Erstellt am 17.08.2009 um 11:20 Uhr von waschbär
@donald,
Rate mal.... Was hat er dem AG den bitte unterschlagen ? Zeit die der AG Bezahlt ? Das ab und anmelden von BR Tätigkeiten ist bestimmt bekannt.
Bedenke auch stelli BRV sind nur Menschen, sage ihm er möge sich nachträglich die Zeit austragen. Damit ist das Thema beendet.
Ich rate dir ab, wegen sowas die Vertrauensvolle zusammen Arbeit zu Kündigen, ansonsten wird der BR dir bei passender gelegenheit eben so eine Retoure Verpassen.
warum nur will jeder undingt Krieg ?
Erstellt am 17.08.2009 um 11:43 Uhr von donald
Hallo waschbär,
Danke für die Antwort, aber es geht nicht um Krieg oder um Kündigung der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" (ist in keinster Weise angedacht), sondern ganz allein ob man dem BR-AN ein Fehlverhalten vorwerfen kann, weil er früher gegangen ist und vergessen hat sich abzumelden. Gruß donald
Erstellt am 17.08.2009 um 11:49 Uhr von Immie
@donald
Wenn es bei euch normalerweise üblich ist, sich abzumelden wenn man früher nach Hause geht...ja.
Erstellt am 17.08.2009 um 12:23 Uhr von waschbär
@donald,
ja klr könntest Du ihn ein Reinwürgen.... Aber wo soll das enden ? Dann versucht er auch und dann du wieder ... Und am ende habt ihr euch wegen Nichts gegenseitig Erwürg .(
Erstellt am 17.08.2009 um 12:27 Uhr von Immie
@waschbär
Ich glaube eher donald hat eher Sorge, das der AG ihm einen "reinwürgt".
Erstellt am 17.08.2009 um 12:59 Uhr von donald
Hallo Immie + waschbär, es geht darum wie immie beschrieben hat: muß der AN befürchten, daß er aufgrund des "Fehlverhaltens" Konzequenzen (Abmahnung) zu befürchten hat.
Erstellt am 17.08.2009 um 13:04 Uhr von Immie
@donald
Würde man denn andere AN wegen diesem Verhalten abmahnen?
Erstellt am 17.08.2009 um 13:14 Uhr von waschbär
@donald,
Ach so ich dachte Du hättest das verlangen dem BRM eine rein zu rüpeln soory habe die Fronten Verwechselt .-)))
Im Grundsatz besteht diese möglichkeit. Und wenn der Ag Beweise hat und der Richter meint das der AN dem AG die Arbeitsleistung schuldet und er dieses absichtlich gemacht hat dann könnte es ärger geben. Weil der richter dann meint das der An dem AG etwas erschlichen hat ( Geld für nicht erbringung ).
Aber das ganze grde wegen BR tätigkeit wäre wohl grenzwertig. Aber anderseits, die wollten ja schon jemannden "feuern" wegen Handy auf laden !
Also ich würde raten, das der An reue Zeig zum AG geht und sagt. Gestern da hatte ich Vergessen, mir 2/3 Minuten Minus auf zu schreiben.... War keine absicht und in Zukunft werde ich gründlicher Waschen äh abrechen :)
Zumindest kann der Ag dann nicht mehr sagen ews war "Vorsatz und er hat nicht versucht es zu ändern..."
Erstellt am 17.08.2009 um 15:20 Uhr von donald
Also, es wurde keine Arbeitszeit erschlichen, da ordnungsgemäß ausgestempelt wurde. Es geht nur darum, daß in der geplanten A-Zeit der AN früher nach Hause ging. Die BR-Arbeitszeit die vorher bestand und auf GL lief, wurde dann in der geplanten A-Zeit fortgeführt und der AN ging, da er etwas früher fertig war ( 14 Min.).Somit stand er lt. AL in dem Bereich nicht zur Verfügung (15 Min !!) Es ist ein bischen schwierig, den Sachverhalt darzulegen, aber ich hoffe es jetzt einigermaßen verständlich gemacht zu haben. Danke