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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Befristete Versetzung - was kann der BR für die Kollegen tun?

N
nevernici
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Arbeitskollegin soll von unserer Hauptstelle auf eine Zwei-Mann-Zweigstelle versetzt werden. Sie hat dem Ganzen auch zugestimmt, möchter aber schriftlich vom Vorstand bestätigt haben, dass Sie nach zwei/drei Jahren wieder an die Hauptstelle zurückkehren kann. (Sie geht für eine werdende Mutter auf Zweigstelle, die aber wahrscheinlich selbst nach drei Jahren nicht ganztags zurückkehren wird und somit auch die Stelle nicht wieder antreten kann. Was kann der BR für die Kollegen tun bzw. wie könnte die schriftl. Formulierung für den befristeten Aufenthalt auf der Zweigstelle aussehen???

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Community-Antworten (1)

W
w-j-l

01.02.2007 um 14:46 Uhr

Zwei Dinge wären zu prüfen:

  1. individualrechtlich: Was steht im Arbeitsvertrag? Erlaubt das Direktionsrecht diese Versetzung? Wenn nein, dann wäre diese Versetzung individualrechtlich eine Änderungskündigung, gegen die die Betroffene klagen kann. Auch dazu müßte der BR gehört werden. Wenn ja, kann sie zwar auch klagen, aber dann sieht es eher schlecht aus.

  2. kollektivrechtlich: gibt es Gründe, die dem BR einen Widerspruch erlauben? Wenn ja, dann müßte sich der AG die Zustimmung ersetzen lassen.

Eine schriftliche Formulierung über den Rückkehranspruch geht nur, wenn der AG es will, und das wird er am ehesten "wollen", wenn er dadurch eine Kündigungsschutzklage vermeiden kann. Also: verhandeln!

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