Hallo,

bin stellv. BRV und derezeit mit einer Vertragsänderung konfrontiert.
Wir haben vor einiger Zeit (Neu)Einstellung zugestimmt, unter der Vorrussetzung, dass der neue Koll. nur eine Teilzeitvertrag bekommt. (AG war nicht bereit, bereits im Untenehmen angestellte MA wieder auf Vollzeit zu setzten)

Nach gut drei Monaten, hat der AG ohne Zustimmung des BR die AZ von genehmigten 25 Std. auf 38 Std. erhöht. Unser Einwand, dass es sich hierbei um ein MBR handelt
(nach §87BetrVG ?), wurde abgelehnt.

Nun die Frage, stimmt dass oder nicht.
Wir sind weiterhin der Überzeugung hier greift das MBR des BR, da der AG ja sonst die AZ aller MA willkürlich ändern könnte.