Erstellt am 09.12.2015 um 11:51 Uhr von paula
nein aber wenn Du glaubst dass die GF mit dir redet, wirst du wohl auch daneben liegen. Die Organisation eures Gremiums ist anscheinend unter aller S.. aber das könnt ihr nur intern klären
Erstellt am 09.12.2015 um 12:16 Uhr von Jakarta
Ob die Organisation dort unter aller Sau ist, würde ich jetzt als Außenstehender nicht beurteilen wollen.
Tatsache ist doch wohl, dass bei einem 7er-BR die die Führung der laufenden Geschäfte beim BRV liegt, sofern hier Aufgaben nicht anderweitig verteilt wurden.
Und dazu gehören auch div. Gespräche mit der GL oder anderen Institutionen. Hierzu braucht und darf in den meisten Fällen auch nicht das ganze Gremium teilnehmen.
Und wenn dieses nicht in vertrauter Runde passiert - wo dann die Gefahr bestehen könnte, dass sich ein BRV hier verselbstständigt - und ein weiteres BRM daran teilnimmt, ist das auch vollkommen in Ordnung.
Da hier ja nicht selten auch div. Vorhaben mitgeteilt werden, kann es bei einem 7er-BR auch keinen Ausschuss geben, der hier dann dieses übernimmt.
Daher ist hier weniger die Organisation das Problem, sondern wohl eher die Unwissenheit einzelner BRM.
Nachtrag:
Und ja, ein BRV kann sich hier den weiteren Teilnehmer selbst aussuchen. Wobei es nicht schlecht wäre, hier dann jemanden zu nehmen, der auch einen gewissen Durchblick hat.
Es sei denn, es wurde im Gremium durch Beschluss etwas anderes entschieden.
Erstellt am 09.12.2015 um 12:35 Uhr von gironimo
Finden keine Monatsgespräche statt (§ 74 BetrVG)? Da ist doch das Gremium angesprochen und nicht nur der Vorsitzende.
Und natürlich: Ihr könnt im Gremium auch festlegen, wer zu welchem Thema mit dem AG verhandelt.
Erstellt am 09.12.2015 um 12:39 Uhr von seesee
@Jakarta
Die Frage war, ob der BRV mir die Teilnahme verbieten darf, wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
@paula
Bisher hatte ich noch nicht den Eindruck, dass die GF nicht mit mir reden will. Da aber seit ca. einem halben Jahr zunehmend Gespräche außerhalb des Monatsgesprächs stattfinden, bin ich mir nicht sicher, was da läuft.
Ich möchte dem BRV und Stelli nicht unterstellen, dass sie mir absichtlich Informationen vorenthalten wollen. Ich denke, der BRV ist der Meinung, dass es zu aufwändig ist, wenn 3 BRM an dem Gespräch teilnehmen, er will Zeit einsparen. Aber bitte nicht auf meinem Rücken oder dem von anderen BRM, die engagiert arbeiten wollen. Deshalb war meine Frage, ob der BRV mir die Teilnahme verbieten darf. Bzw. wie kann ich argumentieren für das Recht der Teilnahme?
Erstellt am 09.12.2015 um 12:43 Uhr von moreno
Also das hier der Stellvertreter dabei ist macht natürlich Sinn sollte der BRV mal längere Zeit ausfallen.
Der Vorsitzende ist als Sprachrohr vom BR gewählt worden und da ist es doch wohl nur natürlich das er auch alleine oder wie hier mit Stelli Gespräche mit der GL führt aus welchem Grund sollten da noch mehr vom BR dabei sein nur weil sie es gern möchten?
Wichtig ist doch das der BRV das Gremium auf den laufenden hält und diese Gesprächsinhalte weitergibt. Wenn es zu einer neuen BV kommt wird ja eh der Beschluss des Betriebsrates benötigt.
Wenn Ihr Eurem Vorsitz nicht vertraut müsst ihr halt einen anderen wählen!
Erstellt am 09.12.2015 um 13:15 Uhr von paula
Es ist nicht Aufgabe der Geschäftsführung des BRV hier mal ohne Beschluss des Gremiums die Verhandlungen für die neue BAV vorzubereiten. Das MBR steht an dieser Stelle dem Gremium zu und entweder man hat hier einen ordentlichen Beschluss mit dem der BRV beauftragt wird oder es ist das Gremium als Ganzes zuständig.
Der BRV kann auch niemanden was verweigern. Das ist nicht seine Aufgabe, sondern steht dem Gremium zu
Erstellt am 09.12.2015 um 13:40 Uhr von Jakarta
Wo wird hier behauptet, dass er hier ohne Beschluss etwas vorbereitet?
„Der BRV kann auch niemanden was verweigern. Das ist nicht seine Aufgabe, sondern steht dem Gremium zu“
Auch das hat hier keiner behauptet. Indirekt kann er es aber schon. Und zwar dadurch, dass er hier auch keinem etwas erlauben kann.
Erst recht dann nicht, wenn hierdurch nicht gerechtfertigte Kosten für den AG entstehen.
Womit auch die Frage zur rechtlichen Grundlage beantwortet wäre.
Erstellt am 09.12.2015 um 13:46 Uhr von Nubbel
blablabla.......
seesee, wie stehen denn die anderen brm zu diesem thema?
wäre eine mehrheit denkbar, um dem brv klare gesprächsvogaben mitzugeben?
Erstellt am 09.12.2015 um 15:42 Uhr von seesee
@Nubbel: Kaum. 7er Gremium: BRV + Stelli + ich + 2, denen es egal ist + 2, die froh sind, wenn sie nix tun müssen...
@Jakarta: es gibt keinen Ausschuss und auch keinen Beschluss / Auftrag. Und: habe ich nicht das Recht, die Erforderlichkeit meiner BR-Arbeit selbst einzuschätzen? Mit welchem Recht soll der BRV darüber entscheiden dürfen, ob die Kosten für den AG, wenn ich beim Gespräch dabei bin, gerechtfertigt sind oder nicht???
@Admin: wo sind die ersten Beiträge von Jakarta und Paula hingekommen?
Erstellt am 09.12.2015 um 15:55 Uhr von paula
der BRV hat kein Weisungsrecht Dir gegenüber. Und er hat auch keinen Beschluss des Gremiums dass er hier alleine handeln darf.
Aber einfach mit zur GL laufen? Was passiert da wohl? Entweder die Kollegen aus dem BR sagen du bist hier nicht gewünscht und mit dir gemeinsam reden wir nicht mit der GL... oder Streit vor der GL.... die GL will mit dir nicht reden....
das ganze ist am Ende kein rechtliches Thema sondern ein ganz praktisches. Daher sollte man sehen was man hier als BR macht und dafür bedarf es eins Konsens....wie auch immer. Ihr werdet mal miteinander reden müssen.
Erstellt am 09.12.2015 um 18:10 Uhr von moreno
Seesee noch mal ganz deutlich Du hast keinerlei Recht an diesem Gespräch teilzunehmen! Der Betriebsratsvorsitzende hat halt andere Aufgaben hierzu gehört halt auch die Entgegennahme von Erklärungen des Arbeitgebers und da kann er natürlich jederzeit sagen Dich will ich nicht dabei haben.