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Arbeitszeit BR oder Ausschuss

B
belle
Nov 2016 bearbeitet

An Tagen, an denen die wöchentliche BR Sitzung stattfindet oder der Ausschuss tagt, endet die sechs stündige Arbeitszeit genau dann, wenn die vorgesehene Sitzung oder der Ausschuss endet. Somit ist es nicht möglich, die Sitzung oder den Ausschuss zeitlich zu überziehen, da ja nach sechs Stunden lt. Arbeitszeitgesetz eine halbstündige Pause folgen muss. Somit endet die Sizung oder der Ausschuss für die betroffenen Personen umgehend. Eine aufgezwungene Pause lehnen die betroffenen ab. Der AG ist nicht bereit, die Pläne entsprechend anzupassen?Die Sitzung selbst beträgt drei Stunden, somit beträgt die vorangegangene Arbeitszeit auch drei Stunden. Gewünscht ist, dass die eigentliche Arbeitszeit im Anschluss an die Sitzung sattfindet.

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Community-Antworten (4)

G
gironimo Akzeptiert

22.11.2015 um 10:43 Uhr

endet die sechs stündige Arbeitszeit genau dann, wenn die vorgesehene Sitzung oder der Ausschuss endet. <

Das Problem läßt sich dahin gehend lösen, dass Ihr gleich morgens mit der Sitzung beginnt. Sie dauert dann so lange wie sie dauert also etwa 4 oder 5 Stunden ......, und die Restzeit ( also 1 oder 2 Stunden oder auch gar keine Zeit mehr) arbeitet Ihr ganz normal.

Dedenkt, dass Ihr laut § 37 BetrVG von der Tätigkeit freizustellen seit - nicht nur von der Zeit. Und der AG hat auch keine Vorgaben zu machen, wie viele Stunden für BR-Arbeit und wie viele für die Arbeit zur Verfügung stehen müssen. Das entscheidet der BR nach "pflichtgemäßen Ermessen" selbst.

Und klar - im Zweifel macht Ihr eine zusätzliche Sitzung - und denkt auch daran, dass BR-Arbeit, für die freizustellen ist nicht nur die Sitzung ist.

A
AlterMann

22.11.2015 um 00:18 Uhr

Ich hab' das Problem, ehrlich gesagt, noch nicht so verstanden.

Aber ganz allgemein: 1.) Ihr macht wirklich eine 6-stündige Sitzung ohne Pause?? Glaube ich Euch nicht! 2.) Seid Ihr ganz sicher, dass Ihr wöchentlich 6 Stunden tagen müsst?? Glaub ich Euch auch nicht, jedenfalls nicht ohne nähere Erläuterung. 3.) Ihr könnt natürlich Eurem AG mittteilen, dass Ihr leider nicht fertig geworden seid und eine zusätzliche Sitzung braucht. 4.) Betriebsratstätigkeit fällt gar nicht unter das Arbeitszeitgesetz. Insofern entfällt auch die Vorschrift einer Pausenregelung.

X
Xantippe

22.11.2015 um 09:25 Uhr

Hallo belle, ich weiß ja nicht wie groß0 euer BR ist aber wir sind ein 7er Gremium und auch wir sitzen wöchentlich 6 - 8 Stunden. Wie Altermann schon schreibt, in diesem Fall zählt das Arbeitszeitgesetz nicht. Ich muss ihm aber zustimmen, auch wir machen unsere kleineren oder größeren Pausen zwischendurch da wir es gar nicht gewohnt sind so lange still zu sitzen und nur konzentriert zu zu hören. Wir gehen auch gemeinsam in die Mittagspause, aber für uns ist es sowieso ein 8 Stundentag, da wir fast alle Vollzeitkräfte sind und vorher noch 2 Stunden in unseren Abteilungen arbeiten. LG

B
belle

22.11.2015 um 20:40 Uhr

Danke für die Antworten. Ich denke, es wird ratsam sein, die Sitzung, bzw. den Ausschuss zu Beginn der Arbeit zu legen. Wir sind halt ganz neu. Zusätzliche BR Arbeit fällt außerdem an. Die kurzen Pausen während der Sitzung gönnen wir uns selbstverständlich.

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