Erstellt am 06.11.2018 um 08:47 Uhr von rtjum
was seid ihr für eine Branche?
Erstellt am 07.11.2018 um 02:56 Uhr von Zufallliga
Hallo, unser Bereich ist Logistik.
Erstellt am 08.11.2018 um 11:26 Uhr von Meyman
Betriebsrat hat gegenüber dem Arbeitgeber einen Unterlassungsanspruch, wenn der AG Arbeitseinsätze, ohne die Zustimmung des Betriebsrats eingeholt zu haben, anordnet.
LAG Hessen 13.03.2014 -9 TABV 172/13
Erstellt am 09.11.2018 um 09:51 Uhr von rtjum
also erstmal benötigt der AG für Sonntagsarbeit eine Genehmigung des zuständigen Amtes (je nach Bundesland Gewerbeaufsicht, RP ...), diese geben die Genehmigung meist nur wenn auch der BR vorher angehört wurde und seine Zustimmung gegeben hat soweit ich das weiß, also wenn ihr bei der Behörde nachfragt kann das eurem AG schon einigen Ärger bringen, auf jeden Fall aber mit dem AG darüber reden und ihm klar machen was bei den nächsten Verstößen gegen Rechte von euch passiert