BR / Zustimmung bei Veränderung der Arbeitszeit
Hallo, ein Kollege möchte auf eigenen Wunsch die Arbeitszeit verringern oder erhöhen. Ich als Betriebsrat bekomme einen entsprechenden Antrag auf den Tisch und kann wählen zwischen "BR stimmt zu", "BR lehnt an" und "Zur Kenntnis genommen".
Nun möchte ich nicht unbedingt zustimmen, wenn es nicht unbedingt sein muss. Das kann ja für die Zukunft sicherer sein. Aber natürlich stimme ich der Sache zu, da der Kollege es selbst möchte.
Muss ich in diesem Klar klar Stellung beziehen oder genügt es, wenn ich es zur Kenntnis nehme?
Wir haben keinen Tarifvertrag, keine andere Abmachungen oder ähnliches.
Community-Antworten (19)
29.05.2018 um 10:02 Uhr
Du allein? Bist du ein 1er BR? Sonst BR - Sitzung. Und da du Interessenvertreter bist, kannst du - bzw der BR auch zustimmen. Ich sehe da kein Problem.
29.05.2018 um 10:07 Uhr
Wir sind zu 3 im BR, ich bin der Vorsitzende. Ganz neu. Ich war früher schon mal in einer anderen Firma im BR, aber die war größer und da war alles schriftlich geregelt. Hier noch nicht. Wir sind alle für die Veränderung der Arbeitszeit, da es ja der Wunsch des AN ist. Aber ich bin mir nicht sicher, ob ich zustimmen muss oder zur Kenntnis genommen reicht
29.05.2018 um 11:36 Uhr
3 BRler, ich bin der Vorsitzende. In der alten Firma, wo ich im BR war, war alles geregelt und viel größer und da haben wir immer gesagt, dass der BR nichts einstimmig beschließt und Zustimmungen immer irgendwann zu einem Strick gedreht werden können. Aber überlege ich, ob ich die Stundenveränderung einfach nur zur Kenntnis nehme oder ob ich zustimmen muss.
29.05.2018 um 11:58 Uhr
Mann oh Mann! Ich staune immer wieder was für Betriebsräte es gibt...
Du windest Dich hier wie ein Aal.
Entweder Du hast einen A.sch in der Hose oder Du überlässt dieses Amt welches ein Mindestmaß an Rückgrat erfordert jemand anderem.
29.05.2018 um 12:01 Uhr
Jo Pjöööng, ich staune auch sehr, was es für Menschen gibt.
29.05.2018 um 12:07 Uhr
"Nun möchte ich nicht unbedingt zustimmen, wenn es nicht unbedingt sein muss. Das kann ja für die Zukunft sicherer sein."- weil?
29.05.2018 um 12:13 Uhr
Hallo Takkus, weiß ich nicht genau. In der alten Firma haben wir für das Protokoll immer darauf geachtet, dass mind. 1 BRler nicht zugestimmt hat, damit es nicht einstimmig beschlossen wird. Das soll rechtlich mal interessant werden können. Und im aktuellen Fall.... weiß ich nicht, was da mal passieren könnte, aber wenn was ist, ist es doch besser, wenn wir den Fall nur zur Kenntnis genommen haben und nicht zugestimmt haben.
29.05.2018 um 12:41 Uhr
Ganz ehrlich? Entweder verarscht du uns hier nach allen Regeln der Kunst oder mit dem BR in der alten Firma war was nicht richtig! "....haben wir für das Protokoll immer darauf geachtet, dass mind. 1 BRler nicht zugestimmt hat, damit es nicht einstimmig beschlossen wird. Das soll rechtlich mal interessant werden können" + "...weiß ich nicht, was da mal passieren könnte, aber wenn was ist, ist es doch besser, wenn wir den Fall nur zur Kenntnis genommen haben und nicht zugestimmt haben." Eine solche Cerebrale Diarrhoe ist selten!
29.05.2018 um 12:45 Uhr
da wollten sich wohl welche absichern nach dem Motto: "ich kann im Zweifel behaupten, der Nicht-Zustimmer gewesen zu sein". Mir kann also nichts passieren.
Aber stimmt ... ein BR, der so vorgeht, sollte lieber geschlossen zurücktreten.
29.05.2018 um 12:46 Uhr
Vielleicht mal eine Grundlagenschulung besuchen?
29.05.2018 um 12:51 Uhr
Grundlagenschulung?- Orthopäde: Rückgrat einsetzen lassen!
29.05.2018 um 13:02 Uhr
Kann es sein, dass ihr ziemlich gefrustet und mit dem Leben unzufrieden seid? Er reagiert übertrieben und beleidigend. Nicht sachlich. Das ist schade! Das hier ist ein Forum! Da tauscht man sich aus und es müssen auch doofe Fragen erlaubt sein, ohne dass man von der Seite angemacht wird. Denkt mal drüber nach. Ich suche mir jetzt ein anderes Forum. Schade, da ich schon auf einigen WAF Schulungen sehr zufrieden war, wollte ich gern das WAF Forum verwenden...
Ach ja...und zu eurer Frage.... Den Hinweis mit "einer sollte immer dagegen" sein, habe ich von einem Rechtsanwalt bei einer WAF Schulung bekommen. Dies nur mal so zum Nachdenken....
29.05.2018 um 13:09 Uhr
Wer hier mal nachdenken sollte steht ja wohl völlig außer Frage..... und ja- wir sind alle so gefrustet das wir alle die dunkle Jahreszeit herbei sehnen: da werden wir immer weniger.....
29.05.2018 um 13:16 Uhr
"Den Hinweis mit "einer sollte immer dagegen" sein, habe ich von einem Rechtsanwalt bei einer WAF Schulung bekommen. Dies nur mal so zum Nachdenken...."
bei einer solchen Aussage würde ich nachdenken ja .... über die Qualität dieses RA.
29.05.2018 um 13:49 Uhr
Das du deine Seminare bei der WAF gemacht hast erklärt für mich einiges. Besuch mal ein Semknar bei einem Anbieter der Wert auf die Seminarinhalte legt und nicht auf das Abendprogramm.
29.05.2018 um 13:53 Uhr
Also mein Referent damals bei der WAF war super.
29.05.2018 um 14:46 Uhr
Hallo zusammen, vielleicht mal zurück zur Frage von StefanHH. Zum Verständnis baue ich das mal als Aufzählung auf.
- BR Aufgabe ist es über Gesetze, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge etc. zu wachen
- In deinem Fall kommt TzBFG in Frage 2.1 §8 TzBfg - Verringerung der Arbeitszeit = Arbeitnehmer kann verlangen bzw. der Arbeitgeber muss. Ausnahmen: betriebliche Gründe oder Benachteiligung anderer ...etc. !! BITTE GESETZESTEXT NOCHMAL LESEN !!! 2.2 §9 TzBfG - Verlängerung der Arbeitszeit = der Arbeitgeber muss. Ausnahmen: betriebliche Gründe oder Benachteiligung anderer ...etc. !! BITTE GESETZESTEXT NOCHMAL LESEN !!!
- Ab 10 Stunden Arbeitszeiterhöhung wird eine Anhörung nach §99 BetrVG benötigt (wenn nicht anders mit dem Arbeitgeber geregelt.) 3.1. BR stimmt in der Anhörung der personellen Einzelmaßnahme zu = alles OK 3.2. BR stimmt in der Anhörung der personellen Einzelmaßnahme nicht zu = nur mit entsprechender Begründung 3.3. BR nimmt das zur Kenntnis und tut gar nichts = wie 3.1.
- Bis zu 10 Stunden kann der BR nicht zustimmen sondern muss darüber wachen das der Arbeitgeber die Gesetze einhält. Der BR bekommt somit nur eine Info.
29.05.2018 um 15:34 Uhr
StefanHH, Du fragst ob es sein könne dass ich ziemlich gefrustet und mit dem Leben unzufrieden sei? Normalerweise vermeide ich es in solchen Foren, persönliche Dinge preiszugeben, auf Deine nette Frage hin will ich aber ausnahmsweise dahingehend Stellung nehmen, dass das zwar grundsätzlich so sein könnte (wie bei jedem Menschen) aber tatsächlich nicht so ist.
Ob tatsächlich ein Dozent in einer Schulung solch einen Tipp gegeben hat und aus welchem Grund kann ich hier natürlich nicht beurteilen. Vielleicht hat er in dieser Situation einen Grund gehabt, vielleicht ist er mißverstanden worden oder er vertritt tatsächlich diese Auffassung (dann würde ich mich allerdings gerne mal mit ihm darüber austauschen um seinen Standpunkt zu verstehen). Möglicherweise kann es tatsächlich auch mal einen Fall geben bei dem dieses Vorgehen angebracht sein könnte, momentan fehlt mir dafür die Phantasie. Das allerdings dann zum Credo seiner Betriebsratsarbeit zu machen finde ich feige. Als Betriebsrat muss man zu seinem Tun und Handeln stehen!
Ob ein Rechtsanwalt der zu solchem Verhalten rät generell schlecht ist, das kann ich mit den wenigen Informationen nicht beurteilen, schon gar nicht ob man aus diesem einen Statement eines einzelnen Dozenten (sofern es tatsächlich so gefallen ist) auf die Qualität des Anbieters schließen kann.
Aber denke mal darüber nach, warum der Gesetzgeber den BRM einen Küündigungsschutz gegeben hat...
Wie läuft das denn dann bei Euren Betriebsversammlungen wenn ein Arbeitnehmer eine kritische Frage zu Entscheideungen des BR stellt, sagt Ihr dann: "Ja, da hast Du Recht, aber es haben ja auch nicht alle BRM dafür gestimmt?"
31.05.2018 um 01:38 Uhr
"Den Hinweis mit "einer sollte immer dagegen" sein, habe ich von einem Rechtsanwalt bei einer WAF Schulung bekommen. Dies nur mal so zum Nachdenken...."
Den Hintergrund dieser Empfehlung kann man im Fitting § 1 BetrVG Rn 217 nachlesen: "Besteht die unerlaubte Handlung in einer Beschlussfassung des BR haften nach §§ 830, 840 BGB nur die Mitgl., die dem rechtswidrigen Beschluss zugestimmt haben (...) Dies muss feststehen."
Der Tip mit der einen Gegenstimme funktioniert natürlich nur, wenn nicht namentlich das Abstimmungsverhalten im Protokoll steht. Dann kann sich nämlich jeder darauf berufen, daß er derjenige gewesen sein könnte, der dagegen war. Selbstverständlich haben leider leider leider alle komplett vergessen, wer denn nun wirklich dagegen war.
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