Betriebsbedingte Kündigung Rettungsdienst wegen Ausschreibung
Hallo zusammen, ich selbst Mitglied im Betriebsrat habe folgende frage:
Wir sind bei einer Hilfsorganisation im öffentlichen Rettungsdienst tätig. Wir arbeiten um Auftrag der Stadt / Kreis und bekommen immer 5 Jahres Verträge. Dieses seit ca 10-15 Jahren. Wir sind ein pool von vielen Festangestellten mit unbefristeten Arbeitsverträgen. Nun ist es so das der Rettungsdienst für bestimmte bereiche Ausschreibbungspflichtig ist. Diese Ausschreibung läuft auch dieses Jahr, wo wir natürlich mitmachen. Nun wurde seitens der Geschäftsführung bereits gesagt das man uns nun erstmal betriebsbedingt allen Kündigen muss da ja noch nicht sicher ist ob wir unsere Wache behalten. Es geht dann hier um Kündigung von ca 15 Mitarbeitern. Mit so einer Problematik haben wir uns Gottseidank noch nie auseinander setzen müssen. Jetzt die Frage, ist das wirklich alles so rechtens, worauf müssen wir nun achten? Was sollten wir als nächstes tun?
Direkt Rechtsbeistand nehmen? Das wäre jetzt unsere Idee da es ja hier um ALLE Arbeitsplätze geht.
Community-Antworten (8)
24.01.2012 um 12:32 Uhr
Eine betriebsbedingte Kündigung weil evtl. der Auftraggeber wegfällt dürfte wohl keine Aussichten auf Erfolg haben. Zudem ist die Hilfsorganisation bestimmt nicht nur regional vertreten.
24.01.2012 um 12:41 Uhr
ich sehe hier auch noch keinen betriebsbedingten Kündigungsgrund. Holt euch Beistand und informiert eure Mitarbeiter dass sie im Falle einer Kündigung innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen müssen und zwar jeder für sich. LG Angie
24.01.2012 um 12:41 Uhr
So hatten wir auch gedacht. Die Argumentation von der Geschäftsführung: Es handelt sich ja um den Hauptauftraggeber, wenn dieser wegfallen würde gäbe es ja keine Beschäftigung mehr für die Mitarbeiter, und man würde dann mit dem Arbeitsamt probleme bekommen. Alle Mitarbeiter sollten sich JETZT schon zum 01.01.2013 Arbeitslos melden......
Wir aber sehen das etwas anders: Es heißt ja nicht von heut auf morgen: Ätsch brauchst nicht mehr kommen, sondern solche entscheidungen gibt man ja wohl zumindest 2-3 Monate vorher bekannt, das wir die Auschreibung "verloren" haben, zumal dann ja auch noch geklärt werden muss in wie weit eine Übernahme des Personals für den Neuen "Chef" in frage kommt.
Ist soetwas irgendwie geregelt? Sprich Übernahme der Arbeiter, weil der Arbeitsplatz bleibt ja da wo er ist
24.01.2012 um 13:04 Uhr
wieso bleibt euer Arbeitsplatz da wo er ist?
24.01.2012 um 13:10 Uhr
Zitat: wieso bleibt euer Arbeitsplatz da wo er ist?
Na weil die Wache da bleibt wo sie ist :-) Es geht um eine Rettungswache die Ausgeschrieben wird
24.01.2012 um 13:12 Uhr
@lernender: Die Rettungswache ist am Kreiskrankenhaus. Alle 5 Jahre wird entschieden, ob da jetzt MA vom Roten Kreuz, des ASB, der Malteser, Johanniter, ... drin sitzen.
@Tim: Da kommen einige Gesetze und Regelungen in Frage. Kontakt zu ver.di?
24.01.2012 um 14:27 Uhr
Das ist doch kein Betriebsübergang. Sollte deine Fa. die Ausschreibung verloren haben, wird die neue ihre eigenen Mitarbeiter dort einsetzen..
24.01.2012 um 16:36 Uhr
@laffo: Das kann so sein, muss aber nicht... Vielleicht hätten die nicht mal genügend eigene Leute... Ein (Teil-)Betriebsübergang wäre zumindest theoretisch denkbar. Ebenso die eventuelle Übernahme zumindest von einem Teil der bisherigen MA in den Rettungsdienst benachbarter Landkreise (wo man die Ausschreibung gewinnt). Also diverse denkbare Baustellen - man braucht also wen, der sich damit auskennt.
Aber hier geht es ja nicht um "bereits verloren haben" sondern dass die Ausschreibung "möglicherweise verloren gehen könnte"... Geht ja gar nicht.
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