Erstellt am 24.06.2022 um 14:48 Uhr von §§reiter
Dies sollte man nicht verallgemeinern, sondern von Fall zu Fall individuell entscheiden.
Am besten ist es nach diesem Gespräch noch ein 4 Augen Gespräch mit dem MA zu führen, den Inhalt des Personalgesprächs zu besprechen und mit dem MA zu klären, was in welcher Form mit dem Gremium besprochen wird.
Abhängig davon erfährt das Gremium dann evtl. nur: Personalgespräch mit MA XY, Inhalt auf Wunsch des MA vertraulich. Oder aber den kompletten Inhalt, oder auch nur relevante Punkte.
Erstellt am 24.06.2022 um 14:49 Uhr von celestro
"meine Frage ist der inhalt des Gesprächs muss mann das als Vorsitzender dem Betriebsrat mitteilen?"
Nein, ganz im Gegenteil! Du darfst davon nichts weiter erzählen, es sei denn, der MA erlaubt es Dir. Und wenn Dich jemand fragt: "wieso wussten wir von dem Gespräch nichts?" ist die Antwort ganz klar: "weil es niemanden etwas angeht".
Erstellt am 24.06.2022 um 14:58 Uhr von celestro
"Abhängig davon erfährt das Gremium dann evtl. nur: Personalgespräch mit MA XY, Inhalt auf Wunsch des MA vertraulich."
Wenn der MA das nicht "autorisiert" hat das BRM (Vorsitzender oder nicht) selbst über die Tatsache, das er beim Gespräch dabei war mEn "die Klappe zu halten".
Erstellt am 24.06.2022 um 15:18 Uhr von §§reiter
Zitat von celestro:
Wenn der MA das nicht "autorisiert" hat das BRM (Vorsitzender oder nicht) selbst über die Tatsache, das er beim Gespräch dabei war mEn "die Klappe zu halten".
das kann man durchaus so sehen.
Erstellt am 24.06.2022 um 15:42 Uhr von IlkaB
Wenn der MA es dir nicht ausdrücklich erlaubt, einem oder dem gesamten Betriebsrat zu berichten, muss alles unter euch beiden bleiben.
Erstellt am 26.06.2022 um 13:51 Uhr von Kampfschweinn
Nur mal ganz allgemein zur INFO. Arbeitgeber bestimmt grundsätzlich, wann und wo das Personalgespräch stattfindet. Wenn der Arbeitgeber jedoch bei der Wahl des Ortes oder Zeitpunktes für das Gespräch die Interessen der Arbeitnehmer zu wenig berücksichtigt, kann dies dazu führen, dass diese berechtigterweise dem Gespräch fernbleiben können. Darüber hinaus haben die Arbeitnehmer einen grundsätzlichen Anspruch darauf, vorher zu erfahren, um was es in diesem Personalgespräch überhaupt geht. Ein Arbeitnehmer ist nämlich nicht verpflichtet, an einem Personalgespräch teilnehmen, wenn der Arbeitgeber nicht sagt, worum es geht.