Erstellt am 05.11.2015 um 19:26 Uhr von gironimo
Wenn der AG den BR um die Zustimmung einer Maßnahme bittet und dieser dann ja sagt, muss der AG die Maßnahme dennoch nicht umsetzen.
Über die Länge der wöchentlichen Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten, muss sich der AG mit dem AN einigen.
WAS können wir tun? Auf ausdrücklichen Wunsch des AN vermittelnd tätig werden.
Erstellt am 05.11.2015 um 20:12 Uhr von Globus
30 + 25 = 55 std wöchtliche Arbeitszeit! Womit wird diese legitimiert? Tarif?
Erstellt am 06.11.2015 um 07:08 Uhr von ickederdicke
@Globus,
erst Hirn aktivieren, dann Augen (beide) öffnen, lesen und ....IRONIEMODUS aus
Erstellt am 06.11.2015 um 11:59 Uhr von celestro
Wenn man liest steht da "Erhöhung von 30 Stunden", vorher waren es 25 h. Dann wären es jetzt 55 h.
Kann gut sein, daß Erhöhung "auf" 30 Stunden gemeint war. Das steht da aber nicht.
Erstellt am 06.11.2015 um 13:32 Uhr von ickederdicke
Mannomann, heute fliegen die Trolle wieder tief.........
@hoppelchen, gironimo hat das TzbG schon angesporchen,
ist der MA immer schon als Teilzeiter bei euch oder hatte die Teilzeit einen Grund wie z.B. eine Schwerbehinderung ?
Das SGB IX gesteht dem Betroffenen mehr (Wunsch-) Rechte der Teilzeitgestaltung zu als das TZbG. Hier muss sich der AG nach dem MA richten.
Desweiteren lese ich aus deinem Text, ihr müsstet eine PA bekommen haben, die ihr abgenickt habt, inkl. Versetzung. Soll euer MA nun versetzt werden und dennoch nur 25 Std./Woche arbeiten ? Oder war die Versetzung mit den 30Std./Woche gekoppelt?
Wann und auf welche Position ( Alt/Neu) hatte der MA den Antrag auf Stundenerhöhung gestellt ?
Was gäbe der neue Posten denn Stundenmässig so her ?