Recht auf Teilnahme an einem Gespräch?
Hallo zusammen, in unserem Betrieb werden regelmäßige Monatsgespräche geführt. Daneben gibt es zunehmend separate Gespräche mit Vorsitzendem und Stellvertreter und GF-Vertretern. Das Gremium wird über diese Gespräche in der Regel in der nächsten BR-Sitzung informiert; diese finden 14-tägig statt. Nun hat der AG im Monatsgespräch angekündigt, dass er die betriebliche Altersvorsorge erneuern will. Zwischenzeitlich gab es auch schon Mitarbeitergespräche mit dem Versorgungswerk. Ich, als BR-Mitglied, nicht Vorsitzender / Stelli, habe signalisiert, dass ich an BR-Gesprächen mit GF zu diesem Thema teilnehmen möchte, und habe auch beantragt, einen Ausschuss zu dem Thema zu bilden (7er Gremium). Nun soll heute ein BR_GF-Gespräch mit Vorsitzendem und Stelli stattfinden, ein BR-Ausschuss wurde nicht gegründet, mit dem Hinweis des Stellis, es wird ja noch nichts verhandelt... Ich habe beim Vorsitzenden beantragt, an dem Gespräch teilzunehmen. Dieser hat mir die Teilnahme verweigert. Darf er das?
Community-Antworten (11)
09.12.2015 um 12:51 Uhr
nein aber wenn Du glaubst dass die GF mit dir redet, wirst du wohl auch daneben liegen. Die Organisation eures Gremiums ist anscheinend unter aller S.. aber das könnt ihr nur intern klären
09.12.2015 um 13:16 Uhr
Ob die Organisation dort unter aller Sau ist, würde ich jetzt als Außenstehender nicht beurteilen wollen.
Tatsache ist doch wohl, dass bei einem 7er-BR die die Führung der laufenden Geschäfte beim BRV liegt, sofern hier Aufgaben nicht anderweitig verteilt wurden.
Und dazu gehören auch div. Gespräche mit der GL oder anderen Institutionen. Hierzu braucht und darf in den meisten Fällen auch nicht das ganze Gremium teilnehmen.
Und wenn dieses nicht in vertrauter Runde passiert - wo dann die Gefahr bestehen könnte, dass sich ein BRV hier verselbstständigt - und ein weiteres BRM daran teilnimmt, ist das auch vollkommen in Ordnung.
Da hier ja nicht selten auch div. Vorhaben mitgeteilt werden, kann es bei einem 7er-BR auch keinen Ausschuss geben, der hier dann dieses übernimmt.
Daher ist hier weniger die Organisation das Problem, sondern wohl eher die Unwissenheit einzelner BRM.
Nachtrag: Und ja, ein BRV kann sich hier den weiteren Teilnehmer selbst aussuchen. Wobei es nicht schlecht wäre, hier dann jemanden zu nehmen, der auch einen gewissen Durchblick hat.
Es sei denn, es wurde im Gremium durch Beschluss etwas anderes entschieden.
09.12.2015 um 13:35 Uhr
Finden keine Monatsgespräche statt (§ 74 BetrVG)? Da ist doch das Gremium angesprochen und nicht nur der Vorsitzende.
Und natürlich: Ihr könnt im Gremium auch festlegen, wer zu welchem Thema mit dem AG verhandelt.
09.12.2015 um 13:39 Uhr
@Jakarta Die Frage war, ob der BRV mir die Teilnahme verbieten darf, wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
@paula Bisher hatte ich noch nicht den Eindruck, dass die GF nicht mit mir reden will. Da aber seit ca. einem halben Jahr zunehmend Gespräche außerhalb des Monatsgesprächs stattfinden, bin ich mir nicht sicher, was da läuft.
Ich möchte dem BRV und Stelli nicht unterstellen, dass sie mir absichtlich Informationen vorenthalten wollen. Ich denke, der BRV ist der Meinung, dass es zu aufwändig ist, wenn 3 BRM an dem Gespräch teilnehmen, er will Zeit einsparen. Aber bitte nicht auf meinem Rücken oder dem von anderen BRM, die engagiert arbeiten wollen. Deshalb war meine Frage, ob der BRV mir die Teilnahme verbieten darf. Bzw. wie kann ich argumentieren für das Recht der Teilnahme?
09.12.2015 um 13:43 Uhr
Also das hier der Stellvertreter dabei ist macht natürlich Sinn sollte der BRV mal längere Zeit ausfallen. Der Vorsitzende ist als Sprachrohr vom BR gewählt worden und da ist es doch wohl nur natürlich das er auch alleine oder wie hier mit Stelli Gespräche mit der GL führt aus welchem Grund sollten da noch mehr vom BR dabei sein nur weil sie es gern möchten?
Wichtig ist doch das der BRV das Gremium auf den laufenden hält und diese Gesprächsinhalte weitergibt. Wenn es zu einer neuen BV kommt wird ja eh der Beschluss des Betriebsrates benötigt. Wenn Ihr Eurem Vorsitz nicht vertraut müsst ihr halt einen anderen wählen!
09.12.2015 um 14:15 Uhr
Es ist nicht Aufgabe der Geschäftsführung des BRV hier mal ohne Beschluss des Gremiums die Verhandlungen für die neue BAV vorzubereiten. Das MBR steht an dieser Stelle dem Gremium zu und entweder man hat hier einen ordentlichen Beschluss mit dem der BRV beauftragt wird oder es ist das Gremium als Ganzes zuständig.
Der BRV kann auch niemanden was verweigern. Das ist nicht seine Aufgabe, sondern steht dem Gremium zu
09.12.2015 um 14:40 Uhr
Wo wird hier behauptet, dass er hier ohne Beschluss etwas vorbereitet?
„Der BRV kann auch niemanden was verweigern. Das ist nicht seine Aufgabe, sondern steht dem Gremium zu“
Auch das hat hier keiner behauptet. Indirekt kann er es aber schon. Und zwar dadurch, dass er hier auch keinem etwas erlauben kann. Erst recht dann nicht, wenn hierdurch nicht gerechtfertigte Kosten für den AG entstehen.
Womit auch die Frage zur rechtlichen Grundlage beantwortet wäre.
09.12.2015 um 14:46 Uhr
blablabla.......
seesee, wie stehen denn die anderen brm zu diesem thema? wäre eine mehrheit denkbar, um dem brv klare gesprächsvogaben mitzugeben?
09.12.2015 um 16:42 Uhr
@Nubbel: Kaum. 7er Gremium: BRV + Stelli + ich + 2, denen es egal ist + 2, die froh sind, wenn sie nix tun müssen...
@Jakarta: es gibt keinen Ausschuss und auch keinen Beschluss / Auftrag. Und: habe ich nicht das Recht, die Erforderlichkeit meiner BR-Arbeit selbst einzuschätzen? Mit welchem Recht soll der BRV darüber entscheiden dürfen, ob die Kosten für den AG, wenn ich beim Gespräch dabei bin, gerechtfertigt sind oder nicht???
@Admin: wo sind die ersten Beiträge von Jakarta und Paula hingekommen?
09.12.2015 um 16:55 Uhr
der BRV hat kein Weisungsrecht Dir gegenüber. Und er hat auch keinen Beschluss des Gremiums dass er hier alleine handeln darf.
Aber einfach mit zur GL laufen? Was passiert da wohl? Entweder die Kollegen aus dem BR sagen du bist hier nicht gewünscht und mit dir gemeinsam reden wir nicht mit der GL... oder Streit vor der GL.... die GL will mit dir nicht reden....
das ganze ist am Ende kein rechtliches Thema sondern ein ganz praktisches. Daher sollte man sehen was man hier als BR macht und dafür bedarf es eins Konsens....wie auch immer. Ihr werdet mal miteinander reden müssen.
09.12.2015 um 19:10 Uhr
Seesee noch mal ganz deutlich Du hast keinerlei Recht an diesem Gespräch teilzunehmen! Der Betriebsratsvorsitzende hat halt andere Aufgaben hierzu gehört halt auch die Entgegennahme von Erklärungen des Arbeitgebers und da kann er natürlich jederzeit sagen Dich will ich nicht dabei haben.
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