BR-Arbeitszeit
Hallo da draußen im www, da ich immer sehr interessiert dieses Forum verfolge, möchte ich Euch eine Frage stellen, es gibt bestimmt Antworten darauf: stellv.BR teilfreigestellt, hat noch BR-Arbeit in der Zeit der nicht freigestellten AZ getätigt, wurde ordnungsgemäß bekannt gegeben. Da die Arbeit früher fertig war, ist er eine viertel Stunde vor der geplanten AZ gegangen (leider vergessen beim AL abzumelden) Kann man ihm daraus ein Fehlverhalten vorwerfen ? Vielen Dank im Voraus !!
Community-Antworten (9)
17.08.2009 um 13:20 Uhr
@donald, Rate mal.... Was hat er dem AG den bitte unterschlagen ? Zeit die der AG Bezahlt ? Das ab und anmelden von BR Tätigkeiten ist bestimmt bekannt.
Bedenke auch stelli BRV sind nur Menschen, sage ihm er möge sich nachträglich die Zeit austragen. Damit ist das Thema beendet.
Ich rate dir ab, wegen sowas die Vertrauensvolle zusammen Arbeit zu Kündigen, ansonsten wird der BR dir bei passender gelegenheit eben so eine Retoure Verpassen.
warum nur will jeder undingt Krieg ?
17.08.2009 um 13:43 Uhr
Hallo waschbär, Danke für die Antwort, aber es geht nicht um Krieg oder um Kündigung der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" (ist in keinster Weise angedacht), sondern ganz allein ob man dem BR-AN ein Fehlverhalten vorwerfen kann, weil er früher gegangen ist und vergessen hat sich abzumelden. Gruß donald
17.08.2009 um 13:49 Uhr
@donald Wenn es bei euch normalerweise üblich ist, sich abzumelden wenn man früher nach Hause geht...ja.
17.08.2009 um 14:23 Uhr
@donald, ja klr könntest Du ihn ein Reinwürgen.... Aber wo soll das enden ? Dann versucht er auch und dann du wieder ... Und am ende habt ihr euch wegen Nichts gegenseitig Erwürg .(
17.08.2009 um 14:27 Uhr
@waschbär Ich glaube eher donald hat eher Sorge, das der AG ihm einen "reinwürgt".
17.08.2009 um 14:59 Uhr
Hallo Immie + waschbär, es geht darum wie immie beschrieben hat: muß der AN befürchten, daß er aufgrund des "Fehlverhaltens" Konzequenzen (Abmahnung) zu befürchten hat.
17.08.2009 um 15:04 Uhr
@donald Würde man denn andere AN wegen diesem Verhalten abmahnen?
17.08.2009 um 15:14 Uhr
@donald, Ach so ich dachte Du hättest das verlangen dem BRM eine rein zu rüpeln soory habe die Fronten Verwechselt .-)))
Im Grundsatz besteht diese möglichkeit. Und wenn der Ag Beweise hat und der Richter meint das der AN dem AG die Arbeitsleistung schuldet und er dieses absichtlich gemacht hat dann könnte es ärger geben. Weil der richter dann meint das der An dem AG etwas erschlichen hat ( Geld für nicht erbringung ).
Aber das ganze grde wegen BR tätigkeit wäre wohl grenzwertig. Aber anderseits, die wollten ja schon jemannden "feuern" wegen Handy auf laden !
Also ich würde raten, das der An reue Zeig zum AG geht und sagt. Gestern da hatte ich Vergessen, mir 2/3 Minuten Minus auf zu schreiben.... War keine absicht und in Zukunft werde ich gründlicher Waschen äh abrechen :) Zumindest kann der Ag dann nicht mehr sagen ews war "Vorsatz und er hat nicht versucht es zu ändern..."
17.08.2009 um 17:20 Uhr
Also, es wurde keine Arbeitszeit erschlichen, da ordnungsgemäß ausgestempelt wurde. Es geht nur darum, daß in der geplanten A-Zeit der AN früher nach Hause ging. Die BR-Arbeitszeit die vorher bestand und auf GL lief, wurde dann in der geplanten A-Zeit fortgeführt und der AN ging, da er etwas früher fertig war ( 14 Min.).Somit stand er lt. AL in dem Bereich nicht zur Verfügung (15 Min !!) Es ist ein bischen schwierig, den Sachverhalt darzulegen, aber ich hoffe es jetzt einigermaßen verständlich gemacht zu haben. Danke
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Arbeiten für den BR
ÄlterHallo Leute.! Ich habe eine Frage bezüglich Arbeitszeit in Sachen BR Arbeit. Ich habe speziele Fragen die mir nur ein Gewerkschaft Anwalt Beantworten kann. Es geht um Fragen bezüglich Tarifvert
BV Pausenzeiten Stress mit AG
ÄlterHallo Kollegen, Ich brauche mal eure Hilfe. Wir haben mit dem AG eine BV abgeschlossen zur Regelung der Pausenzeiten, da diese bei uns sehr ausgeufert sind. In der BV Steht bei: PRÄAMBEL Di
Vertsehe unseren MTV NICHT SO GANZ
ÄlterWas steht den AN den jetzt zu? --------------------------------------------------------------------------- MTV SAGT: §2 Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37 Stunde
Vergütete Arbeitszeit vs. Anwesenheitszeit
ÄlterLiebes Forum ich habe eine dringliche Frage und ich bin der Auffassung, dass etwas in der Berechnung des Gehalts nicht rechtens sein kann. Ich hoffe Ihr gebt den Input den ich brauche. Folgende Bedin