Betriebsbedingte Kündigung wegen Outsourcing
Hallo,
wir haben heute die Anhörung zu einer betriebsbedingten Kündigung erhalten. Hintergrund ist, dass wir für eine Tätigkeit (Reinigungskraft) zwei Teilzeitkräfte haben. Nun hat eine von beiden zu Ende des Jahres gekündigt und der AG will die Tätigkeit in Zukunft von einer externen Firma erledigen lassen. Aus diesem Grund soll die zweite Teilzeitkraft betriebsbedingt gekündigt werden. Interessanterweise wird in der Anhörung erwähnt, dass als vergleichbare Mitarbeiter die Kollegin die gekündigt hat sowie eine weitere Aushilfe (Hausmeistertätigkeiten) die ebenfalls gekündigt hat zählten, aber da die beiden ja bereits gekündigt haben sie nicht mehr in die Sozialauswahl einzubeziehen sind. Ich hätte ich erwartet, wenn eine gesamte Tätigkeit ausgelagert wird, dass dann eh nicht ausgewählt werden muß, da alle betroffen wären. Als die Aushilfe eingestellt wurde hatte sich auch unsere jetzt zu kündigende Teilzeitkraft auf die Position beworben. Von der Position steht in der Anhörung aber nichts drin, also dass die auch wegfällt.
Ich fürchte letztendlich werden wir ihn nicht schützen können, aber haben wir eine Chance im wenigstens einen Monat weiter zu helfen? Es ist ja relativ knapp vor dem Monatsende.
Community-Antworten (1)
19.11.2009 um 20:36 Uhr
Hallo, Outsourcing ist eine unternehmerische entscheidung an der ihr nichts ändern könnt. Wenn die Arbeitsplätze weggefallen sind könnt Ihr keine neuen dazuerfinden. In der momentanen wirtschaftlichen Lage ist das leider kein einzelfall.
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