Arbeitszeit BR
Hallo
ích bin freigestellter BR in einem größeren Betrieb. Die Arbeit bleibt zumeist an den freigestellten BRM hängen. Wir versuchen zwar eigentlich alle einzubinden aber bei 25 Leuten gelingt das eben nicht immer.
Wir haben auch viele Themen die vonAusschüssen vorbereitet werden. Der Vorsitz in den Ausschüssen übernehmen auch fast immer die Freigestellten.
Nun meine Probleme:
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Welche Arbeitszeitgrenzen gelten denn für mich? Wir haben verschiedenste Arbeitszeitregelungen im Haus. Mal geht das Arbeitszeitkonto bis 60 Stunden in anderen Abteilungen nur bis 25. Manche Kollegen arbeiten auch samstags (trotzdem 5 Tage Woche) andere nur Mo-Fr. Ich komme aus einer Abteilung die auch samstags gearbeitet hat und für die 60 Std. gelten. Gilt diese Gleitzeitgrenze nun noch für mich oder gilt die, die die meisten Kollegen im Hause haben. Das ist nämlich die Auffassung von unserer Personalabteilung und einiger Kollgen im BR.
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Was ist wenn ich samstags arbeite? Kann ich das so einfach machen? Ich komme am Samstag häufig halt schneller vorwärts. Kein Telefon und niemand der fragt. So kann ich besser Protokoll schreiben oder Sitzungen vor- und nachbereiten.
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Was ist mit Zeiten die ich über den Gleitzeitrahmen hinaus erbringe? Der AG schneidet diese Zeiten ab. Er sagt es handelt sich nicht um betriebsbedingte Zeiten sondern um betriebsratsbedingte. Es stimmt schon dass er uns nicht rein beordert oder so. Aber ich arbeite doch für den Betrieb, denn ich bereite ja Themen auf die wir als BR bearbeiten.
Ich habe schon bei verdi angefragt. Antwort war völlig unbefriedigend. Man kennt sich nicht aus, will nachfragen und es kommt dann nur ein "vielleicht" "weiß auch nicht" und so weiter. Schlauer bin ich noch nicht. Meine Bitte mir Kostenzusage für einen Anwalt zu geben wurde verweigert. Das Thema wäre "nicht wichtig" genug
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Ich will mich doch für meine Kollegen einsetzen. Aber wenn ich mir von 60 Stunden in der Woche 22 an Bein binden darf bekomme ich auch langsam zu Hause Stress und der Motivation nützt es auch nicht
Community-Antworten (14)
23.07.2013 um 12:32 Uhr
Wart ihr noch nie auf Schulung? Denn § 37 ist dort doch Thema. Ihr solltet bei solchen Fragen dringend Schulungen beschließen.
23.07.2013 um 12:45 Uhr
@mitleser... Tolle Antwort.
@zwergenländl Der AG hat schon recht, dass du der eigenen Herr deiner Stunden bist. Überstunden sind dabei aber nicht möglich, da du von der Arbeitsleistung freigestellt bist und sozusagen dafür nach § 38 BetrVG deine zeit selbständig einteilen kannst. Ein abfeiern der über die AV-Arbeitszeit hinaus geht ist demnach dein ding. Überstunden gibt es nicht - eben weil du ein Ehrenamt machst.
23.07.2013 um 12:50 Uhr
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Getreu dem Grundsatz "Durch das BR-Amt dürfen keine Nachteile entstehen und keine Vorteile gewährt werden" würde ich zu der Ansicht tendieren, dass die Regelungen weiter gelten die für das freigestellte BRM auch vor der Freistellung galten.
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Wenn der Samstag arbeitsvertraglich ein Arbeitstag ist, dann spricht für mich erst einmal nichts dagegen, dass das freigestellte BRM seine Arbeit samstags erledigt, es sei denn es gäbe technische Probleme (z.B. Samstags ist nur die Produktion geöffnet, aber nicht das Bürogebäude).
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Da gebe ich Eurem Arbeitgeber Recht.
23.07.2013 um 12:56 Uhr
Wenn Du ver.di Mitglied bist, hast Du doch über die Gewerkschaft Rechtsschutz. Du könntest zum DBG Rechtschutz gehen. Man kann nicht immer erwarten, dass der örtliche Sekretär gleich die passenden Antwort hat.
Abgesehen davon, dass ich Kölner zustimme, frag ich mich allerdings, warum Du plötzlich ein anderes Gleitzeitmodell haben solltest. Wenn dies für freigestellte BRs bei Euch so wär, müsste es bei Euch in der BV oder in sonstigen Absprachen auch geregelt sein.
Ich würde an Deiner Stelle aber im BR-Gremium deutliche Worte sprechen. Wenn so viel zu tun ist, dass die Zeit nicht reicht, müssen andere mit anpacken - oder es bleibt was liegen.
23.07.2013 um 12:56 Uhr
- Deine Arbeitszeit ist die betriebsübliche, also wann die meisten Kolleg(inn)en arbeiten. Welche das konkret bei euch ist, kannst Du nur selber beurteilen.
- Kommt auf die Regelungen zur Verteilung der Arbeitszeit an, die bei euch gelten
- Dazu muss man die Gleitzeitregelung kennen. So würde ich dem AG erstmal zustimmen
23.07.2013 um 13:16 Uhr
verdi hat beim DGB Rechtsschutz schon nachgefragt. Da kam ein fröhliches "keine Ahnung und am Besten mit dem AG ein Überstundenbudget für BR verhandeln"
Sehe ich das richtig, dass hier auch umstritten ist welche Gleitzeitregelung für mich gilt? 25 oder 60 Std? und was ist mit dem Samstag?
23.07.2013 um 13:16 Uhr
Also nach den ersten Sätzen scheint es ja ein großes Gremium zu sein, da darf man bei solvhen Fragen schon einmal auf Schulungen und § 37 hinweisen. Denn hier schein dringendes Grundwissen zu fehlen. Auch wenn/weil man vieles im Kommentar nachlesen kann.
23.07.2013 um 13:19 Uhr
Weiter frage ich mich, bei solchen Grundsatzfragen Wissennslücken, welche bestehen dann bei wichtigen Themen der MB.
23.07.2013 um 14:26 Uhr
Und warum gibt mm dann nicht die richtige Antwort statt die Unwissenheit in den Vordergrund zu stellen?
23.07.2013 um 16:26 Uhr
@mitleserinnenn
Deine Antwort bringt mich null weiter. Schulungen hat unser Gremium schon reichlich und wir machen nach Auffassung unserer Belegschaft (und das ist mein Gradmesser) einen guten Job.
Hier im Forum gab es unterschiedliche Auffassung zu dem Thema, bei uns im Gremium gibt es unterschiedliche Ansichten, verdi ist sprachlos und der Rechtschutz war auch schon eingebunden. Ich denke wir haben uns da schon nicht so dumm angestellt.
Wenn Du anderer Ansicht bist: lass uns doch bitte alle hier nicht dumm sterben sondern lass uns an deinem Wissen teilhaben. Oder bist du dir auch unsicher?
So jetzt bist du dran!
23.07.2013 um 17:05 Uhr
Grundsätzlich gilt die betrieblich übliche Arbeitszeit. Gibt es wie bei euch unterschiedliche, kann der Freigestellte es sich aussuchen, nehme ich meine Zeiten vor der Freistellung oder die der Mehrheit der AN. Denn die Mehrheit soll mich als Freigestellter erreichen können. Weiter, die BR Arbeit wird nicht nur von den freigestellten erledigt. Auch die übrigen können und sollen mit eingebunden werden. Besonders wenn es sehr viel zu erledigen gibt. Ggf via Ausschüssen und ArbGruppen. Letztlich der BRV muss nicht in jeden Ausschuss und jede ArbGruppe. Wieviele seid ihr denn im Gremium.
Doch auch ich glaube betreffend dieser Themen kann man noch Seminare planen. Mehrarbeit im Mandat auvh nicht. Nur ggf Mandatsarbeit außerhalb der Regelarbeitszeit aus BETRIEBSBEDINGTEN Gründen und dann Zeitausgleich. Also § 37 3
23.07.2013 um 17:47 Uhr
o.k. - dann gehe doch mal davon aus, dass auch die Personalabteilung die Waisheit nicht mit Löffeln zu sich genommen hat. Die haben sich ausgesucht, was ihnen am besten in den Kram paßt.
Frage doch mal nach, worauf genau (Rechtsgrundlage, Betriebsvereinbarung) sie sich beziehen (also mit oder ohne Samstag; 25 oder 60 Stunden usw).
Wenn man dann eine Antwort hat, kann man ja mal einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen. Eine erste Einschätzung gibs doch in der Regel kostenlos; insbesondere, wenn der Anwalt schon für den BR tätig war.
23.07.2013 um 23:26 Uhr
Das Abstellen auf die betriebsübliche Arbeitszeit kann in der Praxis allerdings problematisch sein. Denn betriebsübliche Arbeitszeiten sind solche, die Ihnen Ihre gesamte Belegschaft, ein Teil davon oder einzelne Mitarbeiter auf Grund ihres Arbeitsvertrags oder aus dem für Ihren Betrieb geltenden Tarifvertrag schulden. Es können sich daher unterschiedliche betriebsübliche Arbeitszeiten ergeben (BAG, Beschluss vom 16.07.1991, Aktenzeichen: 1 ABR 69/90; in: (BB) 1991, Seite 2156). In solchen Fällen dürfen Ihre Betriebsratsmitglieder ihre Betriebsratstätigkeit so einteilen, wie es ihrer Ansicht nach am besten ist, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Das Gleiche gilt, wenn in Ihrem Betrieb in Wechselschicht gearbeitet wird.
24.07.2013 um 02:26 Uhr
Danke Nubbel. Das Urteil versuche ich morgen mal zu finden. Ansonsten Danke an alle die hier konstruktiv antworten. Eine tolle Sache wenn einem so schnell geholfen wird.
Und die nichtkonstruktiven sollten sich mal fragen ob das die Solidarität ist für die BRM stehen! Für die ehrliche Antwort steht aber sicher das Ego im Wege! Echt arme Menschen. Ich habe wirklich Mitleid mit euch
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