Erstellt am 10.12.2015 um 10:56 Uhr von Pickel
Am 31.12. ist Schluss.
Befristungen sind nicht nur wegen Arbeitsanfalls möglich. Es ist völlig legitim, nach Ende einer Befristung eine andere Person einzustellen. Egal ob Leiharbeitnehmer oder nicht.
Erstellt am 10.12.2015 um 14:08 Uhr von gironimo
Ich würde Euch dringend empfehlen, umgehend eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuholen.
Außerdem: Habt Ihr vom Arbeitgeber die Ausschreibung von Stellen im Sinne des §93 BetrVG gefordert?
Erstellt am 10.12.2015 um 14:16 Uhr von Pjöööng
Zuallererst sollte ein BR in solch einer Situation mit dem Arbeitgeber reden. Vielleicht findet man so eine Lösung, bei der den Befristeten eine Vertragsverlängerung angeboten wird und der BR auch ruhigem Gewissens externen Einstellungen zustimmen kann.
Denn dem Arbeitgeber ist doch überhaupt nicht damit geholfen, wenn die Befristeten nicht mehr kommen und der BR den externen Einstellungen nicht zustimmt...
Erstellt am 10.12.2015 um 18:33 Uhr von Pickel
pjöööng, du übersiehst das Wesentliche. Der AG kann ganz einfach auch ohne Uustimmung des BR die Leute einstellen und arbeiten lassen. Das ersetzen vor dem Arbeitsgericht ist in solch einem Falle sicher jedem AG lieber, als hier erpressbar zu werden. Und wenn er es nicht ganz dumm macht, wird er das 1:1 durchbekommen und danach der Belegschaft berichten, von welch zweifelhaften Auslegungen des BetrVG der BR Gebrauch macht.
Erstellt am 10.12.2015 um 23:00 Uhr von Pjöööng
Pickel, Du hast offensichtlich ein ganz anderes Verständnis von "miteinander reden" als ich...
Erstellt am 10.12.2015 um 23:01 Uhr von moreno
Na Pickel die Belegschaft wird sehr begeistert sein vom Arbeitgeber wenn der den gewählten Betriebsräten den Vertrag nicht verlängert aber Leiharbeiter dafür holt. Könnte ein Eigentor werden sind nicht alle Arbeitnehmer so Chef verliebt wie Du!