Erstellt am 24.01.2012 um 11:32 Uhr von Lernender
Eine betriebsbedingte Kündigung weil evtl. der Auftraggeber wegfällt dürfte wohl keine Aussichten auf Erfolg haben.
Zudem ist die Hilfsorganisation bestimmt nicht nur regional vertreten.
Erstellt am 24.01.2012 um 11:41 Uhr von Angie
ich sehe hier auch noch keinen betriebsbedingten Kündigungsgrund. Holt euch Beistand und informiert eure Mitarbeiter dass sie im Falle einer Kündigung innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen müssen und zwar jeder für sich.
LG
Angie
Erstellt am 24.01.2012 um 11:41 Uhr von TimSolenz
So hatten wir auch gedacht.
Die Argumentation von der Geschäftsführung:
Es handelt sich ja um den Hauptauftraggeber, wenn dieser wegfallen würde gäbe es ja keine Beschäftigung mehr für die Mitarbeiter, und man würde dann mit dem Arbeitsamt probleme bekommen. Alle Mitarbeiter sollten sich JETZT schon zum 01.01.2013 Arbeitslos melden......
Wir aber sehen das etwas anders:
Es heißt ja nicht von heut auf morgen: Ätsch brauchst nicht mehr kommen, sondern solche entscheidungen gibt man ja wohl zumindest 2-3 Monate vorher bekannt, das wir die Auschreibung "verloren" haben, zumal dann ja auch noch geklärt werden muss in wie weit eine Übernahme des Personals für den Neuen "Chef" in frage kommt.
Ist soetwas irgendwie geregelt? Sprich Übernahme der Arbeiter, weil der Arbeitsplatz bleibt ja da wo er ist
Erstellt am 24.01.2012 um 12:04 Uhr von Lernender
wieso bleibt euer Arbeitsplatz da wo er ist?
Erstellt am 24.01.2012 um 12:10 Uhr von TimSolenz
Zitat: wieso bleibt euer Arbeitsplatz da wo er ist?
Na weil die Wache da bleibt wo sie ist :-) Es geht um eine Rettungswache die Ausgeschrieben wird
Erstellt am 24.01.2012 um 12:12 Uhr von petrus
@lernender:
Die Rettungswache ist am Kreiskrankenhaus. Alle 5 Jahre wird entschieden, ob da jetzt MA vom Roten Kreuz, des ASB, der Malteser, Johanniter, ... drin sitzen.
@Tim:
Da kommen einige Gesetze und Regelungen in Frage. Kontakt zu ver.di?
Erstellt am 24.01.2012 um 13:27 Uhr von Laffo
Das ist doch kein Betriebsübergang. Sollte deine Fa. die Ausschreibung verloren haben, wird die neue ihre eigenen Mitarbeiter dort einsetzen..
Erstellt am 24.01.2012 um 15:36 Uhr von petrus
@laffo:
Das kann so sein, muss aber nicht... Vielleicht hätten die nicht mal genügend eigene Leute... Ein (Teil-)Betriebsübergang wäre zumindest theoretisch denkbar. Ebenso die eventuelle Übernahme zumindest von einem Teil der bisherigen MA in den Rettungsdienst benachbarter Landkreise (wo man die Ausschreibung gewinnt). Also diverse denkbare Baustellen - man braucht also wen, der sich damit auskennt.
Aber hier geht es ja nicht um "bereits verloren haben" sondern dass die Ausschreibung "möglicherweise verloren gehen _könnte_"... Geht ja gar nicht.