Erstellt am 04.04.2009 um 17:22 Uhr von nicoline
@Lohengrin_2
*Was kann man dem Kollegen raten, das er tun könnte.*
Tja, das ist gar nicht so einfach zu beantworten. Eigentlich ist schon ein unbefristetes AV zustande gekommen. Behauptet das der AN nun, könnte sich der AG veranlaßt sehen, ihm zu kündigen, weil er ihn ja nur befristet haben wollte.
Wird ihm ein AV mit einem in die Befristung rückdatierten Datum zur Unterschrift vorgelegt und er unterschreibt, hat er wieder ein befristetes AV. Wird ihm ein AV mit einem aktuellen Datum vorgelegt, unterschreiben, Füße stillhalten und gegen Ende der Befristung Entfristungsklage einreichen. Was soll man nun anderes raten, als vielleicht zum Anwalt/zur Gewerkschaft gehen und sich Rat zu holen, was in dieser Situation am Besten ist.
Erstellt am 06.04.2009 um 10:45 Uhr von Angi1
Hallo Lohengrin2,
in § 16 Satz 2 TzBfG steht:
"Ist die Befristung nur wegen des Mangels der Schriftform unwirksam, kann der Arbeitsvertrag auch vor dem vereinbarten Ende gekündigt werden."
Da die Befristung Sachgrundbezogen ist kann sie ja ohne den 2 Jahreszeitraum immer wieder verlängert werden. Ich würde den AG nicht verärgern. Vielleicht ergibt sich ja nach diesem Jahr wieder eine Krankheits oder Elternzeitvertretung und vielleicht irgend wann man ein unbefristetes AV.
MfG
Angi1
Erstellt am 06.04.2009 um 10:55 Uhr von Lotte
Lohengrin,
als AN würde ich mir Rat bei einem RA suchen. Fakt ist, dass zur Wirksamkeit der Befristung die Schriftform erforderlich ist. Fakt ist auch, dass Deine Kollegin sich nicht mehr in der Probezeit befindet.
all,
habe ich nur das Gefühl, oder werden wir alle zur Zeit, aufgrund Kurzarbeit und Krise, immer vorsichtiger?
Erstellt am 06.04.2009 um 17:53 Uhr von Lohengrin_2
@ all,
Vielen Dank für die Info´s. Schwieriges Thema, aber Ich gehe davon aus , das letztlich (in einem Jahr?) ein unbefristetes AV herauskommen wird.
@lotte,
"habe ich nur das Gefühl, oder werden wir alle zur Zeit, aufgrund Kurzarbeit und Krise, immer vorsichtiger?"
Gut möglich, aber auch Nötig?????