Recht auf Teilnahme an den BR-Sitzungen
Hallo, ich habe folgende Frage: Ist das BetrVG §30 und §37 Punkt 3 meine einzig schriftlich fixierte Grundlage für eine weitergehende Diskussion mit meinem Abteilungsleiter? Zu meiner Situation: Ich bin ordentlich gewähltes BR-Mitglied und arbeite in einer Spedition als Fernfahrer. Nun kommt es immer häufiger vor das ich an den Wochenenden vor unserer 14tägigen, montäglichen BR-Sitzung ins Ausland geschickt werde und erst Mitte der Woche wieder zurückkomme. Laut Abteilungsleiter "geht das nicht anders".
Community-Antworten (5)
01.09.2006 um 01:17 Uhr
Rali,
wenn ich Dich richtig verstehe, willst Du den Vorwurf "Hinderung an BR-Arbeit" in die Runde werfen! Da dürfte es vermutlich schwer sein, Eurem Abteilungsleiter eine diesbezügliche Willkür unterstellen zu können.
01.09.2006 um 01:35 Uhr
@Fayence,
genau so meine ich das. Durch die fortwährende Einteilung zu solchen Touren habe ich so gut wie keine Möglichkeiten an den BR-Sitzungen teilzunehmen. Das ist aber so gut wie meine einzige Möglichkeit mich an der BR-Arbeit zu beteiligen da es durch meinen Beruf eh schon so gut wie unmöglich ist. Beispiel Freitag: Die meisten der Kollegen kommen im Laufe des Freitags zurück von Ihren Touren, da ist die Anwesenheit eines BR-Mitgliedes schon fast "Pflicht". Ich habe da unter dem alten Abteilungsleiter fast immer die Möglichkeit gehabt auf dem Hof zu sein um die Verstöße gegen Betriebsvereinbarungen durch Einteilungen der jeweiligen Disponenten "aufzunehmen" und die Fahrer zu beraten (schriftliche Beschwerden, etc.) Diese Möglichkeit wird mir durch den neuen Abteilungsleiter und seine Planung regelmäßig genommen indem er mich bis in die Nacht einteilt, und dann ist eh niemand mehr da. Zum anderen die Umsetzung auf immer neue Fahrzeuge, sodaß mich die Kollegen nie telefonisch erreichen können, da die Telefone erst in einer aufwendigen Prozedur freigeschaltet werden müssen. Und die besagten WE-Dienste vor den BR-Sitzungen. Da kann man es auf gut deutsch auch gleich sein lassen, es ist aber unbedingt wichtig das auch Fahrer im BR sind, da wir a) aus 80% Fahrern bestehen und b) sonst ja niemand weiß wie es "draußen" zugeht.
Ich will unbedingt auf mein Recht pochen meine BR-Arbeit ausüben zu können.
Rali
01.09.2006 um 01:47 Uhr
Rali,
nach wie vor denke ich, wird die Willkür schwer zu beweisen sein wird, auch wenn es vermutlich so sein könnte!
Wie setzt sich denn Euer Gremium zusammen? Wie viele BR-Mitglieder seid Ihr? Von welchen Möglichkeiten der "Dienstplangestaltung" macht Ihr Gebrauch (Hinweis auf § 87 Abs. 1 Nr. 2)?
Glaube, daß Du mit letztgenannter Möglichkeit am ehesten weiter kommst!
01.09.2006 um 22:58 Uhr
Hallo, wir sind ein BR mit 9 Mtgliedern und einem freigestellten. Der BR setzt sich nur aus Verwaltungsangestellten, Nahverkehrsfahrern und mir zusammen. Ich bin praktisch der einzige der "mittem im Leben" des Großteils unserer Angestellten arbeitet und so auch die Probleme und Sorgen mit einbringen kann. Wir haben die BR-Sitzungen extra schon 14tägig Montags morgens geplant, damit ich nicht mitten aus den Touren in der Woche rausgerissen werden müsste. Bis jetzt klappte das auch einwandfrei. Mit dem Wechsel der Abteilungsleitungs-Spitze wurde jedoch alles anders. Der "Neue" schmeißt mir einen Knüppel nach dem anderen zwischen die Beine. Unser BRV steht mir nicht wirklich bei sondern lädt dann halt ein Ersatzmitglied ein.
Rali
01.09.2006 um 23:14 Uhr
Rali, sieht ja so aus als will der Neue dir zeigen wo der "Hammer hängt". Vordere die Geschäftsleitung auf, dafür zusorgen, dass deine Touren so geplant werden, dass Du an rechtzeitg gelanten BR Sitzung teilnehmen kannst wobei Dir aufgrund deiner oft längeren Abwesenheit vom Betrieb Dir auch die Möglichkeit gegeben werden muss dich umfassend auf die Sitzungen vorzubereiten. Unternimmt die GL nichts, gehst Du zu einem Fachanwalt und mit dessen Hilfe beantragst Du o.g. beim Arbeitsgericht.
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