Sozialauswahl bei Minijob (Rentner)?
Hallo,
würde mich über Meinungen freuen.
In einem Betrieb sind zwei Rentner geringfügig beschäftigt. Beide erledigen Reinigungsarbeiten. Nun soll aus betriebsbedingten Gründen Rentner A gekündigt werden.
Rentner A ist über 70 Jahre alt Rentner B ist über 80 Jahre alt
Sozialauswahl würde eigentlich bedeuten, dass der ältere Mitarbeiter schutzwürdiger ist. Auch in diesem Fall? Wie würdet ihr vorgehen?
Freue mich auf eure Denkanstöße
Community-Antworten (6)
24.01.2018 um 16:16 Uhr
Sozialauswahl ist nunmal mehr als nur das Alter...
Allerdings erscheint es mir fraglich ob bei Rentnern tatsächlich noch eine Sozialauswahl zwingend stattfinden muss. Immerhin ist die Möglichkeit eine Rente beziehen zu können in anderen Fällen schon als ausreichend erachtet worden, keine Sozailauswahl (gegenüber nicht rentenberechtigten AN) durchführen zu müssen. Aber rentner untereinander?
24.01.2018 um 16:17 Uhr
Da bin ich mal gespannt was die Experten sagen. Von meinem Empfinden her denke ich das der ältere der beiden am ehesten sich den wohlverdienten Ruhestand herbei sehnt. Von meiner Logik her würde ich sagen das der gehen muß der als letztes eingestellt wurde. Ich bin gespannt.
24.01.2018 um 16:26 Uhr
Aus betriebsbedingten Gründen eine 450,--Kraft kündigen? Das ist wohl eher fadenscheinig. Es wird den Betrieb nicht vor den Ruin retten. Hier will man wohl eher einen (zu) alten Mitarbeiter los werden und wagt die personenbedingte Kündigung nicht.
24.01.2018 um 16:33 Uhr
samira, seit wann darf man erst dann betriebsbedingt kündigen wenn man den Betrieb vor dem Ruin retten will/muss?
Vielleicht hat der Arbeitgeber schlichtweg entschieden dass der Hof nur noch alle 14 Tage gekehrt werden soll.
24.01.2018 um 17:08 Uhr
die Auftragsmengen sind zurückgegangen. Vollzeitmitarbeiter sind nicht mehr voll ausgelastet und haben nun Zeit den Hof zukünftig mit Unterstützung von einem Rentner zu pflegen. Deshalb soll einer der Rentner gekündigt werden.
Auf die Frage, warum die Wahl auf Rentner A fiel wurde begründet, dass man eigentlich eh nicht so zufrieden mit ihm gewesen wäre. Gesagt hat ihm dies natürlich in den 7 Jahren die er nun da war nie jemand. Rentner B hatte schon einmal einen Schwächeanfall im Betrieb mit Notarzt usw. Mit ihm wäre man zufrieden, ausserdem würde sich das Beschäftigungsverhältnis mit ihm eh über kurz oder lang von alleine auflösen (!?).
24.01.2018 um 18:24 Uhr
Ich kenne die Agenda Eures Arbeitgebers nicht, aber ich würde mir schon vorstellen können, wie ich hier als Arbeigeber vorgehen würde.
Ich würde Euch zu der Kündigung des Rentners den ich behalten will anhören. Reflexartig wird der Kündigung widersprochen, wegen fehlerhafter Sozialauswahl (klingt immer gut) und eine Woche später stehe ich bei Euch gut gelaunt auf der Matte und sage "Ok, Ihr habt mich überzeugt! Hier ist eine neue Anhörung: Für den Kollegen."
Ihr seid hier in einer echten Zwickmühle aus der es kaum ein Entrinnen gibt.
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