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Personalgespräch

E
Ernie
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

bei einem Personalgespräch hat eine Kollege eine Aktennotiz bekommen.

  1. Er muss nun seine "Aktivitäten minutiös in einem Tagesarbeitsplan" aufführen. Dieser wird einmal die Woche mit dem Vorgestzten besprochen.

  2. Die im Firmenhandbuch geltende Regel, bei Krankheit muss am 3. Tag eine Krankheitsmeldung vom Arzt vorliegen, wird für ihn ausser Kraft gesetzt. Er muss sofort beim ersten Tag einen Nachweis der Firma mitteilen. Ist dies ohne Zustimmung des BR möglich? Ist der Vorgesetzte dazu in der Lage? Er ist kein leitender Angestellter.

Danke

1.39003

Community-Antworten (3)

N
Noris

30.11.2010 um 13:31 Uhr

Lieber Ernie,

zu 1.) sogenannte \"Maßnahmepläne\" unterliegen dem Direktionsrecht des ArbGeb. und können daher ohne weiteres verordnet werden. Das Vorgehen des Vorgesetzten ist daher in Ordnung. zu 2.) §5 Entgeltfortzahlungsgesetz gibt dem ArbGeb.das Recht (Abs1 Satz3) die Vorlage der AU auch früher zu verlangen. Der Vorgesetzte handelt in seiner Eigenschaft als Vorgesetzter dazu muss er nicht leitender Angestellter sein.

Gruß

Norbert

P
pfeilenbogen

30.11.2010 um 13:46 Uhr

Noris

zu 1.) Aber nicht, wenn der AG es nur bei einem AN verlangt, dann sind wir bei Ornung im Betrieb

N
Noris

30.11.2010 um 13:55 Uhr

Hi pfeilenbogen,

im Gegenteil! gerade wenn es nur einen AN betrifft sind wir im Bereich des Direktionsrechtes. Das Direktionsrecht dient (so habe ich es mehrfach inzwischen auf Seminaren gelernt) der Präzisierung der Arbeitspflichten aus dem individuellen Arbeitsvertrag. Erst wenn kollektiv Anweisungen gegeben werden, greift §87 Abs.1 BetrVG.

An Ernie,

ist denn beim Personalgespräch kein BR-Mitgleid dabei gewesen. Wir versuchen da immer solche Maßnahmepläne zu verhindern oder aber abzuschwächen.

Gruß

Norbert

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