Hallo,

Ich bin mal wieder in meinem alten Thema TzBfG gelandet. Und habe hierzu folgende Frage:
Eine MA von uns hat einen Befristeten Vertrag bis 31.03.09. Es handelt sich um eine Doppelbefristung, einerseits Ersatz für Dauererkrankten MA und Kalendarisch bis 31.03.09. Nun wurde dem MA mündlich mitgeteilt das die Befristung um ein Jahr verlängert wird. Bisher hat der AG den Vetrag aber noch nicht schriftlich vorgelegt, der MA arbeitet wie gehabt weiter.

Nach § 14 TzbFG muss die Befristung ja schriftlich erfolgen. Wie gehen davon aus das der Vetrag erst nach Ostern schriftlich vorgelegt werden wird, bzw. der BR (offiziell) informiert wird.
Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall. Was kann man dem Kollegen raten, das er tun könnte. Da ja eigentlich ein unbefristetes Arbeistverhältnis entstanden ist.