An Tagen, an denen die wöchentliche BR Sitzung stattfindet oder der Ausschuss tagt, endet die sechs stündige Arbeitszeit genau dann, wenn die vorgesehene Sitzung oder der Ausschuss endet. Somit ist es nicht möglich, die Sitzung oder den Ausschuss zeitlich zu überziehen, da ja nach sechs Stunden lt. Arbeitszeitgesetz eine halbstündige Pause folgen muss. Somit endet die Sizung oder der Ausschuss für die betroffenen Personen umgehend. Eine aufgezwungene Pause lehnen die betroffenen ab. Der AG ist nicht bereit, die Pläne entsprechend anzupassen?Die Sitzung selbst beträgt drei Stunden, somit beträgt die vorangegangene Arbeitszeit auch drei Stunden. Gewünscht ist, dass die eigentliche Arbeitszeit im Anschluss an die Sitzung sattfindet.