Keine Einigung bei Personalgespräch
Hallo,
ich habe jetzt schon zwei Personalgespräche mit zwei Damen und dem Chef der beiden geführt. Die eine Dame ist sozusagen die Chefin der anderen ( Leiterin Qualitätssicherung )und die andere Laborantin. Die Laborantin hat ihr Beschwerderecht wahrgenommen und sich über ihre Vorgesetzte beschwert ( unangemessener Umgang ... ja Mobbing ). Ich glaube der Laborantin auch und habe auch mit einigen MA gesprochen. Diese zweifeln auch die Sozialkompetenz der Leiterin an. Nun war aber bei den Gesprächen immer noch der Vorgesezte der beiden Damen dabei ( ein Dr. ) und er und die Dame Ltg. QS sind garnicht auf die schweren Vorwürfe eingegangen, sondern haben nur der Laborantin vorgehalten, dass sie ihre Arbeit nicht richtig macht und auch nicht mehr alle ihre Aufgaben schafft. Als Konsequenz wollen sie die Laborantin in die Produktion versetzen. Das habe ich natürlich abgelehnt. Ich weiss um das Mitbestiimungsrecht bei Versetzungen .... Wir werden nun wieder ein Gespräch führen. Ich werde die Versetzung wieder ablehnen. Gespräche führen nun in diesem Fall nicht mehr weiter und wir wollen die ganze Sache nun mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen. Wie sollten wir/sie jetzt weiter vorgehen?????
Vielen lieben Dank im Voraus!!!!!
Community-Antworten (14)
13.12.2015 um 10:51 Uhr
Entschuldige, vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch: Aber was wollt ihr als BR denn gerichtlich durchsetzen lassen? Du hast bisher nur Gespräche geführt, redest von Mobbing (Ähm, was tatsächlich sehr problematisch gesehen werden muss aufgrund deiner sehr dürftigen Infos), die Vorgesetzten sehen ein low performing und du redest sogar mit anderen Arbeitnehmern.
Ganz ehrlich: Ich wüsste gar nicht, was ich als erstes angehen sollte, wenn ich dein AG wäre...
13.12.2015 um 12:06 Uhr
Mit dem Gericht löst man keine zwischenmenschlichen Probleme im Betrieb. Ist die QS der einzige Laborbereich im Betrieb? Haben auch andere Mitarbeiter das Problem mit der Vorgesetzten?
Klar, dass der BR die Versetzung in die Produktion ablehnen muss. Da entstehen mit Sicherheit Nachteile (Qualifikation, berufliche Entwicklung). Habt Ihr schon einmal darüber nachgedacht. für beide - also Laborantin und Vorgesetzte - Fortbildungsmaßnahmen zu fordern (§ 97 Abs. 2 BetrVG)? Für die Laborantin, weil sie angeblich die Arbeit nicht richtig macht, und für die Vorgesetzte wegen fehlender Sozialkompetent und Fähigkeit zur Führung.
Offensichtlich erscheint doch, dass man die Laborantin los werden will. Ihr solltet mit der Kollegin auch offene Worte reden und ihr auf jeden fall sagen, dass sie nicht ein windiges Angebot für einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, sondern in diesen Fällen rechtlichen Beistand suchen soll.
PS: Ein Doktortitel ist keinerlei Garant für Führungsstärke oder menschliche "Größe".
13.12.2015 um 12:34 Uhr
Hallo Falkone,
kann Deine (Eure) Situation gut nachvollziehen. Gut dass Du Dich drum kümmerst!
Du schreibst "Ich werde die Versetzung wieder ablehnen. Demnach bist Du wohl alleiniger Betriebsrat, oder? Wenn Du der Versetzung nicht zustimmst, muss der AG das ja entweder akzeptieren oder sich die Zustimmung vor Gericht ersetzen lassen. Der AG muss seinen Antrag auf Zustimmungs-Ersetzung sehr gut, inhaltich mit Fakten begründen. Dann wird ein Arbeitsrichter sich die ganze Sache anhören. Und da wird ja erstmal eine gütliche Einigung versucht. Wenn es ein guter Arbeitsrichter ist, wird er den AG fragen, woran er denn die "schlechte Arbeitsleistung" festmacht, und welche Alternativen (z.B. Fortbildung) er denn ggf. sieht. Ggf. würde der ARbeitsrichter aber auch erkennen, dass es keine sachlichen Gründe gibt, bzw. die Ursachen bei der Leitung liegen. Dann gibt es keine Versetzung. Es wäre gut, wenn vor dem Gerichtstermin die Fakten gut präsent sind. Aber vielleicht kommt es ja auch gar nicht zum Gerichtstermin. Das liegt ja am AG, ob er diesen Weg gehen will. Zum Thema "Umgang mit Mobbing" gibt es ja zahlreiche Schulungsangebote verschiedener Anbieter. Vielleicht wäre das auch was.
13.12.2015 um 12:48 Uhr
"Mit dem Gericht löst man keine zwischenmenschlichen Probleme im Betrieb." Jawoll. Und hier noch eine Weisheit: In einer Hierarchie ist festgelegt, wer so einen Streit gewinnt. Vielleicht nicht vor Gericht, aber letztlich fast immer, zumal hier die Vorgesetzten scheinbar kein gesteigertes Interesse haben, das Führungsverhalten der Leiterin QS zu diskutieren.
Mir sind in der Fragestellung zu viele "ichs", als dass ich die Hoffung hätte, dass es hier mal anders sein könnte. Ich habe wie Kölner auch noch nicht klar, was Ihr gerade vor Gericht durchsetzen wollt. Das scheint mir alles noch nicht so richtig durchdacht. Um so größer ist die Gefahr, dass am Ende die Laborantin im Regen steht.
13.12.2015 um 12:52 Uhr
Zitat ruddie; Demnach bist Du wohl alleiniger Betriebsrat, oder? Wenn Du der Versetzung nicht zustimmst,.....56
§ 99 BetrVG ist dir aber bekannt?
13.12.2015 um 13:30 Uhr
Ruddie ist das sicher nicht bekannt. Er rät lieber jeden eine Schulung an! Diesen dummfug von ruddie werden wir sicher noch sehr oft lesen; zumal er noch nicht so begriffen hat, was ein einköpfiger BR darf oder nicht.
13.12.2015 um 15:11 Uhr
Tach auch falkone, sollte tatsächlich MOBBING im Spiel sein, dann empfehle Deiner Kollegin, daß sie ein sogenanntes Mobbing-Tagebuch führen soll und haarklein alles dokumentieren, womit sie dies im Streifall auch belegen kann. Mobbing kann für den AG ein teuerer Spaß werden, wenn man es richtig durchzieht.
13.12.2015 um 16:47 Uhr
Hallo Challenger Was hat dich zu so einer Aussage bewegt? Glaubst du das wirklich?
13.12.2015 um 19:41 Uhr
Lieber Kölner, lieber Blackjack,
gem §99BetrVG:
"(2) Der Betriebsrat kann die Zustimmung (zur Versetzung) verweigern, wenn ...der betroffene Arbeitnehmer durch die personelle Maßnahme benachteiligt wird, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen gerechtfertigt ist."
Das gilt für einen Betriebsrat, egal ob er einköpfig ist oder mehr Mitglieder hat. Und für den AG gilt auch (gem. §99):
"(4) Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen."
auch wenn das hier anonym ist: Seid doch einfach nett!
13.12.2015 um 19:46 Uhr
Ne ruddie. Du hast Absatz 1 geschlabbert. Vielleicht geht dir dann ein Licht auf...
13.12.2015 um 21:14 Uhr
Hallo Kölner, kannst Du mal bitte klar und deutlich Fakten schreiben? Was steht in Absatz 1, was meinen Darlegungen widersprechen würde. Ich bitte jetzt um ein klares Zitat statt und klare verständliche Sätze. Ich will ja gerne lernen.
13.12.2015 um 21:54 Uhr
Ab wann gilt § 99 BetrVG laut Absatz 1? Bestimmt nicht bei einem einköpfigen BR
Lernen heißt, "sich verändern". Das gelingt aber nur, wenn man sich ändern WILL. Das wiederum wird gefördert durch Erkenntnis. Und Erkenntnis muss man sich für eben diesen Lerneffekt am besten selbst erarbeiten, respektive erlesen im o.g. § 99 Abs 1 BetrVG. Also...
13.12.2015 um 22:21 Uhr
Zitat (falkone): "Die Laborantin hat ihr Beschwerderecht wahrgenommen und sich über ihre Vorgesetzte beschwert ( unangemessener Umgang ... ja Mobbing )."
Möglicherweise habe ich ja eine veraltete Version des BetrVG vorliegen, aber bei mir heißt es im § 85 "Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken."
Da lese ich nichts davon, dass der BRV "Personalgespräche" führt...
Okay, es soll einzelne Fälle geben bei denen der BRV tatsächlich in der Lage ist als Mediator tätig zu werden, aber ein solcher Fall liegt hier ganz offensichtlich nicht vor.
Jetzt lädt der BRV also zum "Personalgespräch" in dem er Beistand des beschwerenden AN ist und, oh Wunder, der beschwerte AN bringt ebenfalls einen Beistand mit... Es kommt, wie es kommen muss, der BRV ist der Situation nicht gewachsen, das "Gespräch" läuft total in die falsche Richtung und statt eine Verbesserung im Sinne der Kollegin zu erreichen,lässt jetztder Vorgesetzte die Muskeln spielen.
Die beschwerende Kollegin wird aus der Geschichte jedenfalls nicht unbeschädigt herauskommen und das nur, weil ein BRV der seine Kompetenzen nicht kennt, sich unbedingt profilieren will.
14.12.2015 um 08:27 Uhr
Auch für mich ist nicht zu erkennen, WAS du vor Gericht durchsetzen möchtest. Gute Führungsqualitäten? Sinnlos. Mein Stelli sagt immer, was lichtscheue Gestalten am meisten fürchten, ist Licht. Daher mein Rat, sieh zu, wie du die Laborantin erstmal aus er Schusslinie nimmst und gut woanders unterkriegst. Und dann sprich darüber (Stichwort Öffentlichkeitsarbeit)! Das geht auch, ohne Namen zu nennen.
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