W.A.F. LogoSeminare

BR-Arbeitszeit

D
donald
Jan 2018 bearbeitet

Hallo da draußen im www, da ich immer sehr interessiert dieses Forum verfolge, möchte ich Euch eine Frage stellen, es gibt bestimmt Antworten darauf: stellv.BR teilfreigestellt, hat noch BR-Arbeit in der Zeit der nicht freigestellten AZ getätigt, wurde ordnungsgemäß bekannt gegeben. Da die Arbeit früher fertig war, ist er eine viertel Stunde vor der geplanten AZ gegangen (leider vergessen beim AL abzumelden) Kann man ihm daraus ein Fehlverhalten vorwerfen ? Vielen Dank im Voraus !!

5.80409

Community-Antworten (9)

W
Waschbär

17.08.2009 um 13:20 Uhr

@donald, Rate mal.... Was hat er dem AG den bitte unterschlagen ? Zeit die der AG Bezahlt ? Das ab und anmelden von BR Tätigkeiten ist bestimmt bekannt.

Bedenke auch stelli BRV sind nur Menschen, sage ihm er möge sich nachträglich die Zeit austragen. Damit ist das Thema beendet.

Ich rate dir ab, wegen sowas die Vertrauensvolle zusammen Arbeit zu Kündigen, ansonsten wird der BR dir bei passender gelegenheit eben so eine Retoure Verpassen.

warum nur will jeder undingt Krieg ?

D
donald

17.08.2009 um 13:43 Uhr

Hallo waschbär, Danke für die Antwort, aber es geht nicht um Krieg oder um Kündigung der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" (ist in keinster Weise angedacht), sondern ganz allein ob man dem BR-AN ein Fehlverhalten vorwerfen kann, weil er früher gegangen ist und vergessen hat sich abzumelden. Gruß donald

I
Immie

17.08.2009 um 13:49 Uhr

@donald Wenn es bei euch normalerweise üblich ist, sich abzumelden wenn man früher nach Hause geht...ja.

W
Waschbär

17.08.2009 um 14:23 Uhr

@donald, ja klr könntest Du ihn ein Reinwürgen.... Aber wo soll das enden ? Dann versucht er auch und dann du wieder ... Und am ende habt ihr euch wegen Nichts gegenseitig Erwürg .(

I
Immie

17.08.2009 um 14:27 Uhr

@waschbär Ich glaube eher donald hat eher Sorge, das der AG ihm einen "reinwürgt".

D
donald

17.08.2009 um 14:59 Uhr

Hallo Immie + waschbär, es geht darum wie immie beschrieben hat: muß der AN befürchten, daß er aufgrund des "Fehlverhaltens" Konzequenzen (Abmahnung) zu befürchten hat.

I
Immie

17.08.2009 um 15:04 Uhr

@donald Würde man denn andere AN wegen diesem Verhalten abmahnen?

W
Waschbär

17.08.2009 um 15:14 Uhr

@donald, Ach so ich dachte Du hättest das verlangen dem BRM eine rein zu rüpeln soory habe die Fronten Verwechselt .-)))

Im Grundsatz besteht diese möglichkeit. Und wenn der Ag Beweise hat und der Richter meint das der AN dem AG die Arbeitsleistung schuldet und er dieses absichtlich gemacht hat dann könnte es ärger geben. Weil der richter dann meint das der An dem AG etwas erschlichen hat ( Geld für nicht erbringung ).

Aber das ganze grde wegen BR tätigkeit wäre wohl grenzwertig. Aber anderseits, die wollten ja schon jemannden "feuern" wegen Handy auf laden !

Also ich würde raten, das der An reue Zeig zum AG geht und sagt. Gestern da hatte ich Vergessen, mir 2/3 Minuten Minus auf zu schreiben.... War keine absicht und in Zukunft werde ich gründlicher Waschen äh abrechen :) Zumindest kann der Ag dann nicht mehr sagen ews war "Vorsatz und er hat nicht versucht es zu ändern..."

D
donald

17.08.2009 um 17:20 Uhr

Also, es wurde keine Arbeitszeit erschlichen, da ordnungsgemäß ausgestempelt wurde. Es geht nur darum, daß in der geplanten A-Zeit der AN früher nach Hause ging. Die BR-Arbeitszeit die vorher bestand und auf GL lief, wurde dann in der geplanten A-Zeit fortgeführt und der AN ging, da er etwas früher fertig war ( 14 Min.).Somit stand er lt. AL in dem Bereich nicht zur Verfügung (15 Min !!) Es ist ein bischen schwierig, den Sachverhalt darzulegen, aber ich hoffe es jetzt einigermaßen verständlich gemacht zu haben. Danke

Ihre Antwort