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BR Arbeitszeit

M
Minja
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

der Betriebsrat wurde von der Geschäftsleitung zur jährlichen Generalversammlung eingeladen. Die GV ist nach Dienstschluss, gilt das als Arbeitszeit???

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

24.06.2014 um 12:22 Uhr

Ich würde zunächst einmal davon ausgehen. Jedenfalls wenn der AG die Erwartungshaltung hat, dass der BR tatsächlich zur Versammlung erscheint (oder BR beschließt, dass die Teilnahme wichtig ist). Dann ist es erforderliche BR-Arbeit außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit.

Eine gute Gelegenheit zu hinterfragen, welche AN des Betriebes noch so alles an dieser Versammlung teilnehmen müssen. Da stellt sich die Frage der Verteilung der Arbeitszeit und die Mitbestimmung des BR - der - ich wette mal - nicht beachtet wurde.

Der Sektempfang ist dann keine Arbeitszeit mehr; es sei denn, der Chef fordert Euch auf zu bleiben.

S
seesee

24.06.2014 um 20:25 Uhr

Und wenn der Sektempfang VOR der Versammlung stattfindet?

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