Erstellt am 25.01.2012 um 11:52 Uhr von kassenwart
Ja und, was nun??
Ist doch verständlich, dass der AG dieses aufbewart und zwar in der PersAkte. Bei weiteren Verstößen sind die Folgen absehbar oder??
Erstellt am 25.01.2012 um 12:07 Uhr von Lernender
Ich würde prüfen ob der Einweisende die nötigen Voraussetzungen mitbringt. Ansonsten ist die Vorgehensweise für mich verständlich.
Erstellt am 25.01.2012 um 12:08 Uhr von Kulum
zur eigentlichen Frage - nein, nichts und niemand kann irgend jemanden zwingen irgend etwas zu unterschreiben.
Erstellt am 25.01.2012 um 12:10 Uhr von Lernender
@Kulum
wäre das deine einzige Aussage wenn dich in eurem Betrieb ein Kollege fragt?
Erstellt am 25.01.2012 um 12:15 Uhr von Kulum
Sicher nicht. Aber das war die eigentliche Frage.
Wenn es dem Kollegen Spaß macht, sich nach einem offensichtlichen Fehlverhalten quer zu stellen, schade, aber nicht zu ändern. Fakt ist doch, ob nun mit oder ohne Unterschrift, der Hinweis kommt in die Personalakte und ist da in beiden Fällen auch genauso viel wert. Eigentlich ist es völlig egal ob er die zusätzliche Unterweisung auch noch unterschreibt, aber wenn er schon n Bock geschossen hat, sollte er evtl. überlegen ob er nicht doch einfach seinen Kringel drunter macht.
Trotzdem bleib ich bei meiner ursprünglichen Meinung - nein, unterschreiben muss er nix. Dadurch wirds aber nicht besser
Erstellt am 25.01.2012 um 12:16 Uhr von kassenwart
Kulum diese generelle Aussagen, dass NIEMAND einen zwingen kann etwas zu unterschreiben dürfte nicht zutreffen. Denn unter Niemand würden auch Gerichte/Staatsanwaltschaften und Polizei fallen.
zur Frage hier:
lese hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Abmahnung-(Arbeitsrecht)-__f8455.html
Doch letztlich erfolgt sonst eine mündliche Arbeitsanweisung unter Zeugen und dieser bestätigt dieses (Personalstelle) und dann kommt dieses in der PersAkte und der AN ist "vorgemerkt". Der AG findet dann ggf noch Punkte welche er dem AN vorhalten kann.
Von AN mit Deiner Einstellung trennen sich AG stets mit Vorliebe und finden dann auch Möglichkeiten. Sollte es eine Aussage eines BR sein, kann man nur hoffen, dass AN diese nicht immer einfach so umsetzen. Denn die AN haben keinen besonderen Kündigungsschutz
Erstellt am 25.01.2012 um 12:18 Uhr von Betriebsrätin
Wo ist hier das Problem, viele AN unterzeichnen tägl. dass die Einweisungen auch in Unfallverhütungsdingen erhalten haben.