Personalgespräch
Guten Morgen
Ist die Teilnahme an einem Personalgespräch auch dann Pflicht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Aufgaben übertragen will, die vertragswidig sind und der Arbeitnehmer dieses bereits dem Arbeitgeber vor dem Termin mitgeteilt hatte.
Gruss
Community-Antworten (6)
06.09.2018 um 12:49 Uhr
Ja, ist trotzdem Pflicht. Durch die Ankündigung ist der AN aber in der Lage, sich ein BRM mitzunehmen oder zumindest einen Block und Stift und sich Notizen zu den Dingen, die beredet werden.
06.09.2018 um 12:53 Uhr
Zu solchen Gesprächen immer mit Zeugen ( dem BR deines Vertrauens ) gehen
06.09.2018 um 13:53 Uhr
Zitat : ..... dem Arbeitnehmer Aufgaben übertragen will, die vertragswidig sind ........
Um welche vertragswidigen Aufgaben geht es den ?
06.09.2018 um 14:04 Uhr
Es geht um die Hauptleistung, die er zu erbringen hat. Die neuen Aufgaben erfordern eine anderweitige berufliche Ausbilfung, sls die vertraglich vereinbarte Aufgaben.
06.09.2018 um 14:08 Uhr
Hauotleistung ? Was ist das denn ?
06.09.2018 um 14:09 Uhr
Ob das deshalb schon Vertragswidrig ist...
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