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Personalgespräch

B
Bernew
Sep 2018 bearbeitet

Guten Morgen

Ist die Teilnahme an einem Personalgespräch auch dann Pflicht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Aufgaben übertragen will, die vertragswidig sind und der Arbeitnehmer dieses bereits dem Arbeitgeber vor dem Termin mitgeteilt hatte.

Gruss

47606

Community-Antworten (6)

C
celestro

06.09.2018 um 12:49 Uhr

Ja, ist trotzdem Pflicht. Durch die Ankündigung ist der AN aber in der Lage, sich ein BRM mitzunehmen oder zumindest einen Block und Stift und sich Notizen zu den Dingen, die beredet werden.

I
ickederdicke

06.09.2018 um 12:53 Uhr

Zu solchen Gesprächen immer mit Zeugen ( dem BR deines Vertrauens ) gehen

C
Challenger

06.09.2018 um 13:53 Uhr

Zitat : ..... dem Arbeitnehmer Aufgaben übertragen will, die vertragswidig sind ........

Um welche vertragswidigen Aufgaben geht es den ?

B
Bernew

06.09.2018 um 14:04 Uhr

Es geht um die Hauptleistung, die er zu erbringen hat. Die neuen Aufgaben erfordern eine anderweitige berufliche Ausbilfung, sls die vertraglich vereinbarte Aufgaben.

C
Challenger

06.09.2018 um 14:08 Uhr

Hauotleistung ? Was ist das denn ?

B
BRHamburg

06.09.2018 um 14:09 Uhr

Ob das deshalb schon Vertragswidrig ist...

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