Erstellt am 10.11.2006 um 08:23 Uhr von pit47
Hallo anelke61,
der ehemalige MA kann befristet nur mit einen Sachgrund eingestellt werden.
Unterscheiden sich den die Arbeitsbedingungen der anderen MA, die befristet eingestellt worden sind, von denen des ehemaligen MA?
Habt ihr einen Tarifvertrag? Lohngruppen u.s.w.?
Erstellt am 10.11.2006 um 09:17 Uhr von Lotte
anelke,
wenn der Bewerber wirklich unbefristet eingestellt wird und Kollegen, die schon im Betrieb tätig sind, befristete Verträge haben, aber gerne unbefristet arbeiten wollen, wäre das ein Widerspruchsgrund nach BetrVG §99 (2) 3.
Erstellt am 10.11.2006 um 09:28 Uhr von anelke61
auf jedenfall,er soll als Vorarbeiter wieder eingestellt werden,wir haben einen Haustarifvertrag, die Befristeten MA verdienen 1700€ brutto und er soll 2100€ brutto bekommen. was soll ich unter Sachgrund verstehen ?
können wir uns denn auf den § 75 (1) berufen .
Erstellt am 10.11.2006 um 09:44 Uhr von anelke61
entschuldige Ramses,
aber sind 400€ nicht Grund genug!
Erstellt am 10.11.2006 um 09:50 Uhr von wolle1
Werden da vielleicht Äpfel mit Birnen verglichen?
Wenn der Neue "Alte" MA einen höher Qulifizierten Arbeitsplatz übernimmt, kann nur die Frage, ob ein gleichwertiger AP niedriger entlohnt wird, zum Streitpunkt werden. Dazu sollten aber Eingruppierungsrichtlinien oder Ähnliche Grundsätze festgelegt sein
Gruß Wolle1
Erstellt am 10.11.2006 um 10:10 Uhr von anelke61
ramses ,
mit diesem Beitrag wollte ich wirklich keine Stimmung machen, habe mich vieleicht darin falsch ausgedrückt mit "einem drittel " wenn ich es nicht Ernst meinen würde ,würd ich hier keinen Beitrag platzieren.
Erstellt am 11.11.2006 um 00:52 Uhr von Ulla
Wieso sollte § 99 greifen? Wo werden andere Mitarbeiter benachteiligt? Es ändert sich doch nichts an deren vertraglichen Bedingungen. Wenn man sie rausschmeissen würde, weil der Neue kommt, wäre dies evtl. der Fall.
Ein entgangener Vorteil ist nicht automatisch ein Nachteil.
Erstellt am 11.11.2006 um 01:44 Uhr von waschbär
@ anelke61,
wenn dein AG diesen MA unbedingt haben möchte dann wird er ihn auch bekommen, slbst wenn er strafe Zahlen muss, wie war das noch mit der Einstellung ohne BR zustimmung ääh Maßnahme nach .....
Erstellt am 11.11.2006 um 13:58 Uhr von anelke61
hallo
möchte mich bei allen bedanken ,obwohl ich mir mehr erhofft hatte,so weiß ich wenigstens als BR-Mitglied wo meine schranken sind.