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Personalgespräch

T
Torsten.
Jun 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, Eine Frage ich wurde gebeten zu einen Persohnalgespräch mitzukommen,meine Frage ist der inhalt des Gesprächs muss mann das als Vorsitzender dem Betriebsrat mitteilen? Muss mann die Persohn fragen darf ich das den BR erzählen? Anders heisst es sonst hinterher , warum wussten wir von dem Gespräch von Herrn Xy nichts. Wie ist es da mit der Verschwiegenheit, gegenüber anderen Br Mitgliedern. bzw muss die Person extra Erwähnen das dieses nicht an andere BR Mitgliedee geht.?

Gruß T.H

39106

Community-Antworten (6)

§
§§Reiter

24.06.2022 um 16:48 Uhr

Dies sollte man nicht verallgemeinern, sondern von Fall zu Fall individuell entscheiden. Am besten ist es nach diesem Gespräch noch ein 4 Augen Gespräch mit dem MA zu führen, den Inhalt des Personalgesprächs zu besprechen und mit dem MA zu klären, was in welcher Form mit dem Gremium besprochen wird. Abhängig davon erfährt das Gremium dann evtl. nur: Personalgespräch mit MA XY, Inhalt auf Wunsch des MA vertraulich. Oder aber den kompletten Inhalt, oder auch nur relevante Punkte.

C
celestro

24.06.2022 um 16:49 Uhr

"meine Frage ist der inhalt des Gesprächs muss mann das als Vorsitzender dem Betriebsrat mitteilen?"

Nein, ganz im Gegenteil! Du darfst davon nichts weiter erzählen, es sei denn, der MA erlaubt es Dir. Und wenn Dich jemand fragt: "wieso wussten wir von dem Gespräch nichts?" ist die Antwort ganz klar: "weil es niemanden etwas angeht".

C
celestro

24.06.2022 um 16:58 Uhr

"Abhängig davon erfährt das Gremium dann evtl. nur: Personalgespräch mit MA XY, Inhalt auf Wunsch des MA vertraulich."

Wenn der MA das nicht "autorisiert" hat das BRM (Vorsitzender oder nicht) selbst über die Tatsache, das er beim Gespräch dabei war mEn "die Klappe zu halten".

§
§§Reiter

24.06.2022 um 17:18 Uhr

Zitat von celestro: Wenn der MA das nicht "autorisiert" hat das BRM (Vorsitzender oder nicht) selbst über die Tatsache, das er beim Gespräch dabei war mEn "die Klappe zu halten".

das kann man durchaus so sehen.

I
IlkaB

24.06.2022 um 17:42 Uhr

Wenn der MA es dir nicht ausdrücklich erlaubt, einem oder dem gesamten Betriebsrat zu berichten, muss alles unter euch beiden bleiben.

K
Kampfschweinn

26.06.2022 um 15:51 Uhr

Nur mal ganz allgemein zur INFO. Arbeitgeber bestimmt grundsätzlich, wann und wo das Personalgespräch stattfindet. Wenn der Arbeitgeber jedoch bei der Wahl des Ortes oder Zeitpunktes für das Gespräch die Interessen der Arbeitnehmer zu wenig berücksichtigt, kann dies dazu führen, dass diese berechtigterweise dem Gespräch fernbleiben können. Darüber hinaus haben die Arbeitnehmer einen grundsätzlichen Anspruch darauf, vorher zu erfahren, um was es in diesem Personalgespräch überhaupt geht. Ein Arbeitnehmer ist nämlich nicht verpflichtet, an einem Personalgespräch teilnehmen, wenn der Arbeitgeber nicht sagt, worum es geht.

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