Gespräch auf Anweisung - Ist das Rechtens ?
hallo brauch mal wieder eure hilfe, die leiterin einer kita, sagte der kollegin am vormittag, dass sie diese gegen 11 in ihrem büro zwecks eines gespräches treffen will und das dies eine weisung sei. die kollegin ging nicht zum gespräch und sagte, dass sie sich aus gesundheitlichen gründen nicht wohlfühle. darauf hin bekam sie von der leiterin eine schriftliche verwarnung, da sie sich der weisung wiedersetzt hat, diese hat die kollegin auch unterschrieben. nun stellt sich die frage, darf der leiter solchen weisungen anordnen? ich halte die verwarnung für nichtig, auch ein leiter kann nicht so über eine kollegin bestimmen zumal sie sich nicht wohlfühlte. weiß jemand genaueres über weisungen und ihre gültigkeit? vielen dank, hellla
Community-Antworten (13)
19.04.2012 um 09:27 Uhr
Einen Arbeitnehmer zu sich ins Büro zu bestellen, dürfte auf jedem Fall zu den berechtigten Dingen eines Vorgesetzten zu gehören.
Es ist für einen Außenstehenden auch schlecht nachvollziehbar, warum die Kollegin ausgerechnet für ein Gespräch mit dem Vorgesetzten arbeitsunfähig ist, ansonsten aber der Arbeit nachkommen kann.
Wenn die Kollegin Befürchtungen gehabt hat, in dem Gespräch werden ihr Vorhaltungen gemacht, hätte sie einen BR hinzuziehen sollen.
19.04.2012 um 09:57 Uhr
@utomi, eine Anweisung des Chefs - in diesem Fall der Leiterin nicht zu befolgen, zieht nun mal ganz gerne eine Abmahnung nach sich........
Warum ist die Kollegin nicht zu diesem Gespräch? Dieser von dir beschriebene Grund scheint mir vorgeschoben!
19.04.2012 um 12:47 Uhr
Hallo,
hier doch BITTE einmal ins BetrVG und die Rechtsprechungschauen. Ein AN muss nicht zu jedem Personalgespräch. Die Rechte des AG hier auf soche zu bestehen im Rahmen des Direktionsrecht sich beschränkt. Weiter kann dann der AN den BR hinzuziehen.
Was tun, wenn der Arbeitgeber zum Personalgespräch ruft? http://www.anwalt.de/rechtstipps/was-tun-wenn-der-arbeitgeber-zum-personalgespraech-ruft_015228.html
Pflicht zur Teilnahme?
Anlässe für Personalgespräche sind vielfältig und können z.B. sein:
•Ende der Probezeit oder eines befristeten Arbeitsvertrages •Vertragsänderungen, z.B. Arbeitszeit, Arbeitsort, Tätigkeit oder Vergütung •Besprechung von akuten Problemen und Konflikten •Besprechung von Zielvereinbarungen, Mitarbeiterbeurteilungen •Rückkehr nach längerer krankheitsbedingter Abwesenheit (betriebliches Eingliederungsmanagement) •Anhörung vor Ausspruch einer Kündigung (insbes. bei Verdachtskündigungen)
Also, muss der AG vorher den Grund benennen und es zeitlich soweit nicht unvermeidbar so terminieren, dass der AN ein BRM hinzuziehen kann
Hinzuziehung von Dritten
Einige Unterrichtungs- und Erörterungspflichten des Arbeitgebers sind in den §§ 81 ff. BetrVG geregelt. Diese Fälle betreffen:
•Unterrichtung über Aufgaben des Arbeitnehmers und Veränderungen derselben, § 81 BetrVG •Unterrichtung über betriebliche Angelegenheiten, die den Arbeitnehmer betreffen, einschließlich Erörterung der Zusammensetzung der Vergütung und der beruflichen Zukunft, § 82 BetrVG •Gespräche im Rahmen der Einsicht des Arbeitnehmers in seine Personalakte, § 83 BetrVG •Gespräche im Zusammenhang mit dem Beschwerderecht des Arbeitnehmers bei Benachteiligungen, § 84 BetrVG
19.04.2012 um 13:27 Uhr
utomi, dass eine Vorgesetzte schon bei der Einladung zum Gespräch mit Drohung/Verbalverstärkung "und das dies eine weisung sei" arbeitet, lässt ein recht zerrüttetes Verhältnis vermuten.
In solch einem Fall würde ich der Kollegin dringend raten, das Gespräch mit der Vorgesetzten unter Beteiligung des BR zu suchen.
19.04.2012 um 15:52 Uhr
Ein AN muss nicht zu jedem Personalgespräch richtig,
aber das steht da:
zwecks eines gespräches treffen will Keine Rede von Personalgesprächen. Ich möchte mal meinen Chef sehen, wenn der sagt, "Kommen Sie mal bitte zu mir" und ich antworte: "Nein, mir ist unwohl."
eine schriftliche verwarnung ist auch noch lange keine Abmahnung. Also einrahmen und an die Wand damit.
Ich finde auch, da ist irgendetwas im Innenverhältnis im argen und vielleicht sollte das ja das klärende Gespräch sein? Wie auch immer, das Verhalten der Kollegin war grundfalsch.
19.04.2012 um 19:18 Uhr
erschreckend wie sich manche arbeitnehmer verhalten und das in solch einem job
19.04.2012 um 19:53 Uhr
@assmuss
kannst Du das auch näher erläutern?
19.04.2012 um 22:22 Uhr
klar kann ich das. wenn sie krank ist, ist sie zu hause und muß nicht zu einem solchen termin erscheinen. ist sie gesund genug sich um die ihr anvertrauten kinder zu kümmern, ist sie es auch für die chefin. ich frage mich welche vorbildfunktion diese mitarbeiterin für die kinder haben soll?
19.04.2012 um 22:43 Uhr
@assmuss schon mal überlegt das manche MA einfach nur Angst haben wenn sie zu einem Mitarbeitergespräch zitiert werden? Zu Hause sind manche Menschen wie ein Besen beim Fühjahrsputz und auf der Arbeit haben sie einfach nur Angst um ihren Job. Ohne Hintergrundwissen würde ich da so nicht über diese MA urteilen.
19.04.2012 um 23:26 Uhr
ach snooker, urteilen, warum greifst du so hoch in die tasten? wenn sie hingegangen wäre, wüßte man um was es ging. vielleicht wußte sie es auch und ist aus diesem grund nicht hingegangen. das man sich das als chef nicht bieten läßt ist auch klar. und ob die verwarnung vielleicht doch eine abmahnung ist, bleibt dahingestellt. auch ob hella ein brm ist wage ich zu bezweifeln. mal wieder interessiert es keinen warum die chefin das gespräch anordnet. ist dieser mitarbeiterin eventuell des öfteren unwohl? da sich utomi nicht mehr gemeldet hat, obwohl es meiner kenntnis nach keine kita mit derartigen öffnungszeietn gibt, werden unwissend den abend beenden.
20.04.2012 um 00:04 Uhr
assmuss
wenn sie hingegangen wäre, wüßte man um was es ging. vielleicht wußte sie es auch und ist aus diesem grund nicht hingegangen.<
Dann wäre die Frage hier auch so nicht aufgetaucht. Der ein oder andere BR könnte sich um andere existentielle Dinge kümmern wenn alle die Stärke hätten.
das man sich das als chef nicht bieten läßt ist auch klar.<
Konnte ein AG aus dem Wege gehen wenn er vorab andeutet um was es geht. Den wie erwähnt, muß ein AN nicht Grundsätzlich zu jedem Gespräch erscheinen ohne BR hilfe.
Hier ist eine Uhrzeit genannt (11:00 Uhr). Woher nimmst Du was von Öffnungszeiten?
und ob die verwarnung vielleicht doch eine abmahnung ist, bleibt dahingestellt<
Muss man halt im Raum stehen lassen da keiner ne Glaskugel besitzt.
20.04.2012 um 00:10 Uhr
Ein AN muss nicht zu jedem Personalgespräch richtig,
aber das steht da:
zwecks eines gespräches treffen will Keine Rede von Personalgesprächen. Ich möchte mal meinen Chef sehen, wenn der sagt, "Kommen Sie mal bitte zu mir" und ich antworte: "Nein, mir ist unwohl."
.... ein guter Chef fragt dann nach ob man helfen kann und verschiebt ggf. das Gespräch. Wenn man aus gesundheitsgründen nach Abmeldung nach Hause geht, kann dieses auch nicht abgemahnt werden.
Wenn es so wie hier lautet: Dieses ist eine Weisung dann geht es nur als Personalgespräche und dann kann der AG nur die Weisung/Zittierung zum Gespräch erteilen im Rahmen des Direktionsrechtes § 106 GeWO. Wann man dann Folge leisten muss siehe oben.
KEIN AN muss blind dem Chef folgen. Man muss ja auch nicht von der Brücke spingen nur weil ein Chef sagt, dass ist eine Weisung.
Also auch AN haben Rechte und sind als Menschen zu behandeln.
21.04.2012 um 18:09 Uhr
ich noch mal, es hat nichts mit der öffnungszeit zu tun, 11 uhr ist einfach eine zeit wo die kolleginn zeit hat zum gespräch zu erscheinen. die kollegin war schon zu mehreren gesprächen und wollt nun nicht mehr. die leiterin ist neu und das team und sie kommen nicht gut miteinander aus. jetzt ist immer ein brm dabei. es ging nur darum, ob man wirklich immer fogeleisten muß bei einer anweisung von der leiterin. der br hat die leiterin informiert, dass sie im vorfeld der kollegin die zum gespräch soll auch den grund nennen, so dass sich die kollegen darauf vorbereiten können. danke für eure hilfe
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