Teilnehmer nicht den nötigen Abstand vom Alltag, um in Ruhe zu lernen. Durch die tägliche An- und Abreise entstehen darüber hinaus zusätzlicher Stress und Überstundenprobleme.

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Einwand:

"Der Arbeitgeber muss den Seminarbesuch genehmigen"

Argumente:

Das ist in § 37 Abs. 6 nicht vorgesehen. Voraussetzung für den Seminarbesuch ist ein ordnungsgemäß gefasster Entsendebeschluss durch das Betriebsrats-Gremium, das über die Erforderlichkeit des Schulungsbedarfs im Rahmen der Rechtsprechung selbständig und verantwortungsbewusst entscheidet.

Q
quaddriver

14.05.2010 um 17:13 Uhr

wir überlegen zZ ob wir die Absage des AG akzeptieren oder nicht und wir werden uns nicht einig was wir machen.

W
Waschbär

14.05.2010 um 17:22 Uhr

@quaddriver, ??? entweder ihr Schafft euch Eier an oder ihr kauft euch Röcke ! Tränen werden fliessen, so oder so ! Die Frage ist NUR beim AG ODER euch. Ihr solltet zu sehen, das ihr in die Gewerkschaft kommt... hilft

D
DonJohnson

14.05.2010 um 17:29 Uhr

Waschbär Rührst du die Werbetrommel für die WAF??? ;-))))

quaddriver Es ist so wie der WB sagt. Das Gremium beschließt die Seminare für die Mitglieder... Der AG kann die Notwendigkeit von Seminaren bezweifeln (Arbeitsgerichtsverfahren), bezüglich der zeitlichen Lage kann er die Einigungsstelle anrufen.

Und das war es dann auch schon...

I
Immie

14.05.2010 um 17:52 Uhr

@DJ Oder aber er sagt: Gerade dieses BRM werde ich nicht zur Schulung lassen. Wenn es sich allerdings versetzen lässt und auf Lohn verzichtet, kann es von mir aus 12 Monate im Jahr zur Schulung fahren. Und ich weiss nicht ob ich ihm erlaube zur BR Sitzung zu gehen. Erst wenn es seine Arbeit richtig macht. Sie wissen, ich habe bis jetzt nie etwas gesagt, aber gerade dieser Mensch...Nein! Und ausserdem war er schon wieder 3 Tage krank. Das ist ja jede Woche so. Und so lange das nicht anders wird, werde ich die BR Arbeit nicht erlauben. Und jetzt ist der auch noch im WA... da lasse ich den schon mal gar nicht hin!

Live und in Farbe:-))

D
DonJohnson

14.05.2010 um 18:33 Uhr

Immie Na, du hast ja ne Fantasie ;-)))

Nun ja, was soll ich darauf antworten ;-))))

S
Shiva

14.05.2010 um 18:36 Uhr

Beschluss über Seminar besuch Jeder beabsichtiger Seminarbesuch muss dich den BR beschlossen werden §33.Dieser beschluss wird dem AG dann mitgeteilt nur zur INFORMATION, nicht zue genemigung . wenn einwände hat könnt ihr euch zusammen setzen wenn ihr euch nicht einig werdet .steht dem AG 2 möglichkeiten offen.

  1. wenn er die Erforderlichkeit des seminars besteritet, kann er ein beschlussverfahren beim Arbeitsgeicht anstrengen.

2)Wenn er die betriebliche Notwendigkeit nicht berücksichtig sieht, kann er die Einigungsstelle anrufen die dann entscheidet.

Wir machen auch seminare die immer zeitgleich sind wenn sie zusammen gehören wie BR1, 2, 3 und auch die anderen allen .allso nicht unterbekommen lassen ein beschluss ist ein beschluss ;)

I
Immie

14.05.2010 um 18:40 Uhr

@DJ Nix Fantasie, das hat einer unserer Vorstände heute Wort für Wort so gesagt:-)

R
ridgeback

14.05.2010 um 18:42 Uhr

...ich weiß nicht mehr, wann unser letzter Beschluss für ein Seminar war. Ausgefüllte Kostenübernahmeerklärungen, müssen nur noch mit Datum versehen werden. Einzigste Bedingung seitens des AG, müssen uns mit einem Vorgesetzten terminlich absprechen. Da hatten wir einmal 14 Tage Verschiebung, weil 3 Leute zusammen wollten.

D
DonJohnson

14.05.2010 um 19:05 Uhr

Immi Das glaube ich dir sogar sofort und hatte es mir auch so gedacht, aber mit dieser Frage als solches hat das ja nicht soooooooo viel zu tun, oder? ;-))))))

Dass dir das auf der Seele brennt, kann ich aber verstehen...

I
Immie

14.05.2010 um 19:52 Uhr

@DJ ...Der AG kann die Notwendigkeit von Seminaren bezweifeln (Arbeitsgerichtsverfahren), bezüglich der zeitlichen Lage kann er die Einigungsstelle anrufen.

Und das war es dann auch schon...

Ich wollte dir nur eine dritte Möglichkeit aufzeigen;-)

D
DonJohnson

14.05.2010 um 20:50 Uhr

@Immie Bitte glaube mir, auch ich habe eine rege Fantasie ;-))) Auch ich könnte Dinge herleiten, aber mal ehrlich, bringt es dem Fragesteller etwas?

I
Immie

14.05.2010 um 20:58 Uhr

@DJ Nöööö....aber hatte der seine Antwort nicht schon? Sorry

D
DonJohnson

14.05.2010 um 21:49 Uhr

Och, kein Grund für Entschuldigungen ;-))) Doch hatte er, ich befürchte aber, dass er irritiert wurde ;-)))

I
Immie

14.05.2010 um 21:51 Uhr

Ein wenig Irritation versüsst das Leben:-) Denkst du nicht auch?

D
DonJohnson

14.05.2010 um 21:54 Uhr

Oh, auf jeden Fall, wie du weißt ;-)))

I
Immie

14.05.2010 um 22:14 Uhr

Jeep! Ein gesundes Mittelmass sollte es sein, sonst könnte es die Faltenbildung fördern:-)

Das mit der 7er Begrenzung ist doch eigentlich ganz cool! Kein blättern;-))

D
DonJohnson

15.05.2010 um 09:06 Uhr

Das stimmt allerdings, also hat die Medaillie mal wieder zwei Seiten ;-)))

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