Was gilt als Arbeitszeit bei BR Mitgliedern
Was gilt bei BR-Mitgliedern bzgl. Schulungen als Arbeitszeit? Von Haustür zu Haustür? - sprich: morgens weg, abends heim? Oder wird die Fahrzeit nicht berücksichtigt? Gelten die Stunden, die über die normale Arbeitszeit hinaus gehen, als Überstunden?
Community-Antworten (5)
29.07.2015 um 11:08 Uhr
Die Fahrzeit zählt mit. Aber denke an die 10 Stunden- Grenze. Ggf. musst Du übernachten. Es gilt die bei Euch im Betrieb angewandte Reiserichtlinie.
29.07.2015 um 11:14 Uhr
Gironimos Antwort ist zu knapp um richtig zu sein.
Entscheidend zur Beantwortung sind auch noch Fakten wie das gewählte Fahrzeug, ggf. Fahrer oder Beifahrer, ob die Fahrtzeit innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit liegt etc.
29.07.2015 um 12:39 Uhr
Also ich halte von Haustür zu Haustür für fraglich. Betriebssitz zu Betriebssitz ist wohl treffender. Es sei denn in Reiserichtlinie oder BV anders geregelt.
29.07.2015 um 15:26 Uhr
Hallo Spiri, hier greift der § 37 Abs. 6 BetrVG. Ihr bekommt pro Schulungstag einen Ausgleichsanspruch eines Vollzeitbeschäftigten. Sollten bei An-bzw. Abreise mehr Stunden anfallen, so kann hier je nach Dienstreiseordnung wenn überhaupt nur ein Freizeitausgleichsanspruch entstehen.
LG Angie
29.07.2015 um 15:28 Uhr
Es KANN auch eine innerbetriebliche Regelung getroffen werden. Bei uns werden wahrgenommene Termine, innerhalb der Stadt mit einer Stunde "An und Abfahrtzeit" berechnet. Das erspart dem AG die Abrechnung von Kilometerpauschalen, Bus und Bahn-Tickets usw.
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