ich habe da leider noch einige Fragen und hoffe ihr seid so geduldig mir dabei zu helfen.

Die Anhörung enthält weder das Geburtsdatum noch das Datum der Kündigung. Es steht auch nicht explizit drin, dass es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt.

Angabe zum Grund der Kündigung: Mengenrückgang im SE - Personalanpassung

1. Ist die Anhörung auf Grund der fehlenden Angaben von vornherein bereits ungültig? Wenn ja, wie sollen wir uns verhalten? Mitteilung an den AG hätte wahrscheinlich eine Nachbesserung der Anhörung zur Folge.

2. Fehlende Sozialauswahl. Die untereinander vergleichbaren AN müssen doch im Widerspruch des BR namentlich genannt werden. Dem BR sind nicht alle vergleichbaren AN bekannt.
Der Rentner läuft als "Aushilfe" im Betrieb. Insgesamt gibt es 3 Aushilfen. Ein weiterer Rentner der auf Abruf arbeitet, Vertragsbedingungen sind dem BR nicht bekannt (sicherlich auch nicht nach den gesetzl. Rahmenbedingungen) und die 3. Aushilfe ist dem BR namentlich gar nicht bekannt.

Vergleich mit dem 2. Rentner wäre auf jeden Fall möglich, zur 3.Aushilfe fehlt uns jegliche Information.

Die Info, dass es 3 Aushilfen gibt hat der BR nur deshalb erfahren, weil gerade eine neue Gefährdungsermittlung erstellt wird und darin eben 3 Aushilfen genannt wurden.

Ich wäre sehr dankbar über Vorschläge zur Vorgehensweise.

Vielen Dank im Voraus